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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Zweites Buch. Erster Abschn. III. Die jurist. Technik. A. Im allgem.
derselben nennen möchte, zum Vorschein kömmt und erst nach
und nach die Ausdehnung und Ausbreitung erlangt, die ihm
seiner Natur nach gebührt. Auch die Gedanken haben um ihre
Existenz zu ringen und nicht selten sich jeden Fußbreit Landes
mühsam zu erkämpfen. Träten sie gleich in ihrer ihnen dermal-
einst beschiedenen Allgemeinheit auf, man würde sie nicht ver-
stehen und sich ihnen widersetzen. Darum erscheinen sie in höchst
bescheidener Gestalt und begnügen sich anfänglich mit einem klei-
nen Gebiet, bis die Geister sich an sie gewöhnt, und sie selbst in
irgend einem Punkte Wurzel gefaßt, feste Gestalt und damit die
Kraft zum weitern Vorschreiten gewonnen haben. Die Incon-
sequenz, deren man sich durch diese Beschränkung des Gedankens
auf ein einzelnes Verhältniß schuldig macht, der Anspruch des-
selben auf Allgemeinheit, kann sich auf die Dauer der Wahrneh-
mung nicht entziehen, denn die Consequenz ist eine Macht, die
langsam, aber sicher, unbewußt, aber nicht minder wirksam im
Geist fortarbeitet, und längst empfunden und gefühlt ist, bevor
sie ausdrücklich anerkannt wird. Darum kömmt auch für jenen
Gedanken unausbleiblich die Zeit, wo man fragt: warum gilt
er bloß hier, warum nicht auch in dem und jenem völlig gleich-
artigen Verhältniß, eine Zeit, wo Manchem die seitherige Be-
schränktheit
seiner Geltung nicht minder auffällig und ver-
wunderlich erscheinen mag, als vor und zur Zeit seiner Einfüh-
rung einem Andern der Versuch, ihn überhaupt, wenn auch nur
in beschränktester Weise zuzulassen.

Ich will das Gesagte jetzt an einer tabellarisch geordneten
Reihe von Beispielen aus dem römischen Recht erläutern. Die
Columne links bezeichnet den Gedanken in seiner späteren reinen
d. h. abstract allgemeinen Gestalt, die Columne rechts den Durch-
bruchspunkt desselben, bei dem er historisch zuerst in beschränkter
Weise zum Vorschein gekommen.

cille wird uns die Abwesenheit genannt (pr. I. de codicill. 3. 25 .. pro-
pter magnas et longas peregrinationes
). Allein das Institut ward nicht auf
diese Voraussetzung beschränkt, es galt allgemein für Anwesende und Abwesende.

Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. A. Im allgem.
derſelben nennen möchte, zum Vorſchein kömmt und erſt nach
und nach die Ausdehnung und Ausbreitung erlangt, die ihm
ſeiner Natur nach gebührt. Auch die Gedanken haben um ihre
Exiſtenz zu ringen und nicht ſelten ſich jeden Fußbreit Landes
mühſam zu erkämpfen. Träten ſie gleich in ihrer ihnen dermal-
einſt beſchiedenen Allgemeinheit auf, man würde ſie nicht ver-
ſtehen und ſich ihnen widerſetzen. Darum erſcheinen ſie in höchſt
beſcheidener Geſtalt und begnügen ſich anfänglich mit einem klei-
nen Gebiet, bis die Geiſter ſich an ſie gewöhnt, und ſie ſelbſt in
irgend einem Punkte Wurzel gefaßt, feſte Geſtalt und damit die
Kraft zum weitern Vorſchreiten gewonnen haben. Die Incon-
ſequenz, deren man ſich durch dieſe Beſchränkung des Gedankens
auf ein einzelnes Verhältniß ſchuldig macht, der Anſpruch deſ-
ſelben auf Allgemeinheit, kann ſich auf die Dauer der Wahrneh-
mung nicht entziehen, denn die Conſequenz iſt eine Macht, die
langſam, aber ſicher, unbewußt, aber nicht minder wirkſam im
Geiſt fortarbeitet, und längſt empfunden und gefühlt iſt, bevor
ſie ausdrücklich anerkannt wird. Darum kömmt auch für jenen
Gedanken unausbleiblich die Zeit, wo man fragt: warum gilt
er bloß hier, warum nicht auch in dem und jenem völlig gleich-
artigen Verhältniß, eine Zeit, wo Manchem die ſeitherige Be-
ſchränktheit
ſeiner Geltung nicht minder auffällig und ver-
wunderlich erſcheinen mag, als vor und zur Zeit ſeiner Einfüh-
rung einem Andern der Verſuch, ihn überhaupt, wenn auch nur
in beſchränkteſter Weiſe zuzulaſſen.

Ich will das Geſagte jetzt an einer tabellariſch geordneten
Reihe von Beiſpielen aus dem römiſchen Recht erläutern. Die
Columne links bezeichnet den Gedanken in ſeiner ſpäteren reinen
d. h. abſtract allgemeinen Geſtalt, die Columne rechts den Durch-
bruchspunkt deſſelben, bei dem er hiſtoriſch zuerſt in beſchränkter
Weiſe zum Vorſchein gekommen.

cille wird uns die Abweſenheit genannt (pr. I. de codicill. 3. 25 .. pro-
pter magnas et longas peregrinationes
). Allein das Inſtitut ward nicht auf
dieſe Vorausſetzung beſchränkt, es galt allgemein für Anweſende und Abweſende.
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[366/0072] Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. A. Im allgem. derſelben nennen möchte, zum Vorſchein kömmt und erſt nach und nach die Ausdehnung und Ausbreitung erlangt, die ihm ſeiner Natur nach gebührt. Auch die Gedanken haben um ihre Exiſtenz zu ringen und nicht ſelten ſich jeden Fußbreit Landes mühſam zu erkämpfen. Träten ſie gleich in ihrer ihnen dermal- einſt beſchiedenen Allgemeinheit auf, man würde ſie nicht ver- ſtehen und ſich ihnen widerſetzen. Darum erſcheinen ſie in höchſt beſcheidener Geſtalt und begnügen ſich anfänglich mit einem klei- nen Gebiet, bis die Geiſter ſich an ſie gewöhnt, und ſie ſelbſt in irgend einem Punkte Wurzel gefaßt, feſte Geſtalt und damit die Kraft zum weitern Vorſchreiten gewonnen haben. Die Incon- ſequenz, deren man ſich durch dieſe Beſchränkung des Gedankens auf ein einzelnes Verhältniß ſchuldig macht, der Anſpruch deſ- ſelben auf Allgemeinheit, kann ſich auf die Dauer der Wahrneh- mung nicht entziehen, denn die Conſequenz iſt eine Macht, die langſam, aber ſicher, unbewußt, aber nicht minder wirkſam im Geiſt fortarbeitet, und längſt empfunden und gefühlt iſt, bevor ſie ausdrücklich anerkannt wird. Darum kömmt auch für jenen Gedanken unausbleiblich die Zeit, wo man fragt: warum gilt er bloß hier, warum nicht auch in dem und jenem völlig gleich- artigen Verhältniß, eine Zeit, wo Manchem die ſeitherige Be- ſchränktheit ſeiner Geltung nicht minder auffällig und ver- wunderlich erſcheinen mag, als vor und zur Zeit ſeiner Einfüh- rung einem Andern der Verſuch, ihn überhaupt, wenn auch nur in beſchränkteſter Weiſe zuzulaſſen. Ich will das Geſagte jetzt an einer tabellariſch geordneten Reihe von Beiſpielen aus dem römiſchen Recht erläutern. Die Columne links bezeichnet den Gedanken in ſeiner ſpäteren reinen d. h. abſtract allgemeinen Geſtalt, die Columne rechts den Durch- bruchspunkt deſſelben, bei dem er hiſtoriſch zuerſt in beſchränkter Weiſe zum Vorſchein gekommen. 495) 495) cille wird uns die Abweſenheit genannt (pr. I. de codicill. 3. 25 .. pro- pter magnas et longas peregrinationes). Allein das Inſtitut ward nicht auf dieſe Vorausſetzung beſchränkt, es galt allgemein für Anweſende und Abweſende.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/72>, abgerufen am 22.11.2024.