rung wir beide verdienen könnten "eppes Moos." Dem Vernehmen nach soll im Kanton Luzern der türkische Strafkodex eingeführt werden, und da möchte ich Sie ersuchen, für Jhre Rechnung einige tausend Exemplare dieses Meisterstücks einer milden Gesetzgebung zu verschreiben, und mir den Vertrieb derselben gegen eine billige Provision zu überlassen. Wegen des Absatzes können wir ganz unbesorgt seyn, denn manche Herren des täglichen Raths, so wie die from- men Väter von der Gesellschaft Jesu, werden aus Eifer für die gute Sache gewiß zehn bis zwanzig Exemplare nehmen, und Herr d'Oreil- ly Corraggione in Luzern, welcher im Jahre 1815 von der Universität Tübingen das öffent- liche und ehrenvolle Zeugniß eines "ho- minis turbulenti et mendacis" (eines zänki- schen und verlogenen Menschen) erhielt, nimmt deren gewiß tausend, versteht sich auf Konto.
Und hiemit, Verehrtester, empfehle ich mich Jhrem Wohlwollen auf das ergebenste. Neh-
rung wir beide verdienen koͤnnten „eppes Moos.‟ Dem Vernehmen nach ſoll im Kanton Luzern der tuͤrkiſche Strafkodex eingefuͤhrt werden, und da moͤchte ich Sie erſuchen, fuͤr Jhre Rechnung einige tauſend Exemplare dieſes Meiſterſtuͤcks einer milden Geſetzgebung zu verſchreiben, und mir den Vertrieb derſelben gegen eine billige Proviſion zu uͤberlaſſen. Wegen des Abſatzes koͤnnen wir ganz unbeſorgt ſeyn, denn manche Herren des taͤglichen Raths, ſo wie die from- men Vaͤter von der Geſellſchaft Jeſu, werden aus Eifer fuͤr die gute Sache gewiß zehn bis zwanzig Exemplare nehmen, und Herr d’Oreil- ly Corraggione in Luzern, welcher im Jahre 1815 von der Univerſitaͤt Tuͤbingen das oͤffent- liche und ehrenvolle Zeugniß eines „ho- minis turbulenti et mendacis‟ (eines zaͤnki- ſchen und verlogenen Menſchen) erhielt, nimmt deren gewiß tauſend, verſteht ſich auf Konto.
Und hiemit, Verehrteſter, empfehle ich mich Jhrem Wohlwollen auf das ergebenſte. Neh-
<TEI><text><front><divtype="dedication"><p><pbfacs="#f0017"/>
rung wir beide verdienen koͤnnten „eppes Moos.‟<lb/>
Dem Vernehmen nach ſoll im Kanton Luzern<lb/>
der tuͤrkiſche Strafkodex eingefuͤhrt werden, und<lb/>
da moͤchte ich Sie erſuchen, fuͤr Jhre Rechnung<lb/>
einige tauſend Exemplare dieſes Meiſterſtuͤcks<lb/>
einer milden Geſetzgebung zu verſchreiben, und<lb/>
mir den Vertrieb derſelben gegen eine billige<lb/>
Proviſion zu uͤberlaſſen. Wegen des Abſatzes<lb/>
koͤnnen wir ganz unbeſorgt ſeyn, denn manche<lb/>
Herren des taͤglichen Raths, ſo wie die from-<lb/>
men Vaͤter von der Geſellſchaft Jeſu, werden<lb/>
aus Eifer fuͤr die gute Sache gewiß zehn bis<lb/>
zwanzig Exemplare nehmen, und Herr d’Oreil-<lb/>
ly Corraggione in Luzern, welcher im Jahre<lb/>
1815 von der Univerſitaͤt Tuͤbingen das <hirendition="#g">oͤffent-<lb/>
liche</hi> und <hirendition="#g">ehrenvolle</hi> Zeugniß eines <hirendition="#aq">„ho-<lb/>
minis turbulenti et mendacis‟</hi> (eines zaͤnki-<lb/>ſchen und verlogenen Menſchen) erhielt, nimmt<lb/>
deren gewiß tauſend, verſteht ſich auf Konto.</p><lb/><p>Und hiemit, Verehrteſter, empfehle ich mich<lb/>
Jhrem Wohlwollen auf das ergebenſte. Neh-<lb/></p></div></front></text></TEI>
[0017]
rung wir beide verdienen koͤnnten „eppes Moos.‟
Dem Vernehmen nach ſoll im Kanton Luzern
der tuͤrkiſche Strafkodex eingefuͤhrt werden, und
da moͤchte ich Sie erſuchen, fuͤr Jhre Rechnung
einige tauſend Exemplare dieſes Meiſterſtuͤcks
einer milden Geſetzgebung zu verſchreiben, und
mir den Vertrieb derſelben gegen eine billige
Proviſion zu uͤberlaſſen. Wegen des Abſatzes
koͤnnen wir ganz unbeſorgt ſeyn, denn manche
Herren des taͤglichen Raths, ſo wie die from-
men Vaͤter von der Geſellſchaft Jeſu, werden
aus Eifer fuͤr die gute Sache gewiß zehn bis
zwanzig Exemplare nehmen, und Herr d’Oreil-
ly Corraggione in Luzern, welcher im Jahre
1815 von der Univerſitaͤt Tuͤbingen das oͤffent-
liche und ehrenvolle Zeugniß eines „ho-
minis turbulenti et mendacis‟ (eines zaͤnki-
ſchen und verlogenen Menſchen) erhielt, nimmt
deren gewiß tauſend, verſteht ſich auf Konto.
Und hiemit, Verehrteſter, empfehle ich mich
Jhrem Wohlwollen auf das ergebenſte. Neh-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 1. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule01_1822/17>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.