zeigte sich ihm allezeit, nicht als einen Ge- bieter, sondern als einen ehrerbietigen und folgsamen Sohn, und Jacob hat nie Ver- zicht auf seine väterlichen Rechte gethan.
§. 15.
Bey den Ehen einer regierenden Für-Fortsetzung des vori- gen. stin mit einem Gemahl, der nicht Mitre- gente ist, findet ein ähnliches statt. Sie ist Regentin im Lande, und er das Haupt in der Ehe. Jndessen ist dieses auch gewiß, daß es nicht gut seyn würde, wenn viele Ehegatten in einem solchen gar zu leicht wider einander laufenden Verhältniß stehen sollten. Jch könnte Exempel aus der Hi- storie anführen, daß Landtruppen auf eine Flotte gegeben worden, mit dem Befehl, daß sie, so lange sie auf den Schiffen wä- ren, von dem Admiral die Befehle anneh- men sollten. So bald sie aber an das Land gesetzt, sollte der Admiral und die Flotte sich nach dem Winke des Generals der Landtruppen richten. Wie ofte findet man nicht, daß diese getheilte und wech- selnde Macht zu befehlen, der gemeinschaft- lichen Absicht höchst nachtheilig gewesen. So viel es immer möglich, ist zu verhüten, daß das verschiedene Verhältniß, worinne Personen gegen einander stehen, um einen gemeinschaftlichen Endzweck zu befördern, durch die menschliche Unvollkommenheit nicht gar zu leicht einander entgegen sey,
und
zeigte ſich ihm allezeit, nicht als einen Ge- bieter, ſondern als einen ehrerbietigen und folgſamen Sohn, und Jacob hat nie Ver- zicht auf ſeine vaͤterlichen Rechte gethan.
§. 15.
Bey den Ehen einer regierenden Fuͤr-Fortſetzung des vori- gen. ſtin mit einem Gemahl, der nicht Mitre- gente iſt, findet ein aͤhnliches ſtatt. Sie iſt Regentin im Lande, und er das Haupt in der Ehe. Jndeſſen iſt dieſes auch gewiß, daß es nicht gut ſeyn wuͤrde, wenn viele Ehegatten in einem ſolchen gar zu leicht wider einander laufenden Verhaͤltniß ſtehen ſollten. Jch koͤnnte Exempel aus der Hi- ſtorie anfuͤhren, daß Landtruppen auf eine Flotte gegeben worden, mit dem Befehl, daß ſie, ſo lange ſie auf den Schiffen waͤ- ren, von dem Admiral die Befehle anneh- men ſollten. So bald ſie aber an das Land geſetzt, ſollte der Admiral und die Flotte ſich nach dem Winke des Generals der Landtruppen richten. Wie ofte findet man nicht, daß dieſe getheilte und wech- ſelnde Macht zu befehlen, der gemeinſchaft- lichen Abſicht hoͤchſt nachtheilig geweſen. So viel es immer moͤglich, iſt zu verhuͤten, daß das verſchiedene Verhaͤltniß, worinne Perſonen gegen einander ſtehen, um einen gemeinſchaftlichen Endzweck zu befoͤrdern, durch die menſchliche Unvollkommenheit nicht gar zu leicht einander entgegen ſey,
und
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zeigte ſich ihm allezeit, nicht als einen Ge-
bieter, ſondern als einen ehrerbietigen und
folgſamen Sohn, und Jacob hat nie Ver-
zicht auf ſeine vaͤterlichen Rechte gethan.
§. 15.
Bey den Ehen einer regierenden Fuͤr-
ſtin mit einem Gemahl, der nicht Mitre-
gente iſt, findet ein aͤhnliches ſtatt. Sie
iſt Regentin im Lande, und er das Haupt
in der Ehe. Jndeſſen iſt dieſes auch gewiß,
daß es nicht gut ſeyn wuͤrde, wenn viele
Ehegatten in einem ſolchen gar zu leicht
wider einander laufenden Verhaͤltniß ſtehen
ſollten. Jch koͤnnte Exempel aus der Hi-
ſtorie anfuͤhren, daß Landtruppen auf eine
Flotte gegeben worden, mit dem Befehl,
daß ſie, ſo lange ſie auf den Schiffen waͤ-
ren, von dem Admiral die Befehle anneh-
men ſollten. So bald ſie aber an das Land
geſetzt, ſollte der Admiral und die Flotte
ſich nach dem Winke des Generals der
Landtruppen richten. Wie ofte findet
man nicht, daß dieſe getheilte und wech-
ſelnde Macht zu befehlen, der gemeinſchaft-
lichen Abſicht hoͤchſt nachtheilig geweſen.
So viel es immer moͤglich, iſt zu verhuͤten,
daß das verſchiedene Verhaͤltniß, worinne
Perſonen gegen einander ſtehen, um einen
gemeinſchaftlichen Endzweck zu befoͤrdern,
durch die menſchliche Unvollkommenheit
nicht gar zu leicht einander entgegen ſey,
und
Fortſetzung
des vori-
gen.
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/385>, abgerufen am 23.11.2024.
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