Kosten, die die geforderten sanitären Schutzmaß- regeln den Heimarbeitern auflegen, diese immer noch viel zu sehr und können von ihnen ohne gleich- zeitige Lohnaufbesserung nur als äußerst drückend empfunden werden. Diese Lohnaufbesserung aber ist das Gesetz ihnen schuldig geblieben. Lohnämter, die ihnen die Sicherung ihres Existenzminimums durch die Festlegung von Mindestlöhnen bringen sollten, die nicht allein im neuesten Erdteil, in Australien (Victoria) und Neuseeland sich bereits bewährt haben, sondern auch im alten Europa, in England günstige Erfahrungen erzielten, diese sehnsüchtig erwarteten Lohnämter ist das neue Ge- setz den Heimarbeitern schuldig geblieben; an ihrer Stelle sind ihnen die sogenannten "Fachausschüsse" gegeben worden. Fakultative Fachausschüsse, die lediglich Arbeitskammern für die Hausarbeit sind, denen, wie die "Soziale Praxis" sehr richtig sagt, der für die Hausarbeit springende Punkt fehlt: die Befugnis, Mindestlohntarife mit rechtsverbind- licher Kraft aufzustellen. Sie haben kein Be- schlußrecht und kein Jnitiativrecht, sie sind kom- petenzlos und daher ziemlich wertlos.
Die durch Lohnämter erfolgende Festsetzung von Mindestlöhnen wird auch von der Jnternationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz als For- derung aufgestellt. Die Lohnfrage bildet den Kern- punkt des Heimarbeiterschutzes, ohne Bindung der
Kosten, die die geforderten sanitären Schutzmaß- regeln den Heimarbeitern auflegen, diese immer noch viel zu sehr und können von ihnen ohne gleich- zeitige Lohnaufbesserung nur als äußerst drückend empfunden werden. Diese Lohnaufbesserung aber ist das Gesetz ihnen schuldig geblieben. Lohnämter, die ihnen die Sicherung ihres Existenzminimums durch die Festlegung von Mindestlöhnen bringen sollten, die nicht allein im neuesten Erdteil, in Australien (Victoria) und Neuseeland sich bereits bewährt haben, sondern auch im alten Europa, in England günstige Erfahrungen erzielten, diese sehnsüchtig erwarteten Lohnämter ist das neue Ge- setz den Heimarbeitern schuldig geblieben; an ihrer Stelle sind ihnen die sogenannten „Fachausschüsse“ gegeben worden. Fakultative Fachausschüsse, die lediglich Arbeitskammern für die Hausarbeit sind, denen, wie die „Soziale Praxis“ sehr richtig sagt, der für die Hausarbeit springende Punkt fehlt: die Befugnis, Mindestlohntarife mit rechtsverbind- licher Kraft aufzustellen. Sie haben kein Be- schlußrecht und kein Jnitiativrecht, sie sind kom- petenzlos und daher ziemlich wertlos.
Die durch Lohnämter erfolgende Festsetzung von Mindestlöhnen wird auch von der Jnternationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz als For- derung aufgestellt. Die Lohnfrage bildet den Kern- punkt des Heimarbeiterschutzes, ohne Bindung der
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Kosten, die die geforderten sanitären Schutzmaß-
regeln den Heimarbeitern auflegen, diese immer
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zeitige Lohnaufbesserung nur als äußerst drückend
empfunden werden. Diese Lohnaufbesserung aber
ist das Gesetz ihnen schuldig geblieben. Lohnämter,
die ihnen die Sicherung ihres Existenzminimums
durch die Festlegung von Mindestlöhnen bringen
sollten, die nicht allein im neuesten Erdteil, in
Australien (Victoria) und Neuseeland sich bereits
bewährt haben, sondern auch im alten Europa, in
England günstige Erfahrungen erzielten, diese
sehnsüchtig erwarteten Lohnämter ist das neue Ge-
setz den Heimarbeitern schuldig geblieben; an ihrer
Stelle sind ihnen die sogenannten „Fachausschüsse“
gegeben worden. Fakultative Fachausschüsse, die
lediglich Arbeitskammern für die Hausarbeit sind,
denen, wie die „Soziale Praxis“ sehr richtig sagt,
der für die Hausarbeit springende Punkt fehlt:
die Befugnis, Mindestlohntarife mit rechtsverbind-
licher Kraft aufzustellen. Sie haben kein Be-
schlußrecht und kein Jnitiativrecht, sie sind kom-
petenzlos und daher ziemlich wertlos.
Die durch Lohnämter erfolgende Festsetzung von
Mindestlöhnen wird auch von der Jnternationalen
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/74>, abgerufen am 18.12.2024.
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