auf vorzubereiten, daß es von der Kanzel bei wichtigen Ereignissen auf vaterländische Vorträ¬ ge rechnen darf. (Vergleiche IV. 6.)
c)Schickliche Tage.
Der Gegenstand der Volksfeste muß volks¬ thümlich sein, nicht Freiheit, Aufklärung, Ver¬ nunft u s. w.: Denn die gehören der ganzen Menschheit an. Erinnerung wichtiger Bege¬ benheiten muß zum Grunde liegen, und zwar solcher, die für allgemeine Theilnahme des ge¬ sammten Volks geeignet sind. Die frühere That kann die spätere zeugen, ohne die Ahnherrin aus dem Gedächtnisse zu vertreiben.
Nicht jeder Staat kann nach Belieben Volksfeste anordnen, ohne sich lächerlich zu ma¬ chen. Wo Volksfeste gefeiert werden sollen, muß schon vorher ein Volk sein. Auch des Menschen Geburtstag wird nicht eher begangen, als er geboren ist; über seinen Lebensbeginn als Frucht hält man kein Tagebuch, giebt es keinen Lebenslauf.
Die passendsten Tage zu Volksfesten für ganz Deutschland würden sein: Der Tag der Her¬ mannsschlacht; der Tag der Schlacht bei
auf vorzubereiten, daß es von der Kanzel bei wichtigen Ereigniſſen auf vaterländiſche Vorträ¬ ge rechnen darf. (Vergleiche IV. 6.)
c)Schickliche Tage.
Der Gegenſtand der Volksfeſte muß volks¬ thümlich ſein, nicht Freiheit, Aufklärung, Ver¬ nunft u ſ. w.: Denn die gehören der ganzen Menſchheit an. Erinnerung wichtiger Bege¬ benheiten muß zum Grunde liegen, und zwar ſolcher, die für allgemeine Theilnahme des ge¬ ſammten Volks geeignet ſind. Die frühere That kann die ſpätere zeugen, ohne die Ahnherrin aus dem Gedächtniſſe zu vertreiben.
Nicht jeder Staat kann nach Belieben Volksfeſte anordnen, ohne ſich lächerlich zu ma¬ chen. Wo Volksfeſte gefeiert werden ſollen, muß ſchon vorher ein Volk ſein. Auch des Menſchen Geburtstag wird nicht eher begangen, als er geboren iſt; über ſeinen Lebensbeginn als Frucht hält man kein Tagebuch, giebt es keinen Lebenslauf.
Die paſſendſten Tage zu Volksfeſten für ganz Deutſchland würden ſein: Der Tag der Her¬ mannsſchlacht; der Tag der Schlacht bei
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auf vorzubereiten, daß es von der Kanzel bei
wichtigen Ereigniſſen auf vaterländiſche Vorträ¬
ge rechnen darf. (Vergleiche IV. 6.)
c) Schickliche Tage.
Der Gegenſtand der Volksfeſte muß volks¬
thümlich ſein, nicht Freiheit, Aufklärung, Ver¬
nunft u ſ. w.: Denn die gehören der ganzen
Menſchheit an. Erinnerung wichtiger Bege¬
benheiten muß zum Grunde liegen, und zwar
ſolcher, die für allgemeine Theilnahme des ge¬
ſammten Volks geeignet ſind. Die frühere That
kann die ſpätere zeugen, ohne die Ahnherrin aus
dem Gedächtniſſe zu vertreiben.
Nicht jeder Staat kann nach Belieben
Volksfeſte anordnen, ohne ſich lächerlich zu ma¬
chen. Wo Volksfeſte gefeiert werden ſollen,
muß ſchon vorher ein Volk ſein. Auch des
Menſchen Geburtstag wird nicht eher begangen,
als er geboren iſt; über ſeinen Lebensbeginn als
Frucht hält man kein Tagebuch, giebt es keinen
Lebenslauf.
Die paſſendſten Tage zu Volksfeſten für ganz
Deutſchland würden ſein: Der Tag der Her¬
mannsſchlacht; der Tag der Schlacht bei
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/379>, abgerufen am 22.11.2024.
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