deln würde, ohne von den Söhnen Ketura's, den Diplomaten, als ein Jakobiner und Carbonaro, und von Mitgliedern der Gesellschaft Jesu und an- dern Leviten als ein Aufklärer, ein Freigeist, ein Jrrlehrer und Ketzer angeklagt und gekreuzigt zu werden.
Zu den kirchlichen Gebräuchen, wodurch die Pfaffen über die Gemüther der Menschen sich eine Herrschaft zu erwerben wußten, gehören besonders die sogenannten Sakramente. Da von dem Gebrauch derselben die künftige Seligkeit ab- hängig gemacht ward, und die Priester sich das Recht anmaßten, die Ertheilung dieser symbolischen Zeichen oder Sakramente selbst Königen und Für- sten zu verweigern; da sogar die Bischöfe von Rom frech genug waren, große Reiche und Länder mit Jnterdikten zu belegen, allen öffentlichen Gottes- dienst zu verbieten und viele Millionen dadurch in Verwirrung, Jammer und Elend zu setzen; so stieg das Pfaffenthum bei den Christen zu einer Macht empor, wie es noch bei keiner andern Religions- sekte erlangt hat und vielleicht jemals erlangen wird. Jeder, er mochte Kaiser oder Bettler seyn, muß- te sich dem Willen der ehrsüchtigen, herrsch- und geldgierigen Bonzen fügen, um nicht des Gebrauchs der heiligen Sakramente und mit demselben der ewigen Seligkeit beraubt zu werden. Selbst die wenigen Freidenkenden waren genöthigt, ihren Na-
deln wuͤrde, ohne von den Soͤhnen Ketura’s, den Diplomaten, als ein Jakobiner und Carbonaro, und von Mitgliedern der Geſellſchaft Jeſu und an- dern Leviten als ein Aufklaͤrer, ein Freigeiſt, ein Jrrlehrer und Ketzer angeklagt und gekreuzigt zu werden.
Zu den kirchlichen Gebraͤuchen, wodurch die Pfaffen uͤber die Gemuͤther der Menſchen ſich eine Herrſchaft zu erwerben wußten, gehoͤren beſonders die ſogenannten Sakramente. Da von dem Gebrauch derſelben die kuͤnftige Seligkeit ab- haͤngig gemacht ward, und die Prieſter ſich das Recht anmaßten, die Ertheilung dieſer ſymboliſchen Zeichen oder Sakramente ſelbſt Koͤnigen und Fuͤr- ſten zu verweigern; da ſogar die Biſchoͤfe von Rom frech genug waren, große Reiche und Laͤnder mit Jnterdikten zu belegen, allen oͤffentlichen Gottes- dienſt zu verbieten und viele Millionen dadurch in Verwirrung, Jammer und Elend zu ſetzen; ſo ſtieg das Pfaffenthum bei den Chriſten zu einer Macht empor, wie es noch bei keiner andern Religions- ſekte erlangt hat und vielleicht jemals erlangen wird. Jeder, er mochte Kaiſer oder Bettler ſeyn, muß- te ſich dem Willen der ehrſuͤchtigen, herrſch- und geldgierigen Bonzen fuͤgen, um nicht des Gebrauchs der heiligen Sakramente und mit demſelben der ewigen Seligkeit beraubt zu werden. Selbſt die wenigen Freidenkenden waren genoͤthigt, ihren Na-
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deln wuͤrde, ohne von den Soͤhnen Ketura’s, den
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dern Leviten als ein Aufklaͤrer, ein Freigeiſt, ein
Jrrlehrer und Ketzer angeklagt und gekreuzigt zu
werden.
Zu den kirchlichen Gebraͤuchen, wodurch die
Pfaffen uͤber die Gemuͤther der Menſchen ſich eine
Herrſchaft zu erwerben wußten, gehoͤren beſonders
die ſogenannten Sakramente. Da von
dem Gebrauch derſelben die kuͤnftige Seligkeit ab-
haͤngig gemacht ward, und die Prieſter ſich das
Recht anmaßten, die Ertheilung dieſer ſymboliſchen
Zeichen oder Sakramente ſelbſt Koͤnigen und Fuͤr-
ſten zu verweigern; da ſogar die Biſchoͤfe von Rom
frech genug waren, große Reiche und Laͤnder mit
Jnterdikten zu belegen, allen oͤffentlichen Gottes-
dienſt zu verbieten und viele Millionen dadurch in
Verwirrung, Jammer und Elend zu ſetzen; ſo ſtieg
das Pfaffenthum bei den Chriſten zu einer Macht
empor, wie es noch bei keiner andern Religions-
ſekte erlangt hat und vielleicht jemals erlangen wird.
Jeder, er mochte Kaiſer oder Bettler ſeyn, muß-
te ſich dem Willen der ehrſuͤchtigen, herrſch- und
geldgierigen Bonzen fuͤgen, um nicht des Gebrauchs
der heiligen Sakramente und mit demſelben der
ewigen Seligkeit beraubt zu werden. Selbſt die
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/202>, abgerufen am 22.12.2024.
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