Forderung einer organisierten, allgemeinen, pflichtmäßigen Vorbereitung auf den hausmütter- lichen Beruf entwickelt. Sie verlangt, daß die Hausmütterarbeit zu gelernter Arbeit emporge- hoben werde, daß jedes deutsche Mädchen sich auf seinen Hausmutterberuf vorbereite, wie der Mann auf die Vaterlandsverteidigung in einem weib- lichen Dienstjahr. Zu diesem Zwecke wünscht sie Haushaltungsunterricht an den Volks- und Mittelschulen und evtl. Fortführung desselben in den Fortbildungsschulen, falls nicht das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung davon befreit. Die Schülerinnen der höheren Mädchenschule hätten eine staatliche Haushaltungsschule zu besuchen, an deren Abgangszeugnis die Berechtigung zum Heiraten geknüpft sein müßte. Darüber hinaus verlangt die Erziehung und Unterricht in Gemein- schaftshäusern, an die Waisenhäuser, Säuglings- heime, Volksküchen usw. angegliedert werden müßten, um genügende Arbeitsgelegenheit für den praktischen Unterricht zu schaffen.
Ein Entwurf von Frau Schumann-Gebhardt will dieses Zwangsfreiwilligenjahr in Gemein- schaftshäusern, die ganz nach dem Muster mili- tärischer Kasernen eine Gliederung in Ober- und Unterchargen auszuweisen hätten, sogar auf zwei Jahre ausdehnen.
Es ist eine sehr erfreuliche Erscheinung, daß
Forderung einer organisierten, allgemeinen, pflichtmäßigen Vorbereitung auf den hausmütter- lichen Beruf entwickelt. Sie verlangt, daß die Hausmütterarbeit zu gelernter Arbeit emporge- hoben werde, daß jedes deutsche Mädchen sich auf seinen Hausmutterberuf vorbereite, wie der Mann auf die Vaterlandsverteidigung in einem weib- lichen Dienstjahr. Zu diesem Zwecke wünscht sie Haushaltungsunterricht an den Volks- und Mittelschulen und evtl. Fortführung desselben in den Fortbildungsschulen, falls nicht das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung davon befreit. Die Schülerinnen der höheren Mädchenschule hätten eine staatliche Haushaltungsschule zu besuchen, an deren Abgangszeugnis die Berechtigung zum Heiraten geknüpft sein müßte. Darüber hinaus verlangt die Erziehung und Unterricht in Gemein- schaftshäusern, an die Waisenhäuser, Säuglings- heime, Volksküchen usw. angegliedert werden müßten, um genügende Arbeitsgelegenheit für den praktischen Unterricht zu schaffen.
Ein Entwurf von Frau Schumann-Gebhardt will dieses Zwangsfreiwilligenjahr in Gemein- schaftshäusern, die ganz nach dem Muster mili- tärischer Kasernen eine Gliederung in Ober- und Unterchargen auszuweisen hätten, sogar auf zwei Jahre ausdehnen.
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Forderung einer organisierten, allgemeinen,
pflichtmäßigen Vorbereitung auf den hausmütter-
lichen Beruf entwickelt. Sie verlangt, daß die
Hausmütterarbeit zu gelernter Arbeit emporge-
hoben werde, daß jedes deutsche Mädchen sich auf
seinen Hausmutterberuf vorbereite, wie der Mann
auf die Vaterlandsverteidigung in einem weib-
lichen Dienstjahr. Zu diesem Zwecke wünscht sie
Haushaltungsunterricht an den Volks- und
Mittelschulen und evtl. Fortführung desselben in
den Fortbildungsschulen, falls nicht das Ergebnis
einer Aufnahmeprüfung davon befreit. Die
Schülerinnen der höheren Mädchenschule hätten
eine staatliche Haushaltungsschule zu besuchen, an
deren Abgangszeugnis die Berechtigung zum
Heiraten geknüpft sein müßte. Darüber hinaus
verlangt die Erziehung und Unterricht in Gemein-
schaftshäusern, an die Waisenhäuser, Säuglings-
heime, Volksküchen usw. angegliedert werden
müßten, um genügende Arbeitsgelegenheit für den
praktischen Unterricht zu schaffen.
Ein Entwurf von Frau Schumann-Gebhardt
will dieses Zwangsfreiwilligenjahr in Gemein-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/169>, abgerufen am 16.07.2024.
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