Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.Zustande der Unreinigkeit. Sie dürfen dann "nichts Heiliges anrühren und auch nicht in das Heiligthum (in den Tempel oder die Synagoge) kommen *)." Die verheiratheten Frauen müssen, bei einem sol- chen, oft sich ereignenden Zufall sieben Tage lang von ihrem Mann sich absondern; dürfen ihn nicht berühren; nicht mit ihm auf Einem Sopha oder Einer Bank sitzen, aus Einer Schüssel und auf Einem Tischtuch essen, oder aus Einem Glase trinken; ja nicht einmal vor ihm stehen und so mit ihm reden, daß ihr Athem sein Gesicht berührt. Wenn ein Gatte dem andern etwas geben will, darf er es ihm nicht reichen, sondern muß es ir- gendwo hinlegen, und der andere muß kommen und es holen. Auf diese Weise erlangt der jedesmalige Zustand der lieben unreinen Weiberchen eine Pub- licität, die ihnen eben so widerlich seyn muß, wie den unreinen Regierungen die Preßfreiheit. Nach jenen sieben Tagen werden noch sieben *) 3 B. Mos. 12. V. 4.
Zuſtande der Unreinigkeit. Sie duͤrfen dann »nichts Heiliges anruͤhren und auch nicht in das Heiligthum (in den Tempel oder die Synagoge) kommen *).« Die verheiratheten Frauen muͤſſen, bei einem ſol- chen, oft ſich ereignenden Zufall ſieben Tage lang von ihrem Mann ſich abſondern; duͤrfen ihn nicht beruͤhren; nicht mit ihm auf Einem Sopha oder Einer Bank ſitzen, aus Einer Schuͤſſel und auf Einem Tiſchtuch eſſen, oder aus Einem Glaſe trinken; ja nicht einmal vor ihm ſtehen und ſo mit ihm reden, daß ihr Athem ſein Geſicht beruͤhrt. Wenn ein Gatte dem andern etwas geben will, darf er es ihm nicht reichen, ſondern muß es ir- gendwo hinlegen, und der andere muß kommen und es holen. Auf dieſe Weiſe erlangt der jedesmalige Zuſtand der lieben unreinen Weiberchen eine Pub- licitaͤt, die ihnen eben ſo widerlich ſeyn muß, wie den unreinen Regierungen die Preßfreiheit. Nach jenen ſieben Tagen werden noch ſieben *) 3 B. Moſ. 12. V. 4.
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Zuſtande der Unreinigkeit. Sie duͤrfen dann »nichts
Heiliges anruͤhren und auch nicht in das Heiligthum
(in den Tempel oder die Synagoge) kommen *).«
Die verheiratheten Frauen muͤſſen, bei einem ſol-
chen, oft ſich ereignenden Zufall ſieben Tage lang
von ihrem Mann ſich abſondern; duͤrfen ihn nicht
beruͤhren; nicht mit ihm auf Einem Sopha oder
Einer Bank ſitzen, aus Einer Schuͤſſel und auf
Einem Tiſchtuch eſſen, oder aus Einem Glaſe
trinken; ja nicht einmal vor ihm ſtehen und ſo mit
ihm reden, daß ihr Athem ſein Geſicht beruͤhrt.
Wenn ein Gatte dem andern etwas geben will,
darf er es ihm nicht reichen, ſondern muß es ir-
gendwo hinlegen, und der andere muß kommen und
es holen. Auf dieſe Weiſe erlangt der jedesmalige
Zuſtand der lieben unreinen Weiberchen eine Pub-
licitaͤt, die ihnen eben ſo widerlich ſeyn muß, wie
den unreinen Regierungen die Preßfreiheit.
Nach jenen ſieben Tagen werden noch ſieben
Tage der Reinigkeit gezaͤhlt, und wenn dieſe ver-
floſſen ſind, kleidet die Holdſelige ſich ganz weiß,
und badet von allem, ſelbſt vom »letzten, leicht-
flatternden Gewand« entbloͤßt, in kaltem Waſſer,
wozu man aber, wenn es allzu kalt iſt, etwas
warmes gießen darf. Bei dieſer Feierlichkeit, wel-
che im Beiſeyn einer andern Juͤdin ſtatt hat, muß
*) 3 B. Moſ. 12. V. 4.
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