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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Zweites Buch. Erster Abschn. III. Die jurist. Technik. B. Des ält. Rechts.
sprache gegen Neubauten. Die Kriegsgefangenen werden zum
Zeichen ihrer Dienstbarkeit unter das Joch durchgetrieben. 758)
Der Pflug ist das natürliche Symbol des seßhaften Lebens,
und darum wird der Raum der neu zu gründenden Stadt mit
dem Pfluge abgemarkt, an den Stellen aber, wo die Thore
stehen sollen, der Pflug gehoben, um damit anzudeuten, daß
hier der Ausgang frei sei. Der Stuhl (sella) bildet das Vor-
recht des Magistrats; er darf sitzen, die Partheien müssen ste-
hen, die Zuschauer sich mit Bänken (subsellia) begnügen. Der
Todtschläger stellt an seiner Statt zur Abwendung der Blutrache
einen Sündenbock (B. 1 S. 172), Mohn- und Knob-
lauchköpfe
vertreten die ursprünglichen Menschenopfer, Bin-
senmänner
, welche alljährlich in die Tiber gestürzt werden,
sollen dem Flußgott die menschlichen Leiber ersetzen, die er als
seinen Tribut fordert. 759) Eine Maske (persona) deutet an,
daß der Erbe die Person des Erblassers repräsentirt. 760)

Vor allem hat aber der menschliche Körper der Symbolik
dienen müssen. 761) Der Kopf gilt als Träger der Rechts-
fähigkeit und Persönlichkeit und hat für letztere den Namen
hergeben müssen (caput, capitis deminutio). Was die ganze
Person ergreift, wird daher symbolisch durch Berühren des
Kopfes ausgedrückt. So erfolgt diese Berührung z. B. bei der
Inauguration des Königs und bei der Freilassung. 762) Die
Stirn ist der Sitz der Schaam, die Braut verhüllt sie, dem

758) Missio sub jugum. Aehnlich das sororium tigillum, unter das
Horatius hindurch mußte. Liv. I, 26.
759) Eine andere Deutung gibt Macrob. Sat. I, 11 a. E.
760) Macrob. ibid. II, 7: heredis fletus sub persona risus est.
761) Die Symbolik des menschlichen Körpers bildet den Hauptgegen-
stand des Werkes von Otto; es findet sich in diesem Abschnitt freilich manches
Problematische.
762) Liv. I, 18 .. si est fas hunc Numam Pompilium, cujusego
caput teneo
, regem Romae esse.
Man wird an das alttestamentliche
Salben der Könige erinnert. Ebenso beim pater patratus. Liv. I, 24.

Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts.
ſprache gegen Neubauten. Die Kriegsgefangenen werden zum
Zeichen ihrer Dienſtbarkeit unter das Joch durchgetrieben. 758)
Der Pflug iſt das natürliche Symbol des ſeßhaften Lebens,
und darum wird der Raum der neu zu gründenden Stadt mit
dem Pfluge abgemarkt, an den Stellen aber, wo die Thore
ſtehen ſollen, der Pflug gehoben, um damit anzudeuten, daß
hier der Ausgang frei ſei. Der Stuhl (sella) bildet das Vor-
recht des Magiſtrats; er darf ſitzen, die Partheien müſſen ſte-
hen, die Zuſchauer ſich mit Bänken (subsellia) begnügen. Der
Todtſchläger ſtellt an ſeiner Statt zur Abwendung der Blutrache
einen Sündenbock (B. 1 S. 172), Mohn- und Knob-
lauchköpfe
vertreten die urſprünglichen Menſchenopfer, Bin-
ſenmänner
, welche alljährlich in die Tiber geſtürzt werden,
ſollen dem Flußgott die menſchlichen Leiber erſetzen, die er als
ſeinen Tribut fordert. 759) Eine Maske (persona) deutet an,
daß der Erbe die Perſon des Erblaſſers repräſentirt. 760)

Vor allem hat aber der menſchliche Körper der Symbolik
dienen müſſen. 761) Der Kopf gilt als Träger der Rechts-
fähigkeit und Perſönlichkeit und hat für letztere den Namen
hergeben müſſen (caput, capitis deminutio). Was die ganze
Perſon ergreift, wird daher ſymboliſch durch Berühren des
Kopfes ausgedrückt. So erfolgt dieſe Berührung z. B. bei der
Inauguration des Königs und bei der Freilaſſung. 762) Die
Stirn iſt der Sitz der Schaam, die Braut verhüllt ſie, dem

758) Missio sub jugum. Aehnlich das sororium tigillum, unter das
Horatius hindurch mußte. Liv. I, 26.
759) Eine andere Deutung gibt Macrob. Sat. I, 11 a. E.
760) Macrob. ibid. II, 7: heredis fletus sub persona risus est.
761) Die Symbolik des menſchlichen Körpers bildet den Hauptgegen-
ſtand des Werkes von Otto; es findet ſich in dieſem Abſchnitt freilich manches
Problematiſche.
762) Liv. I, 18 .. si est fas hunc Numam Pompilium, cujusego
caput teneo
, regem Romae esse.
Man wird an das altteſtamentliche
Salben der Könige erinnert. Ebenſo beim pater patratus. Liv. I, 24.
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[594/0300] Zweites Buch. Erſter Abſchn. III. Die juriſt. Technik. B. Des ält. Rechts. ſprache gegen Neubauten. Die Kriegsgefangenen werden zum Zeichen ihrer Dienſtbarkeit unter das Joch durchgetrieben. 758) Der Pflug iſt das natürliche Symbol des ſeßhaften Lebens, und darum wird der Raum der neu zu gründenden Stadt mit dem Pfluge abgemarkt, an den Stellen aber, wo die Thore ſtehen ſollen, der Pflug gehoben, um damit anzudeuten, daß hier der Ausgang frei ſei. Der Stuhl (sella) bildet das Vor- recht des Magiſtrats; er darf ſitzen, die Partheien müſſen ſte- hen, die Zuſchauer ſich mit Bänken (subsellia) begnügen. Der Todtſchläger ſtellt an ſeiner Statt zur Abwendung der Blutrache einen Sündenbock (B. 1 S. 172), Mohn- und Knob- lauchköpfe vertreten die urſprünglichen Menſchenopfer, Bin- ſenmänner, welche alljährlich in die Tiber geſtürzt werden, ſollen dem Flußgott die menſchlichen Leiber erſetzen, die er als ſeinen Tribut fordert. 759) Eine Maske (persona) deutet an, daß der Erbe die Perſon des Erblaſſers repräſentirt. 760) Vor allem hat aber der menſchliche Körper der Symbolik dienen müſſen. 761) Der Kopf gilt als Träger der Rechts- fähigkeit und Perſönlichkeit und hat für letztere den Namen hergeben müſſen (caput, capitis deminutio). Was die ganze Perſon ergreift, wird daher ſymboliſch durch Berühren des Kopfes ausgedrückt. So erfolgt dieſe Berührung z. B. bei der Inauguration des Königs und bei der Freilaſſung. 762) Die Stirn iſt der Sitz der Schaam, die Braut verhüllt ſie, dem 758) Missio sub jugum. Aehnlich das sororium tigillum, unter das Horatius hindurch mußte. Liv. I, 26. 759) Eine andere Deutung gibt Macrob. Sat. I, 11 a. E. 760) Macrob. ibid. II, 7: heredis fletus sub persona risus est. 761) Die Symbolik des menſchlichen Körpers bildet den Hauptgegen- ſtand des Werkes von Otto; es findet ſich in dieſem Abſchnitt freilich manches Problematiſche. 762) Liv. I, 18 .. si est fas hunc Numam Pompilium, cujusego caput teneo, regem Romae esse. Man wird an das altteſtamentliche Salben der Könige erinnert. Ebenſo beim pater patratus. Liv. I, 24.

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 594. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0202_1858/300>, abgerufen am 25.11.2024.