endlich alle Gesetze und Anordnungen des obersten Königes an, und unterwerffen denselben unsern Willen. (§. 7. 8.) Jst nun aber eine solche neue Huldigung die eintzige mögliche Bedingung, unter wel- cher ein Rebell völlig kan begnadiget, und unter die Anzahl der guten Bürger wieder aufgenommen werden; (§. 10.) so ist begreiflich, warum auch GOtt den Glauben gantz allein zu der Bedingung der Rechtfertigung eines Sünders ge- macht. Denn ein jeder Sünder ist in dem Reiche GOttes ein Rebelle, (§. 2.) die Rechtfertigung aber ist nichts anders als eine vollkommene Begnadigung ei- nes solchen wiederspänstigen Bürgers. (§. 3. 4.) Da nun GOtt höchst wei- se ist, so kan er keine andere Bedingung fordern, als diejenige, welche die Na- tur der Sache mit sich bringet. (§. 10.)
§. 12.
Wir untersuchen insbesondere, war-Warum gute Wer- cke keine Bedin- gung der Rechtfer- tigung seyn kön- nen? um die guten Wercke nicht eine Be- dingung der Rechtfertigung oder Be- gnadigung eines Sünders seyn können. So weit unsere Einsicht reichet, begreif- fen wir folgende Ursache davon. Die Rechtfertigung geschiehet so bald als der Sünder glaubt, d. i. GOtt und JE-
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endlich alle Geſetze und Anordnungen des oberſten Koͤniges an, und unterwerffen denſelben unſern Willen. (§. 7. 8.) Jſt nun aber eine ſolche neue Huldigung die eintzige moͤgliche Bedingung, unter wel- cher ein Rebell voͤllig kan begnadiget, und unter die Anzahl der guten Buͤrger wieder aufgenommen werden; (§. 10.) ſo iſt begreiflich, warum auch GOtt den Glauben gantz allein zu der Bedingung der Rechtfertigung eines Suͤnders ge- macht. Denn ein jeder Suͤnder iſt in dem Reiche GOttes ein Rebelle, (§. 2.) die Rechtfertigung aber iſt nichts anders als eine vollkommene Begnadigung ei- nes ſolchen wiederſpaͤnſtigen Buͤrgers. (§. 3. 4.) Da nun GOtt hoͤchſt wei- ſe iſt, ſo kan er keine andere Bedingung fordern, als diejenige, welche die Na- tur der Sache mit ſich bringet. (§. 10.)
§. 12.
Wir unterſuchen insbeſondere, war-Warum gute Wer- cke keine Bedin- gung der Rechtfer- tigung ſeyn koͤn- nen? um die guten Wercke nicht eine Be- dingung der Rechtfertigung oder Be- gnadigung eines Suͤnders ſeyn koͤnnen. So weit unſere Einſicht reichet, begreif- fen wir folgende Urſache davon. Die Rechtfertigung geſchiehet ſo bald als der Suͤnder glaubt, d. i. GOtt und JE-
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[505[501]/0537]
endlich alle Geſetze und Anordnungen des
oberſten Koͤniges an, und unterwerffen
denſelben unſern Willen. (§. 7. 8.) Jſt
nun aber eine ſolche neue Huldigung die
eintzige moͤgliche Bedingung, unter wel-
cher ein Rebell voͤllig kan begnadiget,
und unter die Anzahl der guten Buͤrger
wieder aufgenommen werden; (§. 10.)
ſo iſt begreiflich, warum auch GOtt den
Glauben gantz allein zu der Bedingung
der Rechtfertigung eines Suͤnders ge-
macht. Denn ein jeder Suͤnder iſt in
dem Reiche GOttes ein Rebelle, (§. 2.)
die Rechtfertigung aber iſt nichts anders
als eine vollkommene Begnadigung ei-
nes ſolchen wiederſpaͤnſtigen Buͤrgers.
(§. 3. 4.) Da nun GOtt hoͤchſt wei-
ſe iſt, ſo kan er keine andere Bedingung
fordern, als diejenige, welche die Na-
tur der Sache mit ſich bringet. (§. 10.)
§. 12.
Wir unterſuchen insbeſondere, war-
um die guten Wercke nicht eine Be-
dingung der Rechtfertigung oder Be-
gnadigung eines Suͤnders ſeyn koͤnnen.
So weit unſere Einſicht reichet, begreif-
fen wir folgende Urſache davon. Die
Rechtfertigung geſchiehet ſo bald als
der Suͤnder glaubt, d. i. GOtt und JE-
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Rechtfer-
tigung
ſeyn koͤn-
nen?
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 505[501]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/537>, abgerufen am 26.11.2024.
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