Erst wenn alle wehrbare Mannschaft durch Leibesübungen waffenfähig geworden, streitbar durch Waffenübungen, schlagfer¬ tig durch erneuerte Kriegsspiele und Jmmerge¬ rüstetsein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe -- kann ein solches Volk ein wehrhaftes hei¬ ßen. "Wehrlos, ehrlos!" So sagten un¬ sere Ahnen, und den Sinnspruch sollten wir in alle Landwehrsbanner setzen.
d) Einrichtungen.
A. Jede gesunde erwachsene Mannsperson gehört bis zum fünfundvierzigsten Jahre zur Landwehr.
B. Sie tritt in die Landwehr ein, sobald sie die verfassungsmäßige Dienstzeit im stehenden Heere gewesen ist.
C. Die Landwehr besteht aus mehreren Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬ tern und Reisigen.
D. Jeder hat die Wahl der Truppenart, nur muß er dazu taugen und im Stande sein.
E. Die zu Pferde dienen, müssen sich ihre Pferde selbst anschaffen und halten, nur wenn sie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,
Erſt wenn alle wehrbare Mannſchaft durch Leibesübungen waffenfähig geworden, ſtreitbar durch Waffenübungen, ſchlagfer¬ tig durch erneuerte Kriegsſpiele und Jmmerge¬ rüſtetſein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe — kann ein ſolches Volk ein wehrhaftes hei¬ ßen. „Wehrlos, ehrlos!“ So ſagten un¬ ſere Ahnen, und den Sinnſpruch ſollten wir in alle Landwehrsbanner ſetzen.
d) Einrichtungen.
A. Jede geſunde erwachſene Mannsperſon gehört bis zum fünfundvierzigſten Jahre zur Landwehr.
B. Sie tritt in die Landwehr ein, ſobald ſie die verfaſſungsmäßige Dienſtzeit im ſtehenden Heere geweſen iſt.
C. Die Landwehr beſteht aus mehreren Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬ tern und Reiſigen.
D. Jeder hat die Wahl der Truppenart, nur muß er dazu taugen und im Stande ſein.
E. Die zu Pferde dienen, müſſen ſich ihre Pferde ſelbſt anſchaffen und halten, nur wenn ſie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,
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Erſt wenn alle wehrbare Mannſchaft
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rüſtetſein, kriegskühn durch Vaterlandsliebe
— kann ein ſolches Volk ein wehrhaftes hei¬
ßen. „Wehrlos, ehrlos!“ So ſagten un¬
ſere Ahnen, und den Sinnſpruch ſollten wir in
alle Landwehrsbanner ſetzen.
d) Einrichtungen.
A. Jede geſunde erwachſene Mannsperſon
gehört bis zum fünfundvierzigſten Jahre zur
Landwehr.
B. Sie tritt in die Landwehr ein, ſobald
ſie die verfaſſungsmäßige Dienſtzeit im ſtehenden
Heere geweſen iſt.
C. Die Landwehr beſteht aus mehreren
Truppenarten: Flintern, Pikern, Schützen, Rit¬
tern und Reiſigen.
D. Jeder hat die Wahl der Truppenart,
nur muß er dazu taugen und im Stande ſein.
E. Die zu Pferde dienen, müſſen ſich ihre
Pferde ſelbſt anſchaffen und halten, nur wenn
ſie getödtet oder im Kriege unbrauchbar werden,
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/345>, abgerufen am 23.11.2024.
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