Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.nerwürde); und die Wasser der Donau u. a. Auf die Wandergesellschaften der Schau¬ nerwürde); und die Waſſer der Donau u. a. Auf die Wandergeſellſchaften der Schau¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div> <p><pb facs="#f0389" n="359"/><fw type="pageNum" place="top">359<lb/></fw>nerwürde); und die Waſſer der Donau u. a.<lb/> dürfen mit keiner Sündfluth kommen. Nur Ge¬<lb/> genſtände aus der Geſchichte des Volks; die<lb/> Hermannsſchlacht u. ſ. w.; Heinrichs des Gro¬<lb/> ßen Thaten; Otto und Adelheid; Friedrich von<lb/> Öſtreich und Ludwig von Baiern; Konradin;<lb/> der Bornhövder Waldemar; der Entſatz von<lb/> Wien; die Schlacht von Hochſtädt — und an¬<lb/> dere ähnliche ſollten dazu bearbeitet, und auch<lb/> alsdann ausſchließlich an Volksfeſten aufgeführt<lb/> werden. Bis ſolche Kunſtwerke geſchaffen ſind,<lb/> gebe man die höhern weiſſageriſchen Dichtungen<lb/> Schillers: die Jungfrau, den Wallenſtein, und<lb/> Tell. Und es ſei anſtändig wie in Rom bei<lb/> den Attelanen (<hi rendition="#aq">Livius VII</hi>. 2.), daß jeder Kunſt¬<lb/> liebhaber dabei auftreten könne, verſteht ſich<lb/> ohne Gewinn, bloß zur Verherrlichung des Fe¬<lb/> ſtes. Und es werde Geſetz und Regel, daß wie<lb/> in Rom bei den Jahrhundertsfeſten nur Jung¬<lb/> frauen u. ſ. w. ausgezeichnet durch Schönheit,<lb/> Geſchicklichkeit und Tugend dabei Rollen ſpielen.</p><lb/> <p>Auf die Wandergeſellſchaften der Schau¬<lb/> ſpieler muß eine ſtrenge Aufſicht ſein, und auf<lb/> andere Künſtler auch. Man verlange mit Recht<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [359/0389]
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nerwürde); und die Waſſer der Donau u. a.
dürfen mit keiner Sündfluth kommen. Nur Ge¬
genſtände aus der Geſchichte des Volks; die
Hermannsſchlacht u. ſ. w.; Heinrichs des Gro¬
ßen Thaten; Otto und Adelheid; Friedrich von
Öſtreich und Ludwig von Baiern; Konradin;
der Bornhövder Waldemar; der Entſatz von
Wien; die Schlacht von Hochſtädt — und an¬
dere ähnliche ſollten dazu bearbeitet, und auch
alsdann ausſchließlich an Volksfeſten aufgeführt
werden. Bis ſolche Kunſtwerke geſchaffen ſind,
gebe man die höhern weiſſageriſchen Dichtungen
Schillers: die Jungfrau, den Wallenſtein, und
Tell. Und es ſei anſtändig wie in Rom bei
den Attelanen (Livius VII. 2.), daß jeder Kunſt¬
liebhaber dabei auftreten könne, verſteht ſich
ohne Gewinn, bloß zur Verherrlichung des Fe¬
ſtes. Und es werde Geſetz und Regel, daß wie
in Rom bei den Jahrhundertsfeſten nur Jung¬
frauen u. ſ. w. ausgezeichnet durch Schönheit,
Geſchicklichkeit und Tugend dabei Rollen ſpielen.
Auf die Wandergeſellſchaften der Schau¬
ſpieler muß eine ſtrenge Aufſicht ſein, und auf
andere Künſtler auch. Man verlange mit Recht
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