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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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Gerungen kann werden im:

Zweikampf: Einer gegen Einen;

Dreikampf: Einer gegen Zweie;

Vierkampf: Einer gegen Drei, u. s. w.;

Vielkampf: Viele gegen Viele.

Beim Vielkampf müssen die Gegner an ihren
Jacken hinten und vorn Abzeichen haben, am
besten ein farbenes Leibband.

Schwächliche, Versteifte, Unbeholfne, noch
nicht Eingeturnte dürfen nicht gleich in der ersten
Turnzeit zum Ringen gelassen werden.

Ohne Aufsicht darf kein Ringen gestattet
werden. Kein Ringkampf (Rung) darf bis zur
gänzlichen Erschöpfung des Gegners ausgerun-
gen werden. Sobald einer oder beide Ringer
heftiger werden, als dem Turner geziemt, muß
der Ringwart sogleich den Kampf aufheben.

Der Rung darf beim Liegeringen nicht zu
lange dauern, beim Stehringen kann er län-
ger sein.



XVI.

Gerungen kann werden im:

Zweikampf: Einer gegen Einen;

Dreikampf: Einer gegen Zweie;

Vierkampf: Einer gegen Drei, u. ſ. w.;

Vielkampf: Viele gegen Viele.

Beim Vielkampf müſſen die Gegner an ihren
Jacken hinten und vorn Abzeichen haben, am
beſten ein farbenes Leibband.

Schwächliche, Verſteifte, Unbeholfne, noch
nicht Eingeturnte dürfen nicht gleich in der erſten
Turnzeit zum Ringen gelaſſen werden.

Ohne Aufſicht darf kein Ringen geſtattet
werden. Kein Ringkampf (Rung) darf bis zur
gänzlichen Erſchöpfung des Gegners ausgerun-
gen werden. Sobald einer oder beide Ringer
heftiger werden, als dem Turner geziemt, muß
der Ringwart ſogleich den Kampf aufheben.

Der Rung darf beim Liegeringen nicht zu
lange dauern, beim Stehringen kann er län-
ger ſein.



XVI.
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[144/0214] Gerungen kann werden im: Zweikampf: Einer gegen Einen; Dreikampf: Einer gegen Zweie; Vierkampf: Einer gegen Drei, u. ſ. w.; Vielkampf: Viele gegen Viele. Beim Vielkampf müſſen die Gegner an ihren Jacken hinten und vorn Abzeichen haben, am beſten ein farbenes Leibband. Schwächliche, Verſteifte, Unbeholfne, noch nicht Eingeturnte dürfen nicht gleich in der erſten Turnzeit zum Ringen gelaſſen werden. Ohne Aufſicht darf kein Ringen geſtattet werden. Kein Ringkampf (Rung) darf bis zur gänzlichen Erſchöpfung des Gegners ausgerun- gen werden. Sobald einer oder beide Ringer heftiger werden, als dem Turner geziemt, muß der Ringwart ſogleich den Kampf aufheben. Der Rung darf beim Liegeringen nicht zu lange dauern, beim Stehringen kann er län- ger ſein. XVI.

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/214>, abgerufen am 27.11.2024.