hinausgehen, wünscht sie stärkere Heranziehung der Frauen auf dem Gebiete der sozialen Arbeit, ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in der öffentlichen Wohlfahrtspflege in demselben Sinne, wie die Männer zur Landesverteidigung ver- pflichtet werden. Die Vorbereitung für die Er- füllung dieser Pflichten soll in sozialen Frauen- schulen vor sich gehen.
Es ist also vorläufig nur eine Umbildung der Sitte, die damit angestrebt wird, eine freiwillige Arbeitsgewährung der Frau an die Oeffentlich- keit. "Erst wenn die Entwicklung soweit fortge- schritten ist, daß die Frau als gleichberechtigt neben dem Manne steht, dürfen wir damit rechnen, daß sie das Dienstjahr ihrem Ermessen nach, nach ihren Kenntnissen der eignen Natur und Fähig- keiten einrichten wird. Erst dann darf aus der Sitte eine staatliche Einrichtung werden."
Jn dieser ihrer jetzigen Gestalt ist die Forderung Helene Langes durchaus zu unterstützen, denn sie repräsentiert die einzige Form, in der die Volks- schülerinnen ohne Gefährdung ihres Schul- und fachlichen Unterrichts eine tüchtige hauswirtschaft- liche Bildung erhalten können, und sie gewöhnt die beschäftigungslosen Töchter der Oberen Zehn- tausend an ein von Pflichten erfülltes Leben. Ver- heißungsvolle Anfänge sind nach dieser Richtung, wie wir weiter unten sehen werden, bereits ge-
hinausgehen, wünscht sie stärkere Heranziehung der Frauen auf dem Gebiete der sozialen Arbeit, ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in der öffentlichen Wohlfahrtspflege in demselben Sinne, wie die Männer zur Landesverteidigung ver- pflichtet werden. Die Vorbereitung für die Er- füllung dieser Pflichten soll in sozialen Frauen- schulen vor sich gehen.
Es ist also vorläufig nur eine Umbildung der Sitte, die damit angestrebt wird, eine freiwillige Arbeitsgewährung der Frau an die Oeffentlich- keit. „Erst wenn die Entwicklung soweit fortge- schritten ist, daß die Frau als gleichberechtigt neben dem Manne steht, dürfen wir damit rechnen, daß sie das Dienstjahr ihrem Ermessen nach, nach ihren Kenntnissen der eignen Natur und Fähig- keiten einrichten wird. Erst dann darf aus der Sitte eine staatliche Einrichtung werden.“
Jn dieser ihrer jetzigen Gestalt ist die Forderung Helene Langes durchaus zu unterstützen, denn sie repräsentiert die einzige Form, in der die Volks- schülerinnen ohne Gefährdung ihres Schul- und fachlichen Unterrichts eine tüchtige hauswirtschaft- liche Bildung erhalten können, und sie gewöhnt die beschäftigungslosen Töchter der Oberen Zehn- tausend an ein von Pflichten erfülltes Leben. Ver- heißungsvolle Anfänge sind nach dieser Richtung, wie wir weiter unten sehen werden, bereits ge-
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hinausgehen, wünscht sie stärkere Heranziehung
der Frauen auf dem Gebiete der sozialen Arbeit,
ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in der
öffentlichen Wohlfahrtspflege in demselben Sinne,
wie die Männer zur Landesverteidigung ver-
pflichtet werden. Die Vorbereitung für die Er-
füllung dieser Pflichten soll in sozialen Frauen-
schulen vor sich gehen.
Es ist also vorläufig nur eine Umbildung der
Sitte, die damit angestrebt wird, eine freiwillige
Arbeitsgewährung der Frau an die Oeffentlich-
keit. „Erst wenn die Entwicklung soweit fortge-
schritten ist, daß die Frau als gleichberechtigt
neben dem Manne steht, dürfen wir damit rechnen,
daß sie das Dienstjahr ihrem Ermessen nach, nach
ihren Kenntnissen der eignen Natur und Fähig-
keiten einrichten wird. Erst dann darf aus der
Sitte eine staatliche Einrichtung werden.“
Jn dieser ihrer jetzigen Gestalt ist die Forderung
Helene Langes durchaus zu unterstützen, denn sie
repräsentiert die einzige Form, in der die Volks-
schülerinnen ohne Gefährdung ihres Schul- und
fachlichen Unterrichts eine tüchtige hauswirtschaft-
liche Bildung erhalten können, und sie gewöhnt
die beschäftigungslosen Töchter der Oberen Zehn-
tausend an ein von Pflichten erfülltes Leben. Ver-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/171>, abgerufen am 16.07.2024.
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