Bayern, mit dem fränkischen Kreise, mit Sachsen-Koburg und Saalfeld, Wetzlar, Kursachsen, Nassau, Osnabrück, Münster, Friedberg, Lippe-Schaumburg, Dillingen u. s. w.
Nach dem dreissigjährigen Krieg, der, wie die ganze Kultur, so auch den Postverkehr, -- letzteren u. a. auch infolge der häufigen Raubanfälle, die von einer verwilder- ten Soldateska, von Räuberbanden und adeligen Wege- lagern ausgeführt wurden, -- zurückgedrängt hatte, kommt einer der ersten erfolglosen Taxis'schen Proteste (etwa 1650) vor, als nämlich zwischen dem Könige von England und den Generalstaaten eine Vereinbarung zu Stande kam, "derzufolge die englischen Briefe nach Holland, Hamburg und darüber hinaus gelegenen Orten sowie in umgekehrter Richtung nach England nur durch die Reitpost zwischen Hamburg und Amsterdam befördert werden sollten." Zu gleicher Zeit (1650) hatte Danzig eine Reitpost nach Stettin, Rostock, Lübeck, Hamburg neu geordnet.
Wie der Kaiser ungeachtet der Lehensverleihung an die Taxis in seinen Erblanden seine eigenen Posten bei- behielt, so ward auch von den grösseren Landesherrn das Reichsregal und die Ausübung derselben durch den Reichs- generalpostmeister nicht anerkannt. Die Landesherrn, deren Territorium hiezu ausreichte, wie Kurbrandenburg, Sachsen, einige Jahrzehnte lang auch Bayern, nahmen vielmehr für sich selbst nach dem dreissigjährigen Krieg ein Postregal in Anspruch, während allerdings für die zahllosen kleinen und kleinsten Territorien -- ähnlich wie heutzutage das Staatseisenbahnsystem für Duodezstaaten unmöglich ist -- die Reichspost die einzig rentable Posteinrichtung war. Am meisten willfährig erwiesen sich gegen die Taxis'schen Ansprüche die geistlichen Reichsstände. Der grosse Kurfürst kümmerte sich mit Recht weder um die einen noch die andern angeblichen Privilegien. Als er 1653 von Kleve bis Memel eine ununterbrochene stationsweise (Dra-
Bayern, mit dem fränkischen Kreise, mit Sachsen-Koburg und Saalfeld, Wetzlar, Kursachsen, Nassau, Osnabrück, Münster, Friedberg, Lippe-Schaumburg, Dillingen u. s. w.
Nach dem dreissigjährigen Krieg, der, wie die ganze Kultur, so auch den Postverkehr, — letzteren u. a. auch infolge der häufigen Raubanfälle, die von einer verwilder- ten Soldateska, von Räuberbanden und adeligen Wege- lagern ausgeführt wurden, — zurückgedrängt hatte, kommt einer der ersten erfolglosen Taxis’schen Proteste (etwa 1650) vor, als nämlich zwischen dem Könige von England und den Generalstaaten eine Vereinbarung zu Stande kam, »derzufolge die englischen Briefe nach Holland, Hamburg und darüber hinaus gelegenen Orten sowie in umgekehrter Richtung nach England nur durch die Reitpost zwischen Hamburg und Amsterdam befördert werden sollten.« Zu gleicher Zeit (1650) hatte Danzig eine Reitpost nach Stettin, Rostock, Lübeck, Hamburg neu geordnet.
Wie der Kaiser ungeachtet der Lehensverleihung an die Taxis in seinen Erblanden seine eigenen Posten bei- behielt, so ward auch von den grösseren Landesherrn das Reichsregal und die Ausübung derselben durch den Reichs- generalpostmeister nicht anerkannt. Die Landesherrn, deren Territorium hiezu ausreichte, wie Kurbrandenburg, Sachsen, einige Jahrzehnte lang auch Bayern, nahmen vielmehr für sich selbst nach dem dreissigjährigen Krieg ein Postregal in Anspruch, während allerdings für die zahllosen kleinen und kleinsten Territorien — ähnlich wie heutzutage das Staatseisenbahnsystem für Duodezstaaten unmöglich ist — die Reichspost die einzig rentable Posteinrichtung war. Am meisten willfährig erwiesen sich gegen die Taxis’schen Ansprüche die geistlichen Reichsstände. Der grosse Kurfürst kümmerte sich mit Recht weder um die einen noch die andern angeblichen Privilegien. Als er 1653 von Kleve bis Memel eine ununterbrochene stationsweise (Dra-
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Bayern, mit dem fränkischen Kreise, mit Sachsen-Koburg und
Saalfeld, Wetzlar, Kursachsen, Nassau, Osnabrück, Münster,
Friedberg, Lippe-Schaumburg, Dillingen u. s. w.
Nach dem dreissigjährigen Krieg, der, wie die ganze
Kultur, so auch den Postverkehr, — letzteren u. a. auch
infolge der häufigen Raubanfälle, die von einer verwilder-
ten Soldateska, von Räuberbanden und adeligen Wege-
lagern ausgeführt wurden, — zurückgedrängt hatte, kommt
einer der ersten erfolglosen Taxis’schen Proteste (etwa
1650) vor, als nämlich zwischen dem Könige von England
und den Generalstaaten eine Vereinbarung zu Stande kam,
»derzufolge die englischen Briefe nach Holland, Hamburg
und darüber hinaus gelegenen Orten sowie in umgekehrter
Richtung nach England nur durch die Reitpost zwischen
Hamburg und Amsterdam befördert werden sollten.« Zu
gleicher Zeit (1650) hatte Danzig eine Reitpost nach Stettin,
Rostock, Lübeck, Hamburg neu geordnet.
Wie der Kaiser ungeachtet der Lehensverleihung an
die Taxis in seinen Erblanden seine eigenen Posten bei-
behielt, so ward auch von den grösseren Landesherrn das
Reichsregal und die Ausübung derselben durch den Reichs-
generalpostmeister nicht anerkannt. Die Landesherrn, deren
Territorium hiezu ausreichte, wie Kurbrandenburg, Sachsen,
einige Jahrzehnte lang auch Bayern, nahmen vielmehr für
sich selbst nach dem dreissigjährigen Krieg ein Postregal
in Anspruch, während allerdings für die zahllosen kleinen
und kleinsten Territorien — ähnlich wie heutzutage das
Staatseisenbahnsystem für Duodezstaaten unmöglich ist
— die Reichspost die einzig rentable Posteinrichtung war.
Am meisten willfährig erwiesen sich gegen die Taxis’schen
Ansprüche die geistlichen Reichsstände. Der grosse
Kurfürst kümmerte sich mit Recht weder um die einen
noch die andern angeblichen Privilegien. Als er 1653 von
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/132>, abgerufen am 07.07.2024.
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