Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.Zweites Buch. Erster Abschn. III. Die jurist. Technik. B. Des ält. Rechts. aufgestellt worden ist, will ich nicht entscheiden,845) für unsernZweck genügt die bloße Thatsache einer solchen Ansicht.846) Auch der Aberglaube hatte an der Ordnung, in der man Nach einem Bericht von Plinius war sogar in einem Fall 845) Man hatte auch andere Deutungen allegorischer Art, die ebenfalls bei der bekannten Weise der Römer große innere Wahrscheinlichkeit haben, z. B. daß Janus als Pförtner den Bitten den Eingang öffnen solle. Die sämmtlichen Belegstellen s. bei Briss. I, c. 75. 846) Ein anderes freilich problematisches Beispiel einer solchen histo- rischen Anordnung habe ich S. 570 gegeben. 847) So z. B. um das Opferthier zu führen. Plin. H. N. XXVIII, 5. 848) Schol. Bob. ad orat. pro Scauro §. 30 (Orelli II p. 374) necesse enim erat, ut haec nomina prima essent in exercitu propter omen. Cic. de nat. deor. II, 27. Cum in omnibus rebus maximam vim haberent prima et extrema. 849) Plin. H. N. XVIII, 3.
Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts. aufgeſtellt worden iſt, will ich nicht entſcheiden,845) für unſernZweck genügt die bloße Thatſache einer ſolchen Anſicht.846) Auch der Aberglaube hatte an der Ordnung, in der man Nach einem Bericht von Plinius war ſogar in einem Fall 845) Man hatte auch andere Deutungen allegoriſcher Art, die ebenfalls bei der bekannten Weiſe der Römer große innere Wahrſcheinlichkeit haben, z. B. daß Janus als Pförtner den Bitten den Eingang öffnen ſolle. Die ſämmtlichen Belegſtellen ſ. bei Briss. I, c. 75. 846) Ein anderes freilich problematiſches Beiſpiel einer ſolchen hiſto- riſchen Anordnung habe ich S. 570 gegeben. 847) So z. B. um das Opferthier zu führen. Plin. H. N. XXVIII, 5. 848) Schol. Bob. ad orat. pro Scauro §. 30 (Orelli II p. 374) necesse enim erat, ut haec nomina prima essent in exercitu propter omen. Cic. de nat. deor. II, 27. Cum in omnibus rebus maximam vim haberent prima et extrema. 849) Plin. H. N. XVIII, 3.
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Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts.
aufgeſtellt worden iſt, will ich nicht entſcheiden, 845) für unſern
Zweck genügt die bloße Thatſache einer ſolchen Anſicht. 846)
Auch der Aberglaube hatte an der Ordnung, in der man
die verſchiedenen Namen aufzählte, ſeinen Antheil. Auf Na-
men glücklicher Vorbedeutung legte man in Rom einen hohen
Werth; die Träger derſelben waren bei Gelegenheiten, wo man
ſich durch dieſe Rückſicht bei der Wahl leiten laſſen konnte, ge-
ſuchte Artikel. 847) Aus dieſem Grunde rief man bei Enrolirung
der Mannſchaft die Namen, die eine gute kriegeriſche Vorbedeu-
tung hatten, zuerſt auf, nämlich die Valerii (d. i. die „Kräfti-
gen“ von valere) und Statorii (die „Standhalter“), und waren
keine da, ſo wurden in ächt römiſcher Weiſe—welche fingirt. 848)
Nach einem Bericht von Plinius war ſogar in einem Fall
die Ordnung der Worte durch ein Geſetz ausdrücklich be-
ſtimmt. 849) Der Magiſtrat hätte nämlich bei Verhängung einer
Brüche zuerſt die Schaafe und dann die Rinder nennen müſ-
ſen, und darin will jener Schriftſteller einen Beweis von Milde
der ältern Geſetze finden. So lauten ſeine Worte, allein es iſt
offenbar, daß dieſelben entweder etwas anderes ſagen ſollen,
oder daß ſie etwas Verkehrtes enthalten. Das Richtige ſchim-
mert deutlich durch. Jene Ordnung bezog ſich auf die Steige-
rung der Brüche bei fortgeſetzter Halsſtarrigkeit. Der Magi-
ſtrat ſollte mit dem niedrigſten Satz: dem Schaaf beginnen und
845) Man hatte auch andere Deutungen allegoriſcher Art, die ebenfalls
bei der bekannten Weiſe der Römer große innere Wahrſcheinlichkeit haben,
z. B. daß Janus als Pförtner den Bitten den Eingang öffnen ſolle. Die
ſämmtlichen Belegſtellen ſ. bei Briss. I, c. 75.
846) Ein anderes freilich problematiſches Beiſpiel einer ſolchen hiſto-
riſchen Anordnung habe ich S. 570 gegeben.
847) So z. B. um das Opferthier zu führen. Plin. H. N. XXVIII, 5.
848) Schol. Bob. ad orat. pro Scauro §. 30 (Orelli II p. 374) necesse
enim erat, ut haec nomina prima essent in exercitu propter omen. Cic.
de nat. deor. II, 27. Cum in omnibus rebus maximam vim haberent
prima et extrema.
849) Plin. H. N. XVIII, 3.
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