Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745.ges nicht vertragen kan, muß seinen Na- cken unter das Schwerdt halten, da er bey seinem Freunde auf der Kirchmeß un- vermerckt berauscht wird und aus Ueber- eilung in einer entstandenen Schlägerey einen andern tödtet. Kan man solche Rathgeber auch nur vor dem Gericht der Vernunft für gerecht erklären? Und was für ein Urtheil sollte selbigen wohl vor dem Gericht desjenigen bestimmt seyn, der keine Person ansiehet? Zwölf-
ges nicht vertragen kan, muß ſeinen Na- cken unter das Schwerdt halten, da er bey ſeinem Freunde auf der Kirchmeß un- vermerckt berauſcht wird und aus Ueber- eilung in einer entſtandenen Schlaͤgerey einen andern toͤdtet. Kan man ſolche Rathgeber auch nur vor dem Gericht der Vernunft fuͤr gerecht erklaͤren? Und was fuͤr ein Urtheil ſollte ſelbigen wohl vor dem Gericht desjenigen beſtimmt ſeyn, der keine Perſon anſiehet? Zwoͤlf-
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ges nicht vertragen kan, muß ſeinen Na-
cken unter das Schwerdt halten, da er
bey ſeinem Freunde auf der Kirchmeß un-
vermerckt berauſcht wird und aus Ueber-
eilung in einer entſtandenen Schlaͤgerey
einen andern toͤdtet. Kan man ſolche
Rathgeber auch nur vor dem Gericht der
Vernunft fuͤr gerecht erklaͤren? Und was
fuͤr ein Urtheil ſollte ſelbigen wohl vor dem
Gericht desjenigen beſtimmt ſeyn, der
keine Perſon anſiehet?
Zwoͤlf-
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