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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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Erst wenn alle wehrbare Mannschaft
durch Leibesübungen waffenfähig geworden,
streitbar durch Waffenübungen, schlagfer¬
tig
durch erneuerte Kriegsspiele und Jmmerge¬
rüstetsein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe
-- kann ein solches Volk ein wehrhaftes hei¬
ßen. "Wehrlos, ehrlos!" So sagten un¬
sere Ahnen, und den Sinnspruch sollten wir in
alle Landwehrsbanner setzen.

d) Einrichtungen.

A. Jede gesunde erwachsene Mannsperson
gehört bis zum fünfundvierzigsten Jahre zur
Landwehr.

B. Sie tritt in die Landwehr ein, sobald
sie die verfassungsmäßige Dienstzeit im stehenden
Heere gewesen ist.

C. Die Landwehr besteht aus mehreren
Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬
tern und Reisigen.

D. Jeder hat die Wahl der Truppenart,
nur muß er dazu taugen und im Stande sein.

E. Die zu Pferde dienen, müssen sich ihre
Pferde selbst anschaffen und halten, nur wenn
sie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,

Erſt wenn alle wehrbare Mannſchaft
durch Leibesübungen waffenfähig geworden,
ſtreitbar durch Waffenübungen, ſchlagfer¬
tig
durch erneuerte Kriegsſpiele und Jmmerge¬
rüſtetſein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe
— kann ein ſolches Volk ein wehrhaftes hei¬
ßen. „Wehrlos, ehrlos!“ So ſagten un¬
ſere Ahnen, und den Sinnſpruch ſollten wir in
alle Landwehrsbanner ſetzen.

d) Einrichtungen.

A. Jede geſunde erwachſene Mannsperſon
gehört bis zum fünfundvierzigſten Jahre zur
Landwehr.

B. Sie tritt in die Landwehr ein, ſobald
ſie die verfaſſungsmäßige Dienſtzeit im ſtehenden
Heere geweſen iſt.

C. Die Landwehr beſteht aus mehreren
Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬
tern und Reiſigen.

D. Jeder hat die Wahl der Truppenart,
nur muß er dazu taugen und im Stande ſein.

E. Die zu Pferde dienen, müſſen ſich ihre
Pferde ſelbſt anſchaffen und halten, nur wenn
ſie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,

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[315/0345] 315 Erſt wenn alle wehrbare Mannſchaft durch Leibesübungen waffenfähig geworden, ſtreitbar durch Waffenübungen, ſchlagfer¬ tig durch erneuerte Kriegsſpiele und Jmmerge¬ rüſtetſein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe — kann ein ſolches Volk ein wehrhaftes hei¬ ßen. „Wehrlos, ehrlos!“ So ſagten un¬ ſere Ahnen, und den Sinnſpruch ſollten wir in alle Landwehrsbanner ſetzen. d) Einrichtungen. A. Jede geſunde erwachſene Mannsperſon gehört bis zum fünfundvierzigſten Jahre zur Landwehr. B. Sie tritt in die Landwehr ein, ſobald ſie die verfaſſungsmäßige Dienſtzeit im ſtehenden Heere geweſen iſt. C. Die Landwehr beſteht aus mehreren Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬ tern und Reiſigen. D. Jeder hat die Wahl der Truppenart, nur muß er dazu taugen und im Stande ſein. E. Die zu Pferde dienen, müſſen ſich ihre Pferde ſelbſt anſchaffen und halten, nur wenn ſie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/345>, abgerufen am 23.11.2024.