Amte ist befugt, sie bei eintretenden Fällen gegen einzelne Gemeindeglieder auszusprechen; er muß aber in der Regel die Gemeindevorsteher zuziehen.
Außer diesen können von den Rabbinern noch Geldbußen, körperliche Züchtigungen, Fasten und dergleichen verhängt werden.
Die Strafen des Ehebruchs richten sich nach der Wichtigkeit des Verbrechens, nach der öfteren oder seltenern Wiederholung desselben, und -- nach der Jahrzeit. Jm Winter muß der arme Sünder nackt bis ans Kinn in kaltem Wasser, und zwar in einem Bach oder einem Fluß, so lange sitzen, bis ein Ei hart gekocht ist. Diese Strafe wird nach Maßgabe der öftern Begangenschaft oft Monate und Jahre lang täglich wiederholt, bis der Liebes- ritter sich gehörig abgekühlt hat. Jm Sommer wird er verurtheilt, mehrere Wochen oder Monate hin- durch täglich einige Stunden ganz nackt in einem Ameisenhaufen zu sitzen. Die Nase, die Ohren, der Hintere und andere Oeffnungen des Körpers werden ihm mit Papier oder Baumwolle zugestopft, damit seine kleinen Peiniger ihm nicht hineinkriechen können. Jedesmal nach ausgestandener Strafe muß er sich in kaltem Wasser abwaschen. Beides, so- wohl das Sitzen im Wasser, als im Ameisenhau- fen wird häufig mit strengem Fasten geschärft. Fin- det man diese Züchtigung noch nicht hart genug, so verdammt man den Missethäter, im Sommer nackt
durch
Amte iſt befugt, ſie bei eintretenden Faͤllen gegen einzelne Gemeindeglieder auszuſprechen; er muß aber in der Regel die Gemeindevorſteher zuziehen.
Außer dieſen koͤnnen von den Rabbinern noch Geldbußen, koͤrperliche Zuͤchtigungen, Faſten und dergleichen verhaͤngt werden.
Die Strafen des Ehebruchs richten ſich nach der Wichtigkeit des Verbrechens, nach der oͤfteren oder ſeltenern Wiederholung deſſelben, und — nach der Jahrzeit. Jm Winter muß der arme Suͤnder nackt bis ans Kinn in kaltem Waſſer, und zwar in einem Bach oder einem Fluß, ſo lange ſitzen, bis ein Ei hart gekocht iſt. Dieſe Strafe wird nach Maßgabe der oͤftern Begangenſchaft oft Monate und Jahre lang taͤglich wiederholt, bis der Liebes- ritter ſich gehoͤrig abgekuͤhlt hat. Jm Sommer wird er verurtheilt, mehrere Wochen oder Monate hin- durch taͤglich einige Stunden ganz nackt in einem Ameiſenhaufen zu ſitzen. Die Naſe, die Ohren, der Hintere und andere Oeffnungen des Koͤrpers werden ihm mit Papier oder Baumwolle zugeſtopft, damit ſeine kleinen Peiniger ihm nicht hineinkriechen koͤnnen. Jedesmal nach ausgeſtandener Strafe muß er ſich in kaltem Waſſer abwaſchen. Beides, ſo- wohl das Sitzen im Waſſer, als im Ameiſenhau- fen wird haͤufig mit ſtrengem Faſten geſchaͤrft. Fin- det man dieſe Zuͤchtigung noch nicht hart genug, ſo verdammt man den Miſſethaͤter, im Sommer nackt
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Amte iſt befugt, ſie bei eintretenden Faͤllen gegen
einzelne Gemeindeglieder auszuſprechen; er muß
aber in der Regel die Gemeindevorſteher zuziehen.
Außer dieſen koͤnnen von den Rabbinern noch
Geldbußen, koͤrperliche Zuͤchtigungen, Faſten und
dergleichen verhaͤngt werden.
Die Strafen des Ehebruchs richten ſich nach
der Wichtigkeit des Verbrechens, nach der oͤfteren
oder ſeltenern Wiederholung deſſelben, und — nach
der Jahrzeit. Jm Winter muß der arme Suͤnder
nackt bis ans Kinn in kaltem Waſſer, und zwar
in einem Bach oder einem Fluß, ſo lange ſitzen,
bis ein Ei hart gekocht iſt. Dieſe Strafe wird nach
Maßgabe der oͤftern Begangenſchaft oft Monate
und Jahre lang taͤglich wiederholt, bis der Liebes-
ritter ſich gehoͤrig abgekuͤhlt hat. Jm Sommer wird
er verurtheilt, mehrere Wochen oder Monate hin-
durch taͤglich einige Stunden ganz nackt in einem
Ameiſenhaufen zu ſitzen. Die Naſe, die Ohren,
der Hintere und andere Oeffnungen des Koͤrpers
werden ihm mit Papier oder Baumwolle zugeſtopft,
damit ſeine kleinen Peiniger ihm nicht hineinkriechen
koͤnnen. Jedesmal nach ausgeſtandener Strafe muß
er ſich in kaltem Waſſer abwaſchen. Beides, ſo-
wohl das Sitzen im Waſſer, als im Ameiſenhau-
fen wird haͤufig mit ſtrengem Faſten geſchaͤrft. Fin-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 424. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/424>, abgerufen am 23.11.2024.
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