oder eine Flugschrift nachdrucken soll; daß es aber gar wohl erlaubt ist, die bei andern Verlegern er- schienenen einzelnen Schriften Eines Verfassers unter dem allgemeinen Titel: Sämmtliche Werke zusammen zu drucken, und nachher mit beigegebenem besondern Titel für jedes Buch im Einzelnen sowohl, wie im Ganzen zu verkaufen. Dies scheint gleich- falls etwas ungereimt, allein da unsere Verleger den Nachdruck für einen Raub erklärt haben, so müssen auch dabei dieselben Grundsätze in Anwen- dung kommen, die vom Raube gelten. Raub im Kleinen, zum Beispiel Straßenraub, ist ehrlos, unsittlich und strafbar; Raub im Großen, Län- derraub nemlich, ist sehr ehrenvoll, sittlich und erlaubt. Es treten hier die alten Rechtsregeln ein: dem Kleinen einen Strick, und dem Großen ein Band! Dem Kleinen das Rad, und dem Großen eine Krone.
7) Soll jeder als ein Ehren- und Broddieb an Leib und Leben bestraft werden, der von einem oder einigen deutschen Buchhändlern behauptet: daß sie zu der weißen Linie von Abrahams Saa- men gehören, und zum Theil noch ärgere Schelme und Prellhanse sind, als ihre schwarzen Herren Vettern und Oheime; daß sie durch marktschreieri- sche Bücherankündigungen, durch bestochene oder besoldete Rezensenten und durch kritische Zeitschrif- ten, die ganz von ihnen und ihren Fabrikarbeitern
oder eine Flugſchrift nachdrucken ſoll; daß es aber gar wohl erlaubt iſt, die bei andern Verlegern er- ſchienenen einzelnen Schriften Eines Verfaſſers unter dem allgemeinen Titel: Saͤmmtliche Werke zuſammen zu drucken, und nachher mit beigegebenem beſondern Titel fuͤr jedes Buch im Einzelnen ſowohl, wie im Ganzen zu verkaufen. Dies ſcheint gleich- falls etwas ungereimt, allein da unſere Verleger den Nachdruck fuͤr einen Raub erklaͤrt haben, ſo muͤſſen auch dabei dieſelben Grundſaͤtze in Anwen- dung kommen, die vom Raube gelten. Raub im Kleinen, zum Beiſpiel Straßenraub, iſt ehrlos, unſittlich und ſtrafbar; Raub im Großen, Laͤn- derraub nemlich, iſt ſehr ehrenvoll, ſittlich und erlaubt. Es treten hier die alten Rechtsregeln ein: dem Kleinen einen Strick, und dem Großen ein Band! Dem Kleinen das Rad, und dem Großen eine Krone.
7) Soll jeder als ein Ehren- und Broddieb an Leib und Leben beſtraft werden, der von einem oder einigen deutſchen Buchhaͤndlern behauptet: daß ſie zu der weißen Linie von Abrahams Saa- men gehoͤren, und zum Theil noch aͤrgere Schelme und Prellhanſe ſind, als ihre ſchwarzen Herren Vettern und Oheime; daß ſie durch marktſchreieri- ſche Buͤcherankuͤndigungen, durch beſtochene oder beſoldete Rezenſenten und durch kritiſche Zeitſchrif- ten, die ganz von ihnen und ihren Fabrikarbeitern
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oder eine Flugſchrift nachdrucken ſoll; daß es aber
gar wohl erlaubt iſt, die bei andern Verlegern er-
ſchienenen einzelnen Schriften Eines Verfaſſers unter
dem allgemeinen Titel: Saͤmmtliche Werke
zuſammen zu drucken, und nachher mit beigegebenem
beſondern Titel fuͤr jedes Buch im Einzelnen ſowohl,
wie im Ganzen zu verkaufen. Dies ſcheint gleich-
falls etwas ungereimt, allein da unſere Verleger
den Nachdruck fuͤr einen Raub erklaͤrt haben, ſo
muͤſſen auch dabei dieſelben Grundſaͤtze in Anwen-
dung kommen, die vom Raube gelten. Raub im
Kleinen, zum Beiſpiel Straßenraub, iſt ehrlos,
unſittlich und ſtrafbar; Raub im Großen, Laͤn-
derraub nemlich, iſt ſehr ehrenvoll, ſittlich und
erlaubt. Es treten hier die alten Rechtsregeln ein:
dem Kleinen einen Strick, und dem Großen ein
Band! Dem Kleinen das Rad, und dem Großen
eine Krone.
7) Soll jeder als ein Ehren- und Broddieb
an Leib und Leben beſtraft werden, der von einem
oder einigen deutſchen Buchhaͤndlern behauptet:
daß ſie zu der weißen Linie von Abrahams Saa-
men gehoͤren, und zum Theil noch aͤrgere Schelme
und Prellhanſe ſind, als ihre ſchwarzen Herren
Vettern und Oheime; daß ſie durch marktſchreieri-
ſche Buͤcherankuͤndigungen, durch beſtochene oder
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/39>, abgerufen am 24.11.2024.
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