Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.schon mehrmals Gesagtes nicht von neuem zu wiederholen, 2. Was aber bei Entscheidung der Frage noch von "Alle Menschen," -- sagt Justus Möser der rechts- ſchon mehrmals Geſagtes nicht von neuem zu wiederholen, 2. Was aber bei Entſcheidung der Frage noch von „Alle Menſchen,“ — ſagt Juſtus Moͤſer der rechts- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0051" n="45"/> ſchon mehrmals Geſagtes nicht von neuem zu wiederholen,<lb/> gedenken wir hier nur des Staatsſchulden-Edicts vom<lb/> 17. Januar 1820, in welchem die Staatsſchuld und alle<lb/> kuͤnftigen Anleihen unter „<hi rendition="#g">Garantie der Reichs-<lb/> ſtaͤnde</hi>“ geſtellt werden. Wie ſollte zur Zeit gemeinſa-<lb/> mer Noth der Staat, ſo lange er der Reichsſtaͤnde ent-<lb/> behrt, ohne <hi rendition="#g">Umgehung des Geſezes</hi> eine neue Anleihe<lb/> machen? Wahrlich! Die Staatsglaͤubiger wuͤrden, braͤche<lb/> fruͤh oder ſpaͤt ein Krieg aus, deſſen Chancen doch nicht<lb/> zu beſtimmen ſind, durch das Edict v. 17. Januar eine<lb/> noch geringere Garantie haben, als in den Jahren 180<formula notation="TeX">\frac{6}{7}</formula><lb/> an den in der Berliner Bank deponirten Wittwen- und<lb/> Waiſengeldern. —</p><lb/> <p>2. Was aber bei Entſcheidung der Frage noch von<lb/> groͤßerm Gewicht iſt, auch an der erforderlichen <hi rendition="#g">Rechts-<lb/> form</hi> wuͤrde es einer derartigen Aufhebung des Geſezes<lb/> v. 22. Mai 1815 gebrechen.</p><lb/> <p>„Alle Menſchen,“ — ſagt Juſtus Moͤſer der rechts-<lb/> eifrige <hi rendition="#aq">advocatus patriae</hi>, — „alle Menſchen koͤnnen<lb/> irren, der Koͤnig wie der Philoſoph, und letztere vielleicht<lb/> am erſten, da ſie beide zu hoch ſtehen und von der Menge<lb/> der Sachen, die vor ihren Augen ſchweben, keine einzige<lb/> vollkommen ruhig und genau betrachten koͤnnen. Dieſer-<lb/> wegen haben es ſich alle Nationen zur <hi rendition="#g">Grundfeſte ih-<lb/> rer Freiheit</hi> und ihres Eigenthums gemacht, daß dasje-<lb/> nige was ein Menſch fuͤr Recht oder Wahrheit erkennt,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [45/0051]
ſchon mehrmals Geſagtes nicht von neuem zu wiederholen,
gedenken wir hier nur des Staatsſchulden-Edicts vom
17. Januar 1820, in welchem die Staatsſchuld und alle
kuͤnftigen Anleihen unter „Garantie der Reichs-
ſtaͤnde“ geſtellt werden. Wie ſollte zur Zeit gemeinſa-
mer Noth der Staat, ſo lange er der Reichsſtaͤnde ent-
behrt, ohne Umgehung des Geſezes eine neue Anleihe
machen? Wahrlich! Die Staatsglaͤubiger wuͤrden, braͤche
fruͤh oder ſpaͤt ein Krieg aus, deſſen Chancen doch nicht
zu beſtimmen ſind, durch das Edict v. 17. Januar eine
noch geringere Garantie haben, als in den Jahren 180[FORMEL]
an den in der Berliner Bank deponirten Wittwen- und
Waiſengeldern. —
2. Was aber bei Entſcheidung der Frage noch von
groͤßerm Gewicht iſt, auch an der erforderlichen Rechts-
form wuͤrde es einer derartigen Aufhebung des Geſezes
v. 22. Mai 1815 gebrechen.
„Alle Menſchen,“ — ſagt Juſtus Moͤſer der rechts-
eifrige advocatus patriae, — „alle Menſchen koͤnnen
irren, der Koͤnig wie der Philoſoph, und letztere vielleicht
am erſten, da ſie beide zu hoch ſtehen und von der Menge
der Sachen, die vor ihren Augen ſchweben, keine einzige
vollkommen ruhig und genau betrachten koͤnnen. Dieſer-
wegen haben es ſich alle Nationen zur Grundfeſte ih-
rer Freiheit und ihres Eigenthums gemacht, daß dasje-
nige was ein Menſch fuͤr Recht oder Wahrheit erkennt,
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