setzung annahm: so schrieb mir dieser zurück, er habe bei dem Minister v. Hügel um Verhaltungsbefehle nachgesucht und dieser habe eine -- Abschrift der Genehmigungsurkunde verlangt. Ich antwortete, diese bestehe in meinem Schluße aus einer Thatsache, so wie aus der gedruckten Bewilligung des General-Gouvernements5 für halbe oder ganze Auszahlung der Pensionen, auch der Civilliste.
"Auch ohne, schrieb ich weiter, auf die Gebräuche des europäischen "Völkerrechts zu rechnen, glaubt' ich bisher nicht nöthig zu haben, "die beschwerliche Menge der Bittsteller an höhern Orten zu ver- "mehren, da mir ein dreißigjähriges Schriftstelleramt und die Weise,10 "wie dasselbe von Deutschland gerichtet wurde, die Fortdauer der "ersten und einzigen Belohnung, die ich von einem Fürsten erhalten, "in einer neuen Zeit versprach, wo die Gerechtigkeit der deutschen "Schutzgötter eben so glänzt als die Tapferkeit derselben."
Darauf reicht' ich meine Quittung für die Monate Jenner, Fe-15 bruar und März durch einen Kaufmann zum Erheben der Zahlung ein -- und dieser erhielt die Antwort, "die Pension werde vor der "Hand nicht bezahlt."
Seitdem schrieb ich weiter nichts in der Sache als die -- vorigen Zeilen an Sie, verehrter H. Staats Rath! Ihrer Güte und Ihrer20 Einsicht überlass' ich Segel und Kompaß dieser Jasons Fahrt.
Es schmerzet mich, daß auch ich ein Mehrer Ihres Reichs von Geschäften durch die Privat-Akten -- die weder acta sanctorum noch eruditorum sind -- habe werden müßen. -- Ihr Bewußtsein belohne Sie. Ich danke Ihnen innig für alles was Sie thaten25 und thun werden.
Euer Hochwolgeboren ergebenster Jean Paul Fr. Richter
861. An Tribunalrat Mayer in Berlin.30
Baireuth d. 16. Apr. 1814
Verehrter Herr Vater! Mein Schweigen auf Ihren gütigen Brief voll Liebe und Vorsorge für mich und die Meinigen, war kein undankbares; ich wollte erst die bestimmtere Entscheidung über die Pension abwarten. Diese werden Sie in dem beiliegenden35
24*
ſetzung annahm: ſo ſchrieb mir dieſer zurück, er habe bei dem Miniſter v. Hügel um Verhaltungsbefehle nachgeſucht und dieſer habe eine — Abſchrift der Genehmigungsurkunde verlangt. Ich antwortete, dieſe beſtehe in meinem Schluße aus einer Thatſache, ſo wie aus der gedruckten Bewilligung des General-Gouvernements5 für halbe oder ganze Auszahlung der Penſionen, auch der Civilliſte.
„Auch ohne, ſchrieb ich weiter, auf die Gebräuche des europäiſchen „Völkerrechts zu rechnen, glaubt’ ich bisher nicht nöthig zu haben, „die beſchwerliche Menge der Bittſteller an höhern Orten zu ver- „mehren, da mir ein dreißigjähriges Schriftſtelleramt und die Weiſe,10 „wie daſſelbe von Deutſchland gerichtet wurde, die Fortdauer der „erſten und einzigen Belohnung, die ich von einem Fürſten erhalten, „in einer neuen Zeit verſprach, wo die Gerechtigkeit der deutſchen „Schutzgötter eben ſo glänzt als die Tapferkeit derſelben.“
Darauf reicht’ ich meine Quittung für die Monate Jenner, Fe-15 bruar und März durch einen Kaufmann zum Erheben der Zahlung ein — und dieſer erhielt die Antwort, „die Penſion werde vor der „Hand nicht bezahlt.“
Seitdem ſchrieb ich weiter nichts in der Sache als die — vorigen Zeilen an Sie, verehrter H. Staats Rath! Ihrer Güte und Ihrer20 Einſicht überlaſſ’ ich Segel und Kompaß dieſer Jaſons Fahrt.
Es ſchmerzet mich, daß auch ich ein Mehrer Ihres Reichs von Geſchäften durch die Privat-Akten — die weder acta sanctorum noch eruditorum ſind — habe werden müßen. — Ihr Bewußtſein belohne Sie. Ich danke Ihnen innig für alles was Sie thaten25 und thun werden.
Euer Hochwolgeboren ergebenſter Jean Paul Fr. Richter
861. An Tribunalrat Mayer in Berlin.30
Baireuth d. 16. Apr. 1814
Verehrter Herr Vater! Mein Schweigen auf Ihren gütigen Brief voll Liebe und Vorſorge für mich und die Meinigen, war kein undankbares; ich wollte erſt die beſtimmtere Entſcheidung über die Penſion abwarten. Dieſe werden Sie in dem beiliegenden35
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ſetzung annahm: ſo ſchrieb mir dieſer zurück, er habe bei dem
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ſo wie aus der gedruckten Bewilligung des General-Gouvernements 5
für halbe oder ganze Auszahlung der Penſionen, auch der Civilliſte.
„Auch ohne, ſchrieb ich weiter, auf die Gebräuche des europäiſchen
„Völkerrechts zu rechnen, glaubt’ ich bisher nicht nöthig zu haben,
„die beſchwerliche Menge der Bittſteller an höhern Orten zu ver-
„mehren, da mir ein dreißigjähriges Schriftſtelleramt und die Weiſe, 10
„wie daſſelbe von Deutſchland gerichtet wurde, die Fortdauer der
„erſten und einzigen Belohnung, die ich von einem Fürſten erhalten,
„in einer neuen Zeit verſprach, wo die Gerechtigkeit der deutſchen
„Schutzgötter eben ſo glänzt als die Tapferkeit derſelben.“
Darauf reicht’ ich meine Quittung für die Monate Jenner, Fe- 15
bruar und März durch einen Kaufmann zum Erheben der Zahlung
ein — und dieſer erhielt die Antwort, „die Penſion werde vor der
„Hand nicht bezahlt.“
Seitdem ſchrieb ich weiter nichts in der Sache als die — vorigen
Zeilen an Sie, verehrter H. Staats Rath! Ihrer Güte und Ihrer 20
Einſicht überlaſſ’ ich Segel und Kompaß dieſer Jaſons Fahrt.
Es ſchmerzet mich, daß auch ich ein Mehrer Ihres Reichs von
Geſchäften durch die Privat-Akten — die weder acta sanctorum
noch eruditorum ſind — habe werden müßen. — Ihr Bewußtſein
belohne Sie. Ich danke Ihnen innig für alles was Sie thaten 25
und thun werden.
Euer Hochwolgeboren
ergebenſter
Jean Paul Fr. Richter
861. An Tribunalrat Mayer in Berlin. 30
Baireuth d. 16. Apr. 1814
Verehrter Herr Vater! Mein Schweigen auf Ihren gütigen
Brief voll Liebe und Vorſorge für mich und die Meinigen, war
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
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Historisch-kritische Ausgabe der Werke und Briefe von Jean Paul. Berlin-Brandenburgische Akademie zu Berlin: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-11-22T15:17:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Markus Bernauer, Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-11-22T15:17:09Z)
Weitere Informationen:
Die digitale Edition der Briefe Jean Pauls im Deutschen Textarchiv basiert auf der von Eduard Berend herausgegebenen III. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe mit den Briefen Jean Pauls. Die Bände werden im Faksimile und in getreuer Umschrift ohne Korrekturen vollständig zugänglich gemacht. Nicht aufgenommen, da in der hier gewählten Präsentation kaum nutzbar, sind Berends umfangreiche Register über die III. Abteilung in Band III/9, die in das elektronische Gesamtregister über die Briefe von und an Jean Paul eingegangen sind. Das bedeutet: Aufbewahrungsorte von Handschriften sowie veraltete Literaturverweise blieben ebenso bestehen wie die Nummern der von Jean Paul beantworteten Briefe oder der an ihn gerichteten Antworten, Nummern, die sich auf die Regesten in den digitalisierten Bänden beziehen und nicht auf die neue IV. Abteilung mit den Briefen an Jean Paul (s. dort die Konkordanzen).
Eine andere, briefzentrierte digitale Edition der Briefe Jean Pauls ist derzeit als Gemeinschaftsprojekt der Jean-Paul-Edition und der Initiative TELOTA in Vorbereitung. Die Metadaten dieser Ausgabe sowie veraltete Verweise in den Erläuterungen werden dort so weit als möglich aktualisiert. Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 6. Berlin, 1952, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jeanpaul_briefe06_1962/387>, abgerufen am 16.02.2025.
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