Fremde Kunstausdrücke müssen in Benen¬ nung von Personen, Würden, Ämtern, Hand¬ lungen, und volksthümlichen Gegenständen gänz¬ lich abgeschafft; und in Gesetzen, Verordnungen und im Geschäftsgange, wo es nur irgend die Verständlichkeit erlaubt, vermieden werden. Man hat über Campe und andere Sprachfeger ge¬ spottet: Das war unrecht! Man hat sie geflis¬ sentlich in Stich gelassen: Das ist schändlich! Worttäuscher und Wortbeschwörer haben Fremd¬ heiten ergrübelt, verwirrte Schalldinge ausge¬ künstelt, um ihrer Neusucht zu fröhnen, und in Unverständlichkeit den erheuchelten Weisheits¬ schein zu verhüllen: Das wird hochverräterisch. "Wenn etwas nicht klingen will; es ist nicht Deutsch! sage ich, und stets bietet sich Besseres." Ein Lehrspruch von Klop¬ stock an seinen jüngern Freund und Werkvoll¬ ender Voß einst gegeben.
Es ist merkwürdig, daß die Deutschen an ein Kunstwort, aus einer fremden Sprache ein¬ geschwärzt, nicht den kleinsten Theil der Forde¬ rungen machen, wie an ein einheimisches. Dort
b)Vermeidung fremder Wörter.
Fremde Kunſtausdrücke müſſen in Benen¬ nung von Perſonen, Würden, Ämtern, Hand¬ lungen, und volksthümlichen Gegenſtänden gänz¬ lich abgeſchafft; und in Geſetzen, Verordnungen und im Geſchäftsgange, wo es nur irgend die Verſtändlichkeit erlaubt, vermieden werden. Man hat über Campe und andere Sprachfeger ge¬ ſpottet: Das war unrecht! Man hat ſie gefliſ¬ ſentlich in Stich gelaſſen: Das iſt ſchändlich! Worttäuſcher und Wortbeſchwörer haben Fremd¬ heiten ergrübelt, verwirrte Schalldinge ausge¬ künſtelt, um ihrer Neuſucht zu fröhnen, und in Unverſtändlichkeit den erheuchelten Weisheits¬ ſchein zu verhüllen: Das wird hochverräteriſch. „Wenn etwas nicht klingen will; es iſt nicht Deutſch! ſage ich, und ſtets bietet ſich Beſſeres.“ Ein Lehrſpruch von Klop¬ ſtock an ſeinen jüngern Freund und Werkvoll¬ ender Voß einſt gegeben.
Es iſt merkwürdig, daß die Deutſchen an ein Kunſtwort, aus einer fremden Sprache ein¬ geſchwärzt, nicht den kleinſten Theil der Forde¬ rungen machen, wie an ein einheimiſches. Dort
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b) Vermeidung fremder Wörter.
Fremde Kunſtausdrücke müſſen in Benen¬
nung von Perſonen, Würden, Ämtern, Hand¬
lungen, und volksthümlichen Gegenſtänden gänz¬
lich abgeſchafft; und in Geſetzen, Verordnungen
und im Geſchäftsgange, wo es nur irgend die
Verſtändlichkeit erlaubt, vermieden werden. Man
hat über Campe und andere Sprachfeger ge¬
ſpottet: Das war unrecht! Man hat ſie gefliſ¬
ſentlich in Stich gelaſſen: Das iſt ſchändlich!
Worttäuſcher und Wortbeſchwörer haben Fremd¬
heiten ergrübelt, verwirrte Schalldinge ausge¬
künſtelt, um ihrer Neuſucht zu fröhnen, und in
Unverſtändlichkeit den erheuchelten Weisheits¬
ſchein zu verhüllen: Das wird hochverräteriſch.
„Wenn etwas nicht klingen will; es iſt
nicht Deutſch! ſage ich, und ſtets bietet
ſich Beſſeres.“ Ein Lehrſpruch von Klop¬
ſtock an ſeinen jüngern Freund und Werkvoll¬
ender Voß einſt gegeben.
Es iſt merkwürdig, daß die Deutſchen an
ein Kunſtwort, aus einer fremden Sprache ein¬
geſchwärzt, nicht den kleinſten Theil der Forde¬
rungen machen, wie an ein einheimiſches. Dort
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/404>, abgerufen am 22.11.2024.
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