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Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 2. Berlin, 1958.

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die Tugenden *). Nach dem untergelegten Mittelbegrif der Schenkung
aber gehen alle deine lichtvollen Bestimmungen des Eigenthums an. --
An und für sich, ohne den beigezognen Begrif der Schenkung, ist die
Identität des Eigenthums und des körperlichen Besizes nicht rein er-
[26]weislich. Was hat die Nähe mit dem Recht zu thun? -- Denn eben, um5
eine Sache in körperlichen Besiz zu nehmen, sie zu fassen, dazu gehört,
daß sie mein Eigenthum ist -- dieser Besiz ist eine Folge, kein Grund des
Eigenthums. -- Der abgelösete Arm ist so gut dein wie der lebende; so
wie umgekehrt deine Nadel, wenn sie in dein Fleisch verschwollen ist,
nicht weniger dein ist, sobald sie heraus ist. Das Kind in Mutterleibe10
ist (als Körper) der Mutter nicht mehr gehörig als ausser.

Die Formgebung ist freilich auf keine Art ein Grund des Eigenthums.
1) mus eine Sache schon unseres sein, wenn wir ihre Form ändern
wollen 2) gäb uns dieser Kraft-Aufwand Anspruch auf den Arbeits-
lohn, aber nicht auf die Sache 3) wie kan man denn durch jede beliebige15
Formgebung (d. h. durch grossen und kleinen Kraftaufwand) ein grosses
oder ein kleines Stük in Besiz nehmen? wie können für unähnliche
Arbeiten ähnliche Belohnungen werden?

Freilich; aber aus einem andern Grund. So wenig das Laufen
über die Erde (beim Alexander ausgenommen) sie zusichert, so wenig20
hast du durch Schlagen die Immission in die Luft; aber anders wär' es,
wenn du das Stük Luft isoliertest unter der Luftglocke und Versuche
machtest. Eine Bouteille fixe Luft gehöret ja dem, der sie gemacht.
Das , , -- Und das über die Verträge (zumal ) -- Und
das über das Zwangsrecht ist vortreflich und so helle dargestelt als25
gedacht. Blos der vorlezte Absaz ist entweder undeutlich oder un-
richtig: denn ich schliesse jeden Vertrag eben unter der Bedingung, daß
der andere seinen hält -- sein Bruch macht meinen, der so gut mit
pazißieret ist wie das Halten im andern Fal.

Noch ad . Die Menschen bildeten sich vielleicht darum ihr Wild-30
fangsrecht fremder gesezloser Triebe ein, weil sie Laster und Unglük
immer gesellen müssen und da wo das Schiksal stokt, lieber selber das
Petrus Schwert ziehen wollen.

*) Genau genommen nicht einmal Ideen: denn wir ordnen (d. i. die Form) aber
schaffen sie nicht (Materie) -- Formänderung sezt das Eigenthum voraus, aber35
macht es nicht.

die Tugenden *). Nach dem untergelegten Mittelbegrif der Schenkung
aber gehen alle deine lichtvollen Beſtimmungen des Eigenthums an. —
An und für ſich, ohne den beigezognen Begrif der Schenkung, iſt die
Identität des Eigenthums und des körperlichen Beſizes nicht rein er-
[26]weislich. Was hat die Nähe mit dem Recht zu thun? — Denn eben, um5
eine Sache in körperlichen Beſiz zu nehmen, ſie zu faſſen, dazu gehört,
daß ſie mein Eigenthum iſt — dieſer Beſiz iſt eine Folge, kein Grund des
Eigenthums. — Der abgelöſete Arm iſt ſo gut dein wie der lebende; ſo
wie umgekehrt deine Nadel, wenn ſie in dein Fleiſch verſchwollen iſt,
nicht weniger dein iſt, ſobald ſie heraus iſt. Das Kind in Mutterleibe10
iſt (als Körper) der Mutter nicht mehr gehörig als auſſer.

Die Formgebung iſt freilich auf keine Art ein Grund des Eigenthums.
1) mus eine Sache ſchon unſeres ſein, wenn wir ihre Form ändern
wollen 2) gäb uns dieſer Kraft-Aufwand Anſpruch auf den Arbeits-
lohn, aber nicht auf die Sache 3) wie kan man denn durch jede beliebige15
Formgebung (d. h. durch groſſen und kleinen Kraftaufwand) ein groſſes
oder ein kleines Stük in Beſiz nehmen? wie können für unähnliche
Arbeiten ähnliche Belohnungen werden?

Freilich; aber aus einem andern Grund. So wenig das Laufen
über die Erde (beim Alexander ausgenommen) ſie zuſichert, ſo wenig20
haſt du durch Schlagen die Immiſſion in die Luft; aber anders wär’ es,
wenn du das Stük Luft iſolierteſt unter der Luftglocke und Verſuche
machteſt. Eine Bouteille fixe Luft gehöret ja dem, der ſie gemacht.
Das , , — Und das über die Verträge (zumal ) — Und
das über das Zwangsrecht iſt vortreflich und ſo helle dargeſtelt als25
gedacht. Blos der vorlezte Abſaz iſt entweder undeutlich oder un-
richtig: denn ich ſchlieſſe jeden Vertrag eben unter der Bedingung, daß
der andere ſeinen hält — ſein Bruch macht meinen, der ſo gut mit
paziſzieret iſt wie das Halten im andern Fal.

Noch ad . Die Menſchen bildeten ſich vielleicht darum ihr Wild-30
fangsrecht fremder geſezloſer Triebe ein, weil ſie Laſter und Unglük
immer geſellen müſſen und da wo das Schikſal ſtokt, lieber ſelber das
Petrus Schwert ziehen wollen.

*) Genau genommen nicht einmal Ideen: denn wir ordnen (d. i. die Form) aber
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[34/0043] die Tugenden *). Nach dem untergelegten Mittelbegrif der Schenkung aber gehen alle deine lichtvollen Beſtimmungen des Eigenthums an. — An und für ſich, ohne den beigezognen Begrif der Schenkung, iſt die Identität des Eigenthums und des körperlichen Beſizes nicht rein er- weislich. Was hat die Nähe mit dem Recht zu thun? — Denn eben, um 5 eine Sache in körperlichen Beſiz zu nehmen, ſie zu faſſen, dazu gehört, daß ſie mein Eigenthum iſt — dieſer Beſiz iſt eine Folge, kein Grund des Eigenthums. — Der abgelöſete Arm iſt ſo gut dein wie der lebende; ſo wie umgekehrt deine Nadel, wenn ſie in dein Fleiſch verſchwollen iſt, nicht weniger dein iſt, ſobald ſie heraus iſt. Das Kind in Mutterleibe 10 iſt (als Körper) der Mutter nicht mehr gehörig als auſſer. [26] Die Formgebung iſt freilich auf keine Art ein Grund des Eigenthums. 1) mus eine Sache ſchon unſeres ſein, wenn wir ihre Form ändern wollen 2) gäb uns dieſer Kraft-Aufwand Anſpruch auf den Arbeits- lohn, aber nicht auf die Sache 3) wie kan man denn durch jede beliebige 15 Formgebung (d. h. durch groſſen und kleinen Kraftaufwand) ein groſſes oder ein kleines Stük in Beſiz nehmen? wie können für unähnliche Arbeiten ähnliche Belohnungen werden? [FORMEL] Freilich; aber aus einem andern Grund. So wenig das Laufen über die Erde (beim Alexander ausgenommen) ſie zuſichert, ſo wenig 20 haſt du durch Schlagen die Immiſſion in die Luft; aber anders wär’ es, wenn du das Stük Luft iſolierteſt unter der Luftglocke und Verſuche machteſt. Eine Bouteille fixe Luft gehöret ja dem, der ſie gemacht. Das [FORMEL], [FORMEL], [FORMEL] — Und das über die Verträge (zumal [FORMEL]) — Und das über das Zwangsrecht iſt vortreflich und ſo helle dargeſtelt als 25 gedacht. Blos [FORMEL] der vorlezte Abſaz iſt entweder undeutlich oder un- richtig: denn ich ſchlieſſe jeden Vertrag eben unter der Bedingung, daß der andere ſeinen hält — ſein Bruch macht meinen, der ſo gut mit paziſzieret iſt wie das Halten im andern Fal. Noch ad [FORMEL]. Die Menſchen bildeten ſich vielleicht darum ihr Wild- 30 fangsrecht fremder geſezloſer Triebe ein, weil ſie Laſter und Unglük immer geſellen müſſen und da wo das Schikſal ſtokt, lieber ſelber das Petrus Schwert ziehen wollen. *) Genau genommen nicht einmal Ideen: denn wir ordnen (d. i. die Form) aber ſchaffen ſie nicht (Materie) — Formänderung ſezt das Eigenthum voraus, aber 35 macht es nicht.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Historisch-kritische Ausgabe der Werke und Briefe von Jean Paul. Berlin-Brandenburgische Akademie zu Berlin: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-11-22T15:02:06Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Markus Bernauer, Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-11-22T15:02:06Z)

Weitere Informationen:

Die digitale Edition der Briefe Jean Pauls im Deutschen Textarchiv basiert auf der von Eduard Berend herausgegebenen III. Abteilung der Historisch-kritischen Ausgabe mit den Briefen Jean Pauls. Die Bände werden im Faksimile und in getreuer Umschrift ohne Korrekturen vollständig zugänglich gemacht. Nicht aufgenommen, da in der hier gewählten Präsentation kaum nutzbar, sind Berends umfangreiche Register über die III. Abteilung in Band III/9, die in das elektronische Gesamtregister über die Briefe von und an Jean Paul eingegangen sind. Das bedeutet: Aufbewahrungsorte von Handschriften sowie veraltete Literaturverweise blieben ebenso bestehen wie die Nummern der von Jean Paul beantworteten Briefe oder der an ihn gerichteten Antworten, Nummern, die sich auf die Regesten in den digitalisierten Bänden beziehen und nicht auf die neue IV. Abteilung mit den Briefen an Jean Paul (s. dort die Konkordanzen).

Eine andere, briefzentrierte digitale Edition der Briefe Jean Pauls ist derzeit als Gemeinschaftsprojekt der Jean-Paul-Edition und der Initiative TELOTA in Vorbereitung. Die Metadaten dieser Ausgabe sowie veraltete Verweise in den Erläuterungen werden dort so weit als möglich aktualisiert. Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.




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Zitationshilfe: Jean Paul: Dritte Abteilung Briefe. In: Jean Pauls Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe. Abt. 3, Bd. 2. Berlin, 1958, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jeanpaul_briefe02_1958/43>, abgerufen am 23.04.2024.