despotischer Fürsten, keineswegs Jemanden ober- herrliche Rechte über ein Volk ertheilen könne, son- dern daß dieselben bloß durch den Willen und das Anerkenntniß des letztern dem Regierenden übertra- gen werden. Die Gewalt geht also nicht, wie ge- wisse Herren so gerne uns einbilden möchten, von den Fürsten, sondern von den Völkern aus, und darf folglich auch von diesen zurück genommen werden, sobald der damit Versehene sie nicht zu den beabsichtigten Zwecken verwendet. Doch hievon an einem andern Orte ein Mehreres!
Wollte man den Erbadel als eine Belohnung der Verdienste wirklich ausgezeichneter und vortreff- licher Männer und als eine Mahnung an ihre Nachkommen betrachten, sich gleiche Ansprüche auf den Dank ihrer Mitbürger zu erwerben, so hätte man bloß eine Art von äusserer Ehre damit verbinden sollen, die zwar als eine Anerkennung der großen, edlen und nützlichen Thaten und Hand- lungen der Vorfahren, nicht aber als eine Aus- zeichnung des Nachkommen hätte gelten, oder gar diesen zu Vorzügen vor Andern hätte berechtigen müssen.
Durch fremdes, nicht durch eigenes Verdienst auf Erden glücklich und jenseits seelig werden zu wollen, mag in den Augen der Diplomatiker und Dogmatiker recht gut und heilsam seyn; aber für die Sittlichkeit ist es sehr nachtheilig, und ungerecht
despotiſcher Fuͤrſten, keineswegs Jemanden ober- herrliche Rechte uͤber ein Volk ertheilen koͤnne, ſon- dern daß dieſelben bloß durch den Willen und das Anerkenntniß des letztern dem Regierenden uͤbertra- gen werden. Die Gewalt geht alſo nicht, wie ge- wiſſe Herren ſo gerne uns einbilden moͤchten, von den Fuͤrſten, ſondern von den Voͤlkern aus, und darf folglich auch von dieſen zuruͤck genommen werden, ſobald der damit Verſehene ſie nicht zu den beabſichtigten Zwecken verwendet. Doch hievon an einem andern Orte ein Mehreres!
Wollte man den Erbadel als eine Belohnung der Verdienſte wirklich ausgezeichneter und vortreff- licher Maͤnner und als eine Mahnung an ihre Nachkommen betrachten, ſich gleiche Anſpruͤche auf den Dank ihrer Mitbuͤrger zu erwerben, ſo haͤtte man bloß eine Art von aͤuſſerer Ehre damit verbinden ſollen, die zwar als eine Anerkennung der großen, edlen und nuͤtzlichen Thaten und Hand- lungen der Vorfahren, nicht aber als eine Aus- zeichnung des Nachkommen haͤtte gelten, oder gar dieſen zu Vorzuͤgen vor Andern haͤtte berechtigen muͤſſen.
Durch fremdes, nicht durch eigenes Verdienſt auf Erden gluͤcklich und jenſeits ſeelig werden zu wollen, mag in den Augen der Diplomatiker und Dogmatiker recht gut und heilſam ſeyn; aber fuͤr die Sittlichkeit iſt es ſehr nachtheilig, und ungerecht
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despotiſcher Fuͤrſten, keineswegs Jemanden ober-
herrliche Rechte uͤber ein Volk ertheilen koͤnne, ſon-
dern daß dieſelben bloß durch den Willen und das
Anerkenntniß des letztern dem Regierenden uͤbertra-
gen werden. Die Gewalt geht alſo nicht, wie ge-
wiſſe Herren ſo gerne uns einbilden moͤchten,
von den Fuͤrſten, ſondern von den Voͤlkern aus,
und darf folglich auch von dieſen zuruͤck genommen
werden, ſobald der damit Verſehene ſie nicht zu
den beabſichtigten Zwecken verwendet. Doch hievon
an einem andern Orte ein Mehreres!
Wollte man den Erbadel als eine Belohnung
der Verdienſte wirklich ausgezeichneter und vortreff-
licher Maͤnner und als eine Mahnung an ihre
Nachkommen betrachten, ſich gleiche Anſpruͤche auf
den Dank ihrer Mitbuͤrger zu erwerben, ſo haͤtte
man bloß eine Art von aͤuſſerer Ehre damit
verbinden ſollen, die zwar als eine Anerkennung
der großen, edlen und nuͤtzlichen Thaten und Hand-
lungen der Vorfahren, nicht aber als eine Aus-
zeichnung des Nachkommen haͤtte gelten, oder gar
dieſen zu Vorzuͤgen vor Andern haͤtte berechtigen
muͤſſen.
Durch fremdes, nicht durch eigenes Verdienſt
auf Erden gluͤcklich und jenſeits ſeelig werden zu
wollen, mag in den Augen der Diplomatiker und
Dogmatiker recht gut und heilſam ſeyn; aber fuͤr
die Sittlichkeit iſt es ſehr nachtheilig, und ungerecht
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/338>, abgerufen am 25.11.2024.
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