schlug, denn wofür stand es im Compendium, und warum machte man den alten Plunder nicht ganz entbehrlich? Wie er dieß auszu- führen suchte, als er Kaiser ward, werden wir gleich sehen, jetzt fürs Erste die nicht-juri- stischen Begebenheiten seiner Regierung.
§. 144.
Er ließ seiner Gemahlinn schwöhren, wie sich selbst, und wenn Theodora gleich, als Beförderinn der Ketzerey, einen üblen Nahmen hat, so verdiente ihr Muth im Nika-Tumulte diese Belohnung; denn sie war es, die den Kaiser rettete, als er aus Furcht vor der zur Verzweiflung getriebenen grünen Faction fliehen wollte. Dieß ist frey- lich nicht die glänzendste Stelle in Justinians Leben und der schreckliche Druck mit Aufla- gen war noch trauriger, als Erdbeben und Pest. Dagegen verewigte sich aber auch der Kaiser durch die noch jetzt bewunderte So- phienkirche, und durch eine Menge Festungen an der Grenze. Sein Glück gegen auswär- tige Feinde ist fast unerklärbar, denn blin- des Glück, selbst nur im Auffinden mehrerer großen Feldherren hinter einander, muß man so selten als möglich annehmen, und Justi- nian ärndete doch auch eben nicht was ganz vortreffliche Regenten vor ihm gesäet gehabt
hät-
Theil I. bis Juſtinian.
ſchlug, denn wofuͤr ſtand es im Compendium, und warum machte man den alten Plunder nicht ganz entbehrlich? Wie er dieß auszu- fuͤhren ſuchte, als er Kaiſer ward, werden wir gleich ſehen, jetzt fuͤrs Erſte die nicht-juri- ſtiſchen Begebenheiten ſeiner Regierung.
§. 144.
Er ließ ſeiner Gemahlinn ſchwoͤhren, wie ſich ſelbſt, und wenn Theodora gleich, als Befoͤrderinn der Ketzerey, einen uͤblen Nahmen hat, ſo verdiente ihr Muth im Nika-Tumulte dieſe Belohnung; denn ſie war es, die den Kaiſer rettete, als er aus Furcht vor der zur Verzweiflung getriebenen gruͤnen Faction fliehen wollte. Dieß iſt frey- lich nicht die glaͤnzendſte Stelle in Juſtinians Leben und der ſchreckliche Druck mit Aufla- gen war noch trauriger, als Erdbeben und Peſt. Dagegen verewigte ſich aber auch der Kaiſer durch die noch jetzt bewunderte So- phienkirche, und durch eine Menge Feſtungen an der Grenze. Sein Gluͤck gegen auswaͤr- tige Feinde iſt faſt unerklaͤrbar, denn blin- des Gluͤck, ſelbſt nur im Auffinden mehrerer großen Feldherren hinter einander, muß man ſo ſelten als moͤglich annehmen, und Juſti- nian aͤrndete doch auch eben nicht was ganz vortreffliche Regenten vor ihm geſaͤet gehabt
haͤt-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0178"n="166"/><fwplace="top"type="header">Theil <hirendition="#aq">I.</hi> bis Juſtinian.</fw><lb/>ſchlug, denn wofuͤr ſtand es im Compendium,<lb/>
und warum machte man den alten Plunder<lb/>
nicht ganz entbehrlich? Wie er dieß auszu-<lb/>
fuͤhren ſuchte, als er Kaiſer ward, werden wir<lb/>
gleich ſehen, jetzt fuͤrs Erſte die nicht-juri-<lb/>ſtiſchen Begebenheiten ſeiner Regierung.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 144.</head><lb/><p>Er ließ ſeiner Gemahlinn ſchwoͤhren,<lb/>
wie ſich ſelbſt, und wenn <hirendition="#fr">Theodora</hi> gleich,<lb/>
als Befoͤrderinn der Ketzerey, einen uͤblen<lb/>
Nahmen hat, ſo verdiente ihr Muth im<lb/>
Nika-Tumulte dieſe Belohnung; denn ſie<lb/>
war es, die den Kaiſer rettete, als er aus<lb/>
Furcht vor der zur Verzweiflung getriebenen<lb/>
gruͤnen Faction fliehen wollte. Dieß iſt frey-<lb/>
lich nicht die glaͤnzendſte Stelle in Juſtinians<lb/>
Leben und der ſchreckliche Druck mit Aufla-<lb/>
gen war noch trauriger, als Erdbeben und<lb/>
Peſt. Dagegen verewigte ſich aber auch der<lb/>
Kaiſer durch die noch jetzt bewunderte So-<lb/>
phienkirche, und durch eine Menge Feſtungen<lb/>
an der Grenze. Sein Gluͤck gegen auswaͤr-<lb/>
tige Feinde iſt faſt unerklaͤrbar, denn blin-<lb/>
des Gluͤck, ſelbſt nur im Auffinden mehrerer<lb/>
großen Feldherren hinter einander, muß man<lb/>ſo ſelten als moͤglich annehmen, und <hirendition="#fr">Juſti-<lb/>
nian</hi> aͤrndete doch auch eben nicht was ganz<lb/>
vortreffliche Regenten vor ihm geſaͤet gehabt<lb/><fwplace="bottom"type="catch">haͤt-</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[166/0178]
Theil I. bis Juſtinian.
ſchlug, denn wofuͤr ſtand es im Compendium,
und warum machte man den alten Plunder
nicht ganz entbehrlich? Wie er dieß auszu-
fuͤhren ſuchte, als er Kaiſer ward, werden wir
gleich ſehen, jetzt fuͤrs Erſte die nicht-juri-
ſtiſchen Begebenheiten ſeiner Regierung.
§. 144.
Er ließ ſeiner Gemahlinn ſchwoͤhren,
wie ſich ſelbſt, und wenn Theodora gleich,
als Befoͤrderinn der Ketzerey, einen uͤblen
Nahmen hat, ſo verdiente ihr Muth im
Nika-Tumulte dieſe Belohnung; denn ſie
war es, die den Kaiſer rettete, als er aus
Furcht vor der zur Verzweiflung getriebenen
gruͤnen Faction fliehen wollte. Dieß iſt frey-
lich nicht die glaͤnzendſte Stelle in Juſtinians
Leben und der ſchreckliche Druck mit Aufla-
gen war noch trauriger, als Erdbeben und
Peſt. Dagegen verewigte ſich aber auch der
Kaiſer durch die noch jetzt bewunderte So-
phienkirche, und durch eine Menge Feſtungen
an der Grenze. Sein Gluͤck gegen auswaͤr-
tige Feinde iſt faſt unerklaͤrbar, denn blin-
des Gluͤck, ſelbſt nur im Auffinden mehrerer
großen Feldherren hinter einander, muß man
ſo ſelten als moͤglich annehmen, und Juſti-
nian aͤrndete doch auch eben nicht was ganz
vortreffliche Regenten vor ihm geſaͤet gehabt
haͤt-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/178>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.