gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1).
Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar- chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält das "Bullarium Romanum" ("Bullarium Diplomatum et Privile- giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis Editio") nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt- sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank- reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.
1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen Post ("corrieri generali delle poste pontificie") auf das "portare lettere, di- spacci o gruppe" beschränkt.
13 *
gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1).
Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar- chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält das »Bullarium Romanum« (»Bullarium Diplomatum et Privile- giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis Editio«) nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt- sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank- reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.
1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen Post (»corrieri generali delle poste pontificie«) auf das »portare lettere, di- spacci o gruppe« beschränkt.
13 *
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0211"n="195"/>
gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der<lb/>
Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben <noteplace="foot"n="1)">Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen<lb/>
Post (»corrieri generali delle poste pontificie«) auf das »portare lettere, di-<lb/>
spacci o gruppe« beschränkt.</note>.</p><lb/><p>Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar-<lb/>
chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch<lb/>
manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält<lb/>
das »Bullarium Romanum« (»Bullarium Diplomatum et Privile-<lb/>
giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis<lb/>
Editio«) nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste<lb/>
beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt-<lb/>
sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was<lb/>
nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank-<lb/>
reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><fwplace="bottom"type="sig">13 *</fw><lb/></div></body></text></TEI>
[195/0211]
gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der
Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1).
Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar-
chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch
manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält
das »Bullarium Romanum« (»Bullarium Diplomatum et Privile-
giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis
Editio«) nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste
beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt-
sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was
nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank-
reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.
1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen
Post (»corrieri generali delle poste pontificie«) auf das »portare lettere, di-
spacci o gruppe« beschränkt.
13 *
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/211>, abgerufen am 07.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.