Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.

Bild:
<< vorherige Seite

Zweit. Buch. Erst. Abschn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
zum Nachgeben; 463) bald wird der Drohung von der einen eine
Drohung von der andern Seite entgegengesetzt. So sucht ein
Dictator die Plebs von ihren Vorsätzen abzuschrecken, indem
er ankündigt, daß er eine Aushebung veranstalten und die un-
ruhige Mannschaft aus der Stadt führen werde, und die Tri-
bunen ihrerseits antworten ihm darauf mit einem Plebiscit,
wodurch ihm für diesen Fall eine Strafe von einer halben Mil-
lion auferlegt ward. 464) Bald wieder wagt der Beamte nicht
mit seiner Drohung Ernst zu machen und läßt geschehen, was
er verhindern wollte, bald weicht er keinen Schritt zurück und
setzt seinen Zweck durch. 465) Die Censoren hatten bekanntlich
das Recht, die Liste des Senats anzufertigen, und es behielt
bei ihrer Redaction sein Bewenden. Als diese Liste aber einst
nach Gunst und Willkühr entworfen war, erklärten die Con-
suln, daß sie sich nicht daran binden würden, und griffen zu
einer frühern zurück. 466) Die Prätoren hatten das Amt, Recht
zu sprechen. Als aber einst ein Prätor, während er sein Amt
verwaltete, sich nicht erhob, indem der Consul Aemilius Scau-
rus, ein Mann von gewaltigem Charakter vorüberging, ließ
derselbe ihm nicht allein das Kleid am Leibe zerreißen und sei-
nen Sessel zerschlagen, sondern er erließ ein Edikt, daß Nie-
mand fortan bei ihm Recht nehmen solle, das heißt also im
Grunde: er nahm ihm das Amt, das das Volk ihm gegeben
hatte. 467) In diesen beiden letzteren Fällen war die formelle
Berechtigung zu einer solchen Maßregel wohl mehr als zwei-
felhaft.

Ich will die Beispiele nicht mehr häufen, um so weniger,
da schon unsere frühere Darstellung Gelegenheit hatte, an zwei

463) S. z. B. Florus epit. II, 2. §. 17. Liv. II, 56. IV, 26.
464) Liv. VI, 38.
465) Man vergleiche z. B. Liv. VIII, 15 mit Vellej. Paterc. II, 92.
und Gell. VI, 9.
466) Liv. IX, 30.
467) Auct. de vir. illustr. c. 72.

Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb.
zum Nachgeben; 463) bald wird der Drohung von der einen eine
Drohung von der andern Seite entgegengeſetzt. So ſucht ein
Dictator die Plebs von ihren Vorſätzen abzuſchrecken, indem
er ankündigt, daß er eine Aushebung veranſtalten und die un-
ruhige Mannſchaft aus der Stadt führen werde, und die Tri-
bunen ihrerſeits antworten ihm darauf mit einem Plebiſcit,
wodurch ihm für dieſen Fall eine Strafe von einer halben Mil-
lion auferlegt ward. 464) Bald wieder wagt der Beamte nicht
mit ſeiner Drohung Ernſt zu machen und läßt geſchehen, was
er verhindern wollte, bald weicht er keinen Schritt zurück und
ſetzt ſeinen Zweck durch. 465) Die Cenſoren hatten bekanntlich
das Recht, die Liſte des Senats anzufertigen, und es behielt
bei ihrer Redaction ſein Bewenden. Als dieſe Liſte aber einſt
nach Gunſt und Willkühr entworfen war, erklärten die Con-
ſuln, daß ſie ſich nicht daran binden würden, und griffen zu
einer frühern zurück. 466) Die Prätoren hatten das Amt, Recht
zu ſprechen. Als aber einſt ein Prätor, während er ſein Amt
verwaltete, ſich nicht erhob, indem der Conſul Aemilius Scau-
rus, ein Mann von gewaltigem Charakter vorüberging, ließ
derſelbe ihm nicht allein das Kleid am Leibe zerreißen und ſei-
nen Seſſel zerſchlagen, ſondern er erließ ein Edikt, daß Nie-
mand fortan bei ihm Recht nehmen ſolle, das heißt alſo im
Grunde: er nahm ihm das Amt, das das Volk ihm gegeben
hatte. 467) In dieſen beiden letzteren Fällen war die formelle
Berechtigung zu einer ſolchen Maßregel wohl mehr als zwei-
felhaft.

Ich will die Beiſpiele nicht mehr häufen, um ſo weniger,
da ſchon unſere frühere Darſtellung Gelegenheit hatte, an zwei

463) S. z. B. Florus epit. II, 2. §. 17. Liv. II, 56. IV, 26.
464) Liv. VI, 38.
465) Man vergleiche z. B. Liv. VIII, 15 mit Vellej. Paterc. II, 92.
und Gell. VI, 9.
466) Liv. IX, 30.
467) Auct. de vir. illustr. c. 72.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <div n="7">
                    <p><pb facs="#f0316" n="302"/><fw place="top" type="header">Zweit. Buch. Er&#x017F;t. Ab&#x017F;chn. <hi rendition="#aq">II.</hi> Die Grundtriebe. <hi rendition="#aq">III.</hi> Der Freiheitstrieb.</fw><lb/>
zum Nachgeben; <note place="foot" n="463)">S. z. B. <hi rendition="#aq">Florus epit. II, 2. §. 17. Liv. II, 56. IV,</hi> 26.</note> bald wird der Drohung von der einen eine<lb/>
Drohung von der andern Seite entgegenge&#x017F;etzt. So &#x017F;ucht ein<lb/>
Dictator die Plebs von ihren Vor&#x017F;ätzen abzu&#x017F;chrecken, indem<lb/>
er ankündigt, daß er eine Aushebung veran&#x017F;talten und die un-<lb/>
ruhige Mann&#x017F;chaft aus der Stadt führen werde, und die Tri-<lb/>
bunen ihrer&#x017F;eits antworten ihm darauf mit einem Plebi&#x017F;cit,<lb/>
wodurch ihm für die&#x017F;en Fall eine Strafe von einer halben Mil-<lb/>
lion auferlegt ward. <note place="foot" n="464)"><hi rendition="#aq">Liv. VI,</hi> 38.</note> Bald wieder wagt der Beamte nicht<lb/>
mit &#x017F;einer Drohung Ern&#x017F;t zu machen und läßt ge&#x017F;chehen, was<lb/>
er verhindern wollte, bald weicht er keinen Schritt zurück und<lb/>
&#x017F;etzt &#x017F;einen Zweck durch. <note place="foot" n="465)">Man vergleiche z. B. <hi rendition="#aq">Liv. VIII,</hi> 15 mit <hi rendition="#aq">Vellej. Paterc. II,</hi> 92.<lb/>
und <hi rendition="#aq">Gell. VI,</hi> 9.</note> Die Cen&#x017F;oren hatten bekanntlich<lb/>
das Recht, die Li&#x017F;te des Senats anzufertigen, und es behielt<lb/>
bei ihrer Redaction &#x017F;ein Bewenden. Als die&#x017F;e Li&#x017F;te aber ein&#x017F;t<lb/>
nach Gun&#x017F;t und Willkühr entworfen war, erklärten die Con-<lb/>
&#x017F;uln, daß &#x017F;ie &#x017F;ich nicht daran binden würden, und griffen zu<lb/>
einer frühern zurück. <note place="foot" n="466)"><hi rendition="#aq">Liv. IX,</hi> 30.</note> Die Prätoren hatten das Amt, Recht<lb/>
zu &#x017F;prechen. Als aber ein&#x017F;t ein Prätor, während er &#x017F;ein Amt<lb/>
verwaltete, &#x017F;ich nicht erhob, indem der Con&#x017F;ul Aemilius Scau-<lb/>
rus, ein Mann von gewaltigem Charakter vorüberging, ließ<lb/>
der&#x017F;elbe ihm nicht allein das Kleid am Leibe zerreißen und &#x017F;ei-<lb/>
nen Se&#x017F;&#x017F;el zer&#x017F;chlagen, &#x017F;ondern er erließ ein Edikt, daß Nie-<lb/>
mand fortan bei ihm Recht nehmen &#x017F;olle, das heißt al&#x017F;o im<lb/>
Grunde: er nahm ihm das Amt, das das Volk ihm gegeben<lb/>
hatte. <note place="foot" n="467)"><hi rendition="#aq">Auct. de vir. illustr. c.</hi> 72.</note> In die&#x017F;en beiden letzteren Fällen war die formelle<lb/>
Berechtigung zu einer &#x017F;olchen Maßregel wohl mehr als zwei-<lb/>
felhaft.</p><lb/>
                    <p>Ich will die Bei&#x017F;piele nicht mehr häufen, um &#x017F;o weniger,<lb/>
da &#x017F;chon un&#x017F;ere frühere Dar&#x017F;tellung Gelegenheit hatte, an zwei<lb/></p>
                  </div>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[302/0316] Zweit. Buch. Erſt. Abſchn. II. Die Grundtriebe. III. Der Freiheitstrieb. zum Nachgeben; 463) bald wird der Drohung von der einen eine Drohung von der andern Seite entgegengeſetzt. So ſucht ein Dictator die Plebs von ihren Vorſätzen abzuſchrecken, indem er ankündigt, daß er eine Aushebung veranſtalten und die un- ruhige Mannſchaft aus der Stadt führen werde, und die Tri- bunen ihrerſeits antworten ihm darauf mit einem Plebiſcit, wodurch ihm für dieſen Fall eine Strafe von einer halben Mil- lion auferlegt ward. 464) Bald wieder wagt der Beamte nicht mit ſeiner Drohung Ernſt zu machen und läßt geſchehen, was er verhindern wollte, bald weicht er keinen Schritt zurück und ſetzt ſeinen Zweck durch. 465) Die Cenſoren hatten bekanntlich das Recht, die Liſte des Senats anzufertigen, und es behielt bei ihrer Redaction ſein Bewenden. Als dieſe Liſte aber einſt nach Gunſt und Willkühr entworfen war, erklärten die Con- ſuln, daß ſie ſich nicht daran binden würden, und griffen zu einer frühern zurück. 466) Die Prätoren hatten das Amt, Recht zu ſprechen. Als aber einſt ein Prätor, während er ſein Amt verwaltete, ſich nicht erhob, indem der Conſul Aemilius Scau- rus, ein Mann von gewaltigem Charakter vorüberging, ließ derſelbe ihm nicht allein das Kleid am Leibe zerreißen und ſei- nen Seſſel zerſchlagen, ſondern er erließ ein Edikt, daß Nie- mand fortan bei ihm Recht nehmen ſolle, das heißt alſo im Grunde: er nahm ihm das Amt, das das Volk ihm gegeben hatte. 467) In dieſen beiden letzteren Fällen war die formelle Berechtigung zu einer ſolchen Maßregel wohl mehr als zwei- felhaft. Ich will die Beiſpiele nicht mehr häufen, um ſo weniger, da ſchon unſere frühere Darſtellung Gelegenheit hatte, an zwei 463) S. z. B. Florus epit. II, 2. §. 17. Liv. II, 56. IV, 26. 464) Liv. VI, 38. 465) Man vergleiche z. B. Liv. VIII, 15 mit Vellej. Paterc. II, 92. und Gell. VI, 9. 466) Liv. IX, 30. 467) Auct. de vir. illustr. c. 72.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854/316
Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854/316>, abgerufen am 24.11.2024.