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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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nach einander alle Übungen unmöglich machen, und so
das Turnwesen wieder vernichten.

Eine Turntracht muß dauerhaft und wohlfeil sein,
und zu allen Bewegungen geschickt. Graue ungebleichte
Leinwand ist der beste Stoff. Alle andere Zeuge sind
weniger dauerhaft und wohlfeil, und doch nicht so leicht
zu reinigen. Eine grauleinene Jacke und eben
solche Beinkleider
kann sich jeder anschaffen. Wür-
den Zeuge aus ausländischen Stoffen geduldet; so müß-
ten sich die Übungen gar bald in Übungen für Rei-
che, Vermögende, Bemittelte, Wohlhabende,
Unbemittelte, Dürftige
und Arme theilen.

Die Turntracht muß eine Gleichtracht von gleichem
Stoff und gleichem Schnitt sein; damit sie nicht den
einen fördert und den andern hindert. Alle Turnübungen
werden barhand und barhaupt vorgenommen, auch
im Winter braucht der Deutsche keine Pelzmütze.

Halstücher sind auf keinen Fall unter keinerlei
Bedingung zu dulden, sie mögen den Wundbinden oder
Hunde-Halsbändern gleichen, galgenstrickmäßig umgelegt
sein oder gar wie Dohnenschleifen.

Hosenträger dürfen sich nicht vorn kreuzen; hin-
ten mögen sie gekreuzt oder besser noch durch zwei
Querstreifen verbunden sein.

Stiefel dürfen keine schwere Reuter- und Post-
knecht- Stiefel sein, oder gar Gebäue wie Löscheimer.

Spo-

nach einander alle Übungen unmöglich machen, und ſo
das Turnweſen wieder vernichten.

Eine Turntracht muß dauerhaft und wohlfeil ſein,
und zu allen Bewegungen geſchickt. Graue ungebleichte
Leinwand iſt der beſte Stoff. Alle andere Zeuge ſind
weniger dauerhaft und wohlfeil, und doch nicht ſo leicht
zu reinigen. Eine grauleinene Jacke und eben
ſolche Beinkleider
kann ſich jeder anſchaffen. Wür-
den Zeuge aus ausländiſchen Stoffen geduldet; ſo müß-
ten ſich die Übungen gar bald in Übungen für Rei-
che, Vermögende, Bemittelte, Wohlhabende,
Unbemittelte, Dürftige
und Arme theilen.

Die Turntracht muß eine Gleichtracht von gleichem
Stoff und gleichem Schnitt ſein; damit ſie nicht den
einen fördert und den andern hindert. Alle Turnübungen
werden barhand und barhaupt vorgenommen, auch
im Winter braucht der Deutſche keine Pelzmütze.

Halstücher ſind auf keinen Fall unter keinerlei
Bedingung zu dulden, ſie mögen den Wundbinden oder
Hunde-Halsbändern gleichen, galgenſtrickmäßig umgelegt
ſein oder gar wie Dohnenſchleifen.

Hoſenträger dürfen ſich nicht vorn kreuzen; hin-
ten mögen ſie gekreuzt oder beſſer noch durch zwei
Querſtreifen verbunden ſein.

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knecht- Stiefel ſein, oder gar Gebäue wie Löſcheimer.

Spo-
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[226/0296] nach einander alle Übungen unmöglich machen, und ſo das Turnweſen wieder vernichten. Eine Turntracht muß dauerhaft und wohlfeil ſein, und zu allen Bewegungen geſchickt. Graue ungebleichte Leinwand iſt der beſte Stoff. Alle andere Zeuge ſind weniger dauerhaft und wohlfeil, und doch nicht ſo leicht zu reinigen. Eine grauleinene Jacke und eben ſolche Beinkleider kann ſich jeder anſchaffen. Wür- den Zeuge aus ausländiſchen Stoffen geduldet; ſo müß- ten ſich die Übungen gar bald in Übungen für Rei- che, Vermögende, Bemittelte, Wohlhabende, Unbemittelte, Dürftige und Arme theilen. Die Turntracht muß eine Gleichtracht von gleichem Stoff und gleichem Schnitt ſein; damit ſie nicht den einen fördert und den andern hindert. Alle Turnübungen werden barhand und barhaupt vorgenommen, auch im Winter braucht der Deutſche keine Pelzmütze. Halstücher ſind auf keinen Fall unter keinerlei Bedingung zu dulden, ſie mögen den Wundbinden oder Hunde-Halsbändern gleichen, galgenſtrickmäßig umgelegt ſein oder gar wie Dohnenſchleifen. Hoſenträger dürfen ſich nicht vorn kreuzen; hin- ten mögen ſie gekreuzt oder beſſer noch durch zwei Querſtreifen verbunden ſein. Stiefel dürfen keine ſchwere Reuter- und Poſt- knecht- Stiefel ſein, oder gar Gebäue wie Löſcheimer. Spo-

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/296>, abgerufen am 23.11.2024.