Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

Bild:
<< vorherige Seite
Eliza Ichenhaeuser.

"Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird
jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität
unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann
berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt,
dass sie folgende Qualification hat:

Männliche Personen, unverheirathete weibliche
Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder
Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts
sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno."

Von einschneidenderer Wirkung als die politischen
Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden
Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla-
mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst
lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens.
Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf-
blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie,
in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die
Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag
von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen,
erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das
Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen
11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den
Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere
Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz
zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr.
des gleichen Jahres unter dem Titel "the Electoral Act
1893" bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner-
halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer

Eliza Ichenhaeuser.

»Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird
jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität
unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann
berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt,
dass sie folgende Qualification hat:

Männliche Personen, unverheirathete weibliche
Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder
Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts
sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno.«

Von einschneidenderer Wirkung als die politischen
Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden
Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla-
mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst
lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens.
Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf-
blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie,
in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die
Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag
von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen,
erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das
Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen
11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den
Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere
Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz
zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr.
des gleichen Jahres unter dem Titel »the Electoral Act
1893« bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner-
halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0061" n="48"/>
      <fw place="top" type="header">Eliza Ichenhaeuser.</fw><lb/>
      <p>»Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird<lb/>
jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität<lb/>
unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann<lb/>
berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt,<lb/>
dass sie folgende Qualification hat:</p><lb/>
      <p>Männliche Personen, unverheirathete <hi rendition="#g">weibliche</hi><lb/>
Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder<lb/>
Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts<lb/>
sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno.«</p><lb/>
      <p>Von einschneidenderer Wirkung als die politischen<lb/>
Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden<lb/>
Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla-<lb/>
mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst<lb/>
lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens.<lb/>
Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf-<lb/>
blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie,<lb/>
in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die<lb/>
Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag<lb/>
von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen,<lb/>
erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das<lb/>
Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen<lb/>
11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den<lb/>
Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere<lb/>
Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz<lb/>
zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr.<lb/>
des gleichen Jahres unter dem Titel »the Electoral Act<lb/>
1893« bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner-<lb/>
halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer<lb/>
&#x2003;
</p>
    </body>
  </text>
</TEI>
[48/0061] Eliza Ichenhaeuser. »Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt, dass sie folgende Qualification hat: Männliche Personen, unverheirathete weibliche Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno.« Von einschneidenderer Wirkung als die politischen Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla- mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens. Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf- blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie, in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen, erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen 11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr. des gleichen Jahres unter dem Titel »the Electoral Act 1893« bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner- halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer  

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-02-20T18:11:38Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-02-20T18:11:38Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/61
Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/61>, abgerufen am 06.05.2024.