Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.

Bild:
<< vorherige Seite

wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz
gleichgültig seyn, ob der Verfasser derselben, C. L.
von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh
heißt. Wie wollen Buchhändler und Schriftsteller
denn an dem, was sie so eben ohne Bedingung
verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch
ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechseln
hier, nicht aus Jrrthum, sondern um zu täuschen,
das Eigenthum des Buchs mit der Autor-
schaft.
Diese bleibt aber ja immer dem Verfas-
ser, und wenn das Buch tausendmal nachgedruckt
würde. So wenig der Nachdrucker, als einer sei-
ner Käufer, wird sich für den Verfasser ausgeben
und dem Schriftsteller seine wirklichen oder vermeint-
lichen Lorbeeren abstreiten wollen; er sucht ihm
diese im Gegentheil noch zu vermehren, indem er
das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach-
druck gekommen seyn würde.

Wenn die Schriftsteller und ihre Verleger ein
Gesetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der
dadurch gewonnenen Abdrücke begehren, so verlan-
gen sie offenbar ein Vorrecht vor allen übri-
gen Menschen;
sie fodern eine Beschränkung
der natürlichen Freiheit,
die durchaus dem
Begriffe des unbedingt von ihnen übertragenen Ei-
genthums widerspricht; und verdienen mit Recht
den Vorwurf des Betruges; indem sie wollen, daß
dasjenige, was sie unbedingt verkauft haben, den

wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz
gleichguͤltig ſeyn, ob der Verfaſſer derſelben, C. L.
von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh
heißt. Wie wollen Buchhaͤndler und Schriftſteller
denn an dem, was ſie ſo eben ohne Bedingung
verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch
ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechſeln
hier, nicht aus Jrrthum, ſondern um zu taͤuſchen,
das Eigenthum des Buchs mit der Autor-
ſchaft.
Dieſe bleibt aber ja immer dem Verfaſ-
ſer, und wenn das Buch tauſendmal nachgedruckt
wuͤrde. So wenig der Nachdrucker, als einer ſei-
ner Kaͤufer, wird ſich fuͤr den Verfaſſer ausgeben
und dem Schriftſteller ſeine wirklichen oder vermeint-
lichen Lorbeeren abſtreiten wollen; er ſucht ihm
dieſe im Gegentheil noch zu vermehren, indem er
das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach-
druck gekommen ſeyn wuͤrde.

Wenn die Schriftſteller und ihre Verleger ein
Geſetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der
dadurch gewonnenen Abdruͤcke begehren, ſo verlan-
gen ſie offenbar ein Vorrecht vor allen uͤbri-
gen Menſchen;
ſie fodern eine Beſchraͤnkung
der natuͤrlichen Freiheit,
die durchaus dem
Begriffe des unbedingt von ihnen uͤbertragenen Ei-
genthums widerſpricht; und verdienen mit Recht
den Vorwurf des Betruges; indem ſie wollen, daß
dasjenige, was ſie unbedingt verkauft haben, den

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0071" n="71"/>
wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz<lb/>
gleichgu&#x0364;ltig &#x017F;eyn, ob der Verfa&#x017F;&#x017F;er der&#x017F;elben, C. L.<lb/>
von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh<lb/>
heißt. Wie wollen Buchha&#x0364;ndler und Schrift&#x017F;teller<lb/>
denn an dem, was &#x017F;ie &#x017F;o eben ohne Bedingung<lb/>
verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch<lb/>
ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwech&#x017F;eln<lb/>
hier, nicht aus Jrrthum, &#x017F;ondern um zu ta&#x0364;u&#x017F;chen,<lb/>
das <hi rendition="#g">Eigenthum des Buchs</hi> mit der <hi rendition="#g">Autor-<lb/>
&#x017F;chaft.</hi> Die&#x017F;e bleibt aber ja immer dem Verfa&#x017F;-<lb/>
&#x017F;er, und wenn das Buch tau&#x017F;endmal nachgedruckt<lb/>
wu&#x0364;rde. So wenig der Nachdrucker, als einer &#x017F;ei-<lb/>
ner Ka&#x0364;ufer, wird &#x017F;ich fu&#x0364;r den Verfa&#x017F;&#x017F;er ausgeben<lb/>
und dem Schrift&#x017F;teller &#x017F;eine wirklichen oder vermeint-<lb/>
lichen Lorbeeren ab&#x017F;treiten wollen; er &#x017F;ucht ihm<lb/>
die&#x017F;e im Gegentheil noch zu vermehren, indem er<lb/>
das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach-<lb/>
druck gekommen &#x017F;eyn wu&#x0364;rde.</p><lb/>
        <p>Wenn die Schrift&#x017F;teller und ihre Verleger ein<lb/>
Ge&#x017F;etz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der<lb/>
dadurch gewonnenen Abdru&#x0364;cke begehren, &#x017F;o verlan-<lb/>
gen &#x017F;ie offenbar ein <hi rendition="#g">Vorrecht vor allen u&#x0364;bri-<lb/>
gen Men&#x017F;chen;</hi> &#x017F;ie fodern eine <hi rendition="#g">Be&#x017F;chra&#x0364;nkung<lb/>
der natu&#x0364;rlichen Freiheit,</hi> die durchaus dem<lb/>
Begriffe des unbedingt von ihnen u&#x0364;bertragenen Ei-<lb/>
genthums wider&#x017F;pricht; und verdienen mit Recht<lb/>
den Vorwurf des Betruges; indem &#x017F;ie wollen, daß<lb/>
dasjenige, was &#x017F;ie unbedingt verkauft haben, den<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[71/0071] wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz gleichguͤltig ſeyn, ob der Verfaſſer derſelben, C. L. von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh heißt. Wie wollen Buchhaͤndler und Schriftſteller denn an dem, was ſie ſo eben ohne Bedingung verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechſeln hier, nicht aus Jrrthum, ſondern um zu taͤuſchen, das Eigenthum des Buchs mit der Autor- ſchaft. Dieſe bleibt aber ja immer dem Verfaſ- ſer, und wenn das Buch tauſendmal nachgedruckt wuͤrde. So wenig der Nachdrucker, als einer ſei- ner Kaͤufer, wird ſich fuͤr den Verfaſſer ausgeben und dem Schriftſteller ſeine wirklichen oder vermeint- lichen Lorbeeren abſtreiten wollen; er ſucht ihm dieſe im Gegentheil noch zu vermehren, indem er das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach- druck gekommen ſeyn wuͤrde. Wenn die Schriftſteller und ihre Verleger ein Geſetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der dadurch gewonnenen Abdruͤcke begehren, ſo verlan- gen ſie offenbar ein Vorrecht vor allen uͤbri- gen Menſchen; ſie fodern eine Beſchraͤnkung der natuͤrlichen Freiheit, die durchaus dem Begriffe des unbedingt von ihnen uͤbertragenen Ei- genthums widerſpricht; und verdienen mit Recht den Vorwurf des Betruges; indem ſie wollen, daß dasjenige, was ſie unbedingt verkauft haben, den

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/71
Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/71>, abgerufen am 06.05.2024.