Humboldt, Alexander von: Beobachtungen über die Stärke und über die Neigung der magnetischen Kräfte, angestellt in Frankreich, der Schweiz, Italien und Deutschland. In: Annalen der Physik, Bd. 28, St. 3, (1808), S. 257-276.nicht ist, als man hätte erwarten sollen, und dass, Die Stärke der magnetischen Kräfte scheint Annal. d. Physik B. 28. St. 3. J. 1808. St. 3. T
nicht iſt, als man hätte erwarten ſollen, und daſs, Die Stärke der magnetiſchen Kräfte ſcheint Annal. d. Phyſik B. 28. St. 3. J. 1808. St. 3. T
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nicht iſt, als man hätte erwarten ſollen, und daſs,
wenn der Veſuv einen Einfluſs auf die Neigung der
Magnetnadel hat, dieſer Einfluſs wenigſtens ſehr
klein und ſehr local iſt. Bei der Einſiedelei zu St.
Salvador war die Neigung um 40′ gröſser, zu Por-
tici um 35′ kleiner als zu Neapel.
Die Stärke der magnetiſchen Kräfte ſcheint
merklicher und auf eine unregelmäſsigere Art va-
riirt zu haben. Neapel liegt ſüdlicher als Rom, und
doch fanden wir ſie dort um [FORMEL]tel gröſser. Zu Por-
tici iſt ſie noch um [FORMEL]ſtel und in der Einſiedelei um
[FORMEL]ſtel gröſser als zu Neapel. Im Krater des Veſuvs
dagegen iſt ſie um [FORMEL]tel kleiner. Eine ſo groſse
Unregelmäſsigkeit, und ein ſo ſchnelles Abnehmen
in der Stärke, vom Fuſse des Veſuvs bis zur Spitze,
beweiſen, daſs ſich dieſer Vulkan für kein magneti-
ſches Centrum nehmen läſst; denn die Einwirkung
eines ſolchen müſste ſich in die Ferne erſtrecken.
Hier ſcheint im Gegentheile die Einwirkung ſehr lo-
cal zu ſeyn, und lediglich von dem Einfluſſe einiger
Lavamaſſen abzuhängen, die an einigen Stellen et-
was eiſenreicher als an andern ſind. Als wir mit-
ten im Krater auf vulkaniſchen Schlacken ſtan-
den, konnte unſre Nadel, welche die horizontalen
Schwingungen machte, ſich nahe bei einer magne-
tiſchen Schlacke befinden, deren Pole eine entge-
gen geſetzte Lage als die ihrigen hatten; daraus
würde ſich die Verminderung in der Stärke erklä-
ren, die unſre Beobachtung gab. Doch welchen
Grund man auch ſonſt noch dafür annehmen will,
Annal. d. Phyſik B. 28. St. 3. J. 1808. St. 3. T
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