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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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Sinn, dasselbe irgendwie anzugreifen. Ja diese kirchliche
Gesetzgebung war in die bürgerlichen Bücher der ganzen
christlichen Welt übergangen. Als dann das hl. Sakra-
ment der Ehe geleugnet und als ein weltlich Ding erklärt
wurde, mußte natürlich auch jene Gewalt der Kirche weg-
geleugnet werden, Daher mußte denn die hl. Kirchen-
versammlung von Trient die Sache genauer untersuchen,
und erklärte dann, es sei eine göttlich geoffenbarte Glaubens-
wahrheit, daß die Kirche von sich aus Ehehindernisse auf-
stellen und davon dispensiren könne, und daß die Kirche
in der wirklichen Aufstellung nicht geirrt habe.

Wenn wir also Katholiken bleiben und auch katholisch
handeln wollen, ist für uns die Sache ausgemacht und
bestimmt. Denn nicht bloß die alte Sitte und Uebung
von jeher, sondern der hl. Geist selbst verkündet uns diese
Gewalt der Kirche. Uns bleibt nur mehr die demüthige
Unterwerfung unter dieselbe. Dies wird uns um so
leichter, wenn wir den weisen Gebrauch dieser Gewalt
betrachten.

Wenn ich nun von der Weisheit der Kirche im Ver-
bote der Verwandtschaftsehen rede, thue ich es nicht, um
die Kirche zu rechtfertigen; denn der erste und letzte Grund
etwas für gut und wahr und weise und ersprießlich zu
halten, soll für uns der Entscheid der heiligen Kirche sein.
Katholisch nämlich ist nur folgende Art Beweisführung:
Die Kirche hat so entschieden, also ist es wahr;
die Kirche hat es so verordnet, also ist es gut.
Wenn ich daher diesen Punkt gleichwohl berühre, thue ich
es nur, um die Schwachen zu belehren, und alle zu be-
stimmen, sich den Anordnungen der Kirche bereitwilligst zu
fügen. Geht die Blutsverwandtschaft und Verschwägerung
aus der Ehe hervor, so sind die Verwandten und Ver-
schwägerten bis zum vierten Grade verhindert, sich zu ehe-
lichen, und zwar so, daß nach der Verordnung der hl.

Sinn, dasselbe irgendwie anzugreifen. Ja diese kirchliche
Gesetzgebung war in die bürgerlichen Bücher der ganzen
christlichen Welt übergangen. Als dann das hl. Sakra-
ment der Ehe geleugnet und als ein weltlich Ding erklärt
wurde, mußte natürlich auch jene Gewalt der Kirche weg-
geleugnet werden, Daher mußte denn die hl. Kirchen-
versammlung von Trient die Sache genauer untersuchen,
und erklärte dann, es sei eine göttlich geoffenbarte Glaubens-
wahrheit, daß die Kirche von sich aus Ehehindernisse auf-
stellen und davon dispensiren könne, und daß die Kirche
in der wirklichen Aufstellung nicht geirrt habe.

Wenn wir also Katholiken bleiben und auch katholisch
handeln wollen, ist für uns die Sache ausgemacht und
bestimmt. Denn nicht bloß die alte Sitte und Uebung
von jeher, sondern der hl. Geist selbst verkündet uns diese
Gewalt der Kirche. Uns bleibt nur mehr die demüthige
Unterwerfung unter dieselbe. Dies wird uns um so
leichter, wenn wir den weisen Gebrauch dieser Gewalt
betrachten.

Wenn ich nun von der Weisheit der Kirche im Ver-
bote der Verwandtschaftsehen rede, thue ich es nicht, um
die Kirche zu rechtfertigen; denn der erste und letzte Grund
etwas für gut und wahr und weise und ersprießlich zu
halten, soll für uns der Entscheid der heiligen Kirche sein.
Katholisch nämlich ist nur folgende Art Beweisführung:
Die Kirche hat so entschieden, also ist es wahr;
die Kirche hat es so verordnet, also ist es gut.
Wenn ich daher diesen Punkt gleichwohl berühre, thue ich
es nur, um die Schwachen zu belehren, und alle zu be-
stimmen, sich den Anordnungen der Kirche bereitwilligst zu
fügen. Geht die Blutsverwandtschaft und Verschwägerung
aus der Ehe hervor, so sind die Verwandten und Ver-
schwägerten bis zum vierten Grade verhindert, sich zu ehe-
lichen, und zwar so, daß nach der Verordnung der hl.

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[137/0149] Sinn, dasselbe irgendwie anzugreifen. Ja diese kirchliche Gesetzgebung war in die bürgerlichen Bücher der ganzen christlichen Welt übergangen. Als dann das hl. Sakra- ment der Ehe geleugnet und als ein weltlich Ding erklärt wurde, mußte natürlich auch jene Gewalt der Kirche weg- geleugnet werden, Daher mußte denn die hl. Kirchen- versammlung von Trient die Sache genauer untersuchen, und erklärte dann, es sei eine göttlich geoffenbarte Glaubens- wahrheit, daß die Kirche von sich aus Ehehindernisse auf- stellen und davon dispensiren könne, und daß die Kirche in der wirklichen Aufstellung nicht geirrt habe. Wenn wir also Katholiken bleiben und auch katholisch handeln wollen, ist für uns die Sache ausgemacht und bestimmt. Denn nicht bloß die alte Sitte und Uebung von jeher, sondern der hl. Geist selbst verkündet uns diese Gewalt der Kirche. Uns bleibt nur mehr die demüthige Unterwerfung unter dieselbe. Dies wird uns um so leichter, wenn wir den weisen Gebrauch dieser Gewalt betrachten. Wenn ich nun von der Weisheit der Kirche im Ver- bote der Verwandtschaftsehen rede, thue ich es nicht, um die Kirche zu rechtfertigen; denn der erste und letzte Grund etwas für gut und wahr und weise und ersprießlich zu halten, soll für uns der Entscheid der heiligen Kirche sein. Katholisch nämlich ist nur folgende Art Beweisführung: Die Kirche hat so entschieden, also ist es wahr; die Kirche hat es so verordnet, also ist es gut. Wenn ich daher diesen Punkt gleichwohl berühre, thue ich es nur, um die Schwachen zu belehren, und alle zu be- stimmen, sich den Anordnungen der Kirche bereitwilligst zu fügen. Geht die Blutsverwandtschaft und Verschwägerung aus der Ehe hervor, so sind die Verwandten und Ver- schwägerten bis zum vierten Grade verhindert, sich zu ehe- lichen, und zwar so, daß nach der Verordnung der hl.

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/149>, abgerufen am 21.05.2024.