Reichs (Staats)- Landes- Mark- Kreis (Gau)- Gemeinde-Regierung.
a) Reichs (Staats)-Regierung.
Der König (Fürst), Reichsstatthalter (Premierminister), Großkanzler (Minister des Jnnern), Staatskämmerer (Finanzmi¬ nister) u. a. m. Dazu Geheime Räthe vom Könige ernannt, und als Staatsräthe die gro߬ jährigen Prinzen des Hauses, die Statthalter der Lande, nebst einigen Markpflegern -- und nebst diesen zu einem großen Reichsrath noch einige Berufene von dem Volke.
Reichs (Staats)- Landes- Mark- Kreis (Gau)- Gemeinde-Regierung.
a) Reichs (Staats)-Regierung.
Der König (Fürſt), Reichsſtatthalter (Premierminiſter), Großkanzler (Miniſter des Jnnern), Staatskämmerer (Finanzmi¬ niſter) u. a. m. Dazu Geheime Räthe vom Könige ernannt, und als Staatsräthe die gro߬ jährigen Prinzen des Hauſes, die Statthalter der Lande, nebſt einigen Markpflegern — und nebſt dieſen zu einem großen Reichsrath noch einige Berufene von dem Volke.
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[[51]/0081]
1. Regierung.
Reichs (Staats)- Landes- Mark- Kreis
(Gau)- Gemeinde-Regierung.
a) Reichs (Staats)-Regierung.
Der König (Fürſt), Reichsſtatthalter
(Premierminiſter), Großkanzler (Miniſter
des Jnnern), Staatskämmerer (Finanzmi¬
niſter) u. a. m. Dazu Geheime Räthe vom
Könige ernannt, und als Staatsräthe die gro߬
jährigen Prinzen des Hauſes, die Statthalter
der Lande, nebſt einigen Markpflegern — und
nebſt dieſen zu einem großen Reichsrath noch
einige Berufene von dem Volke.
b) Landes-Regierung.
Landſtatthalter, und Landräthe für: Acker¬
bau, Gewerbe, Handel, Bauweſen, Polizei, Ge¬
D 2
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. [51]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/81>, abgerufen am 23.11.2024.
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