Kassenmitgliedern eine Besserung herbeiführen, aber eine durchgreifende Änderung läßt sich nur durch obligatorische Mutterschaftsversicherung er- zielen. Jn diese müssen nicht allein alle jetzigen fakultativen Bestimmungen der Reichsversiche- rungsordnung einbezogen werden, sondern sie muß ausgedehnt werden auf die Familien aller unter 3000 Mark Einkommen Habender, außerdem muß sie den Schwangeren vier Wochen Unterstützung in Höhe ihres Lohnes zubilligen, wie denn auch für die Wöchnerinnen die Unterstützung in der vollen Höhe ihres Lohnes zu verlangen ist.
Es ist ja ganz selbstverständlich, daß der Mutterschutz der Fabrikarbeiterin nur der Anfang eines generellen Mutterschutzes sein konnte, denn warum sollte die Heimarbeiterin, die Landarbeite- rin, das Dienstmädchen und die Hausmutter, die alle genau so schwer arbeiten, nicht ebenfalls dar- auf Anspruch haben. Und ebenso selbstverständlich erscheint es, daß auch all die anderen Frauen der Einkommenstufe unter 3000 Mark in die Lage versetzt werden, gesunde Kinder zur Welt zu bringen und sie gesund zu erhalten. Nötig genug haben wir es, wo wir in bezug auf Säuglingssterb- lichkeit nur noch von Rußland und Österreich-Un- garn in Europa übertroffen werden und etwa 10000 Frauen jährlich an den Folgen des Ge- bärens verlieren.
Kassenmitgliedern eine Besserung herbeiführen, aber eine durchgreifende Änderung läßt sich nur durch obligatorische Mutterschaftsversicherung er- zielen. Jn diese müssen nicht allein alle jetzigen fakultativen Bestimmungen der Reichsversiche- rungsordnung einbezogen werden, sondern sie muß ausgedehnt werden auf die Familien aller unter 3000 Mark Einkommen Habender, außerdem muß sie den Schwangeren vier Wochen Unterstützung in Höhe ihres Lohnes zubilligen, wie denn auch für die Wöchnerinnen die Unterstützung in der vollen Höhe ihres Lohnes zu verlangen ist.
Es ist ja ganz selbstverständlich, daß der Mutterschutz der Fabrikarbeiterin nur der Anfang eines generellen Mutterschutzes sein konnte, denn warum sollte die Heimarbeiterin, die Landarbeite- rin, das Dienstmädchen und die Hausmutter, die alle genau so schwer arbeiten, nicht ebenfalls dar- auf Anspruch haben. Und ebenso selbstverständlich erscheint es, daß auch all die anderen Frauen der Einkommenstufe unter 3000 Mark in die Lage versetzt werden, gesunde Kinder zur Welt zu bringen und sie gesund zu erhalten. Nötig genug haben wir es, wo wir in bezug auf Säuglingssterb- lichkeit nur noch von Rußland und Österreich-Un- garn in Europa übertroffen werden und etwa 10000 Frauen jährlich an den Folgen des Ge- bärens verlieren.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0209"n="205"/>
Kassenmitgliedern eine Besserung herbeiführen,<lb/>
aber eine durchgreifende Änderung läßt sich nur<lb/>
durch obligatorische Mutterschaftsversicherung er-<lb/>
zielen. Jn diese müssen nicht allein alle jetzigen<lb/>
fakultativen Bestimmungen der Reichsversiche-<lb/>
rungsordnung einbezogen werden, sondern sie muß<lb/>
ausgedehnt werden auf die Familien aller unter<lb/>
3000 Mark Einkommen Habender, außerdem muß<lb/>
sie den Schwangeren vier Wochen Unterstützung in<lb/>
Höhe ihres Lohnes zubilligen, wie denn auch für<lb/>
die Wöchnerinnen die Unterstützung in der vollen<lb/>
Höhe ihres Lohnes zu verlangen ist.</p><lb/><p>Es ist ja ganz selbstverständlich, daß der<lb/>
Mutterschutz der Fabrikarbeiterin nur der Anfang<lb/>
eines generellen Mutterschutzes sein konnte, denn<lb/>
warum sollte die Heimarbeiterin, die Landarbeite-<lb/>
rin, das Dienstmädchen und die Hausmutter, die<lb/>
alle genau so schwer arbeiten, nicht ebenfalls dar-<lb/>
auf Anspruch haben. Und ebenso selbstverständlich<lb/>
erscheint es, daß auch all die anderen Frauen der<lb/>
Einkommenstufe unter 3000 Mark in die Lage<lb/>
versetzt werden, gesunde Kinder zur Welt zu<lb/>
bringen und sie gesund zu erhalten. Nötig genug<lb/>
haben wir es, wo wir in bezug auf Säuglingssterb-<lb/>
lichkeit nur noch von Rußland und Österreich-Un-<lb/>
garn in Europa übertroffen werden und etwa<lb/>
10000 Frauen jährlich an den Folgen des Ge-<lb/>
bärens verlieren.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[205/0209]
Kassenmitgliedern eine Besserung herbeiführen,
aber eine durchgreifende Änderung läßt sich nur
durch obligatorische Mutterschaftsversicherung er-
zielen. Jn diese müssen nicht allein alle jetzigen
fakultativen Bestimmungen der Reichsversiche-
rungsordnung einbezogen werden, sondern sie muß
ausgedehnt werden auf die Familien aller unter
3000 Mark Einkommen Habender, außerdem muß
sie den Schwangeren vier Wochen Unterstützung in
Höhe ihres Lohnes zubilligen, wie denn auch für
die Wöchnerinnen die Unterstützung in der vollen
Höhe ihres Lohnes zu verlangen ist.
Es ist ja ganz selbstverständlich, daß der
Mutterschutz der Fabrikarbeiterin nur der Anfang
eines generellen Mutterschutzes sein konnte, denn
warum sollte die Heimarbeiterin, die Landarbeite-
rin, das Dienstmädchen und die Hausmutter, die
alle genau so schwer arbeiten, nicht ebenfalls dar-
auf Anspruch haben. Und ebenso selbstverständlich
erscheint es, daß auch all die anderen Frauen der
Einkommenstufe unter 3000 Mark in die Lage
versetzt werden, gesunde Kinder zur Welt zu
bringen und sie gesund zu erhalten. Nötig genug
haben wir es, wo wir in bezug auf Säuglingssterb-
lichkeit nur noch von Rußland und Österreich-Un-
garn in Europa übertroffen werden und etwa
10000 Frauen jährlich an den Folgen des Ge-
bärens verlieren.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-12-07T10:34:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: gekennzeichnet;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/209>, abgerufen am 09.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.