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Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851.

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unläugbar sowohl in der Theorie, als in der Ausführung die
herrschende. Dies zeigen die meisten Systeme des Staats-
rechts, die neueren philosophischen Gesetzbücher, und die
Geschichte der Verordnungen der meisten Staaten. Ackerbau,
Handwerke, Industrie aller Art, Handel, Künste und Wissen-
schaften selbst, alles erhält Leben und Lenkung vom Staat.
Nach diesen Grundsätzen hat das Studium der Staatswissen-
schaften eine veränderte Gestalt erhalten, wie Kameral- und
Polizeiwissenschaft z. B. beweisen, nach diesen sind völlig
neue Zweige der Staatsverwaltung entstanden, Kameral-,
Manufaktur- und Finanz-Kollegia. So allgemein indess auch
dieses Princip sein mag; so verdient es, dünkt mich, doch
noch allerdings eine nähere Prüfung, und diese Prü[fung muss
von dem einzelnen Menschen und seinen höchsten Endzwecken aus-
gehen.]


II.
Betrachtung des einzelnen Menschen, und der höchsten Endzwecke
des Daseins desselben.

Der höchste und letzte Zweck jedes Menschen ist die höchste und proportionir-
lichste Ausbildung seiner Kräfte in ihrer individuellen Eigenthümlichkeit. --
Die nothwendigen Bedingungen der Erreichung desselben: Freiheit des Han-
delns, und Mannigfaltigkeit der Situationen. -- Nähere Anwendung dieser Sätze
auf das innere Leben des Menschen. -- Bestätigung derselben aus der
Geschichte. -- Höchster Grundsatz für die ganze gegenwärtige Untersuchung,
auf welchen diese Betrachtungen führen.

Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die
wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche
Vernunft ihm vorschreibt -- ist die höchste und proportionir-
lichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser
Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung.
Allein ausser der Freiheit erfordert die Entwickelung der

unläugbar sowohl in der Theorie, als in der Ausführung die
herrschende. Dies zeigen die meisten Systeme des Staats-
rechts, die neueren philosophischen Gesetzbücher, und die
Geschichte der Verordnungen der meisten Staaten. Ackerbau,
Handwerke, Industrie aller Art, Handel, Künste und Wissen-
schaften selbst, alles erhält Leben und Lenkung vom Staat.
Nach diesen Grundsätzen hat das Studium der Staatswissen-
schaften eine veränderte Gestalt erhalten, wie Kameral- und
Polizeiwissenschaft z. B. beweisen, nach diesen sind völlig
neue Zweige der Staatsverwaltung entstanden, Kameral-,
Manufaktur- und Finanz-Kollegia. So allgemein indess auch
dieses Princip sein mag; so verdient es, dünkt mich, doch
noch allerdings eine nähere Prüfung, und diese Prü[fung muss
von dem einzelnen Menschen und seinen höchsten Endzwecken aus-
gehen.]


II.
Betrachtung des einzelnen Menschen, und der höchsten Endzwecke
des Daseins desselben.

Der höchste und letzte Zweck jedes Menschen ist die höchste und proportionir-
lichste Ausbildung seiner Kräfte in ihrer individuellen Eigenthümlichkeit. —
Die nothwendigen Bedingungen der Erreichung desselben: Freiheit des Han-
delns, und Mannigfaltigkeit der Situationen. — Nähere Anwendung dieser Sätze
auf das innere Leben des Menschen. — Bestätigung derselben aus der
Geschichte. — Höchster Grundsatz für die ganze gegenwärtige Untersuchung,
auf welchen diese Betrachtungen führen.

Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die
wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche
Vernunft ihm vorschreibt — ist die höchste und proportionir-
lichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser
Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung.
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[9/0045] unläugbar sowohl in der Theorie, als in der Ausführung die herrschende. Dies zeigen die meisten Systeme des Staats- rechts, die neueren philosophischen Gesetzbücher, und die Geschichte der Verordnungen der meisten Staaten. Ackerbau, Handwerke, Industrie aller Art, Handel, Künste und Wissen- schaften selbst, alles erhält Leben und Lenkung vom Staat. Nach diesen Grundsätzen hat das Studium der Staatswissen- schaften eine veränderte Gestalt erhalten, wie Kameral- und Polizeiwissenschaft z. B. beweisen, nach diesen sind völlig neue Zweige der Staatsverwaltung entstanden, Kameral-, Manufaktur- und Finanz-Kollegia. So allgemein indess auch dieses Princip sein mag; so verdient es, dünkt mich, doch noch allerdings eine nähere Prüfung, und diese Prü[fung muss von dem einzelnen Menschen und seinen höchsten Endzwecken aus- gehen.] II. Betrachtung des einzelnen Menschen, und der höchsten Endzwecke des Daseins desselben. Der höchste und letzte Zweck jedes Menschen ist die höchste und proportionir- lichste Ausbildung seiner Kräfte in ihrer individuellen Eigenthümlichkeit. — Die nothwendigen Bedingungen der Erreichung desselben: Freiheit des Han- delns, und Mannigfaltigkeit der Situationen. — Nähere Anwendung dieser Sätze auf das innere Leben des Menschen. — Bestätigung derselben aus der Geschichte. — Höchster Grundsatz für die ganze gegenwärtige Untersuchung, auf welchen diese Betrachtungen führen. Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt — ist die höchste und proportionir- lichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung. Allein ausser der Freiheit erfordert die Entwickelung der

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Zitationshilfe: Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/humboldt_grenzen_1851/45>, abgerufen am 25.11.2024.