für eine "Erfindung", oder ein neues Buch oder eine neue Manufaktur, zur Ermutigung des Unternehmungsgeistes, zu erteilen, thatsächlich aber war das Regal ein kostenloses Mittel der Habsburgischen Zentralisations- und Annexions- Politik.
So wurde diese geheime Neben-Funktion -- nicht etwa das Patent Karls V., um dessen Interpretation man Jahr- hunderte lang die Juristen herumstreiten liess -- die eine Stütze des neuen Regals (die andere materielle Stütze gab der öffentliche Dienst für das Publikum ab). --
Zum Schlusse sei noch kurz die Schutzbehauptung be- rührt, als ob nämlich eine einheitlich verwaltete Privatpost wegen der politischen Zersplitterung Deutschlands eine Not- wendigkeit gewesen sei. Ich halte dies für eine unbegründete Phrase, die wohl mehr wegen des Seitenhiebs auf die "Re- servatrechte" sich erhält. Auch in den Vereinigten Staaten und (vor 1848) in der Schweiz kam man ohne ein Privat- monopol aus. Ohne das Taxis'sche Lehen hätten sich, wie die Einrichtung der württ. Postkurse von Schaffhausen bis in die Pfalz und bis nach Nürnberg im Jahre 1709, oder der Postvertrag zwischen Preussen und Taxis von 1722, oder die damalige Organisierung der Breslauer Botenpost beweist, die Reichs- und Territorialposten, (die Unterwegs- posten und Seitenrouten) naturgemässer neben einander ent- wickelt, insbesondere aber wäre das Strassenwesen rascher vorangeschritten und in besserem Stande gehalten worden: fragte es sich doch bei jedem Einzelfall, ob der einzelne Reichsstand Auslagen für die Strasse sich aufer- legen sollte, von welchen doch nur hauptsächlich die Pferde und Wagen des Taxis'schen Eindringlings den Vor- teil gehabt hätten.
4) Entwickelung der Landesposten.
Als die Erkenntnis von der Rentabilität und Produk-
Huber. 8
für eine »Erfindung«, oder ein neues Buch oder eine neue Manufaktur, zur Ermutigung des Unternehmungsgeistes, zu erteilen, thatsächlich aber war das Regal ein kostenloses Mittel der Habsburgischen Zentralisations- und Annexions- Politik.
So wurde diese geheime Neben-Funktion — nicht etwa das Patent Karls V., um dessen Interpretation man Jahr- hunderte lang die Juristen herumstreiten liess — die eine Stütze des neuen Regals (die andere materielle Stütze gab der öffentliche Dienst für das Publikum ab). —
Zum Schlusse sei noch kurz die Schutzbehauptung be- rührt, als ob nämlich eine einheitlich verwaltete Privatpost wegen der politischen Zersplitterung Deutschlands eine Not- wendigkeit gewesen sei. Ich halte dies für eine unbegründete Phrase, die wohl mehr wegen des Seitenhiebs auf die »Re- servatrechte« sich erhält. Auch in den Vereinigten Staaten und (vor 1848) in der Schweiz kam man ohne ein Privat- monopol aus. Ohne das Taxis’sche Lehen hätten sich, wie die Einrichtung der württ. Postkurse von Schaffhausen bis in die Pfalz und bis nach Nürnberg im Jahre 1709, oder der Postvertrag zwischen Preussen und Taxis von 1722, oder die damalige Organisierung der Breslauer Botenpost beweist, die Reichs- und Territorialposten, (die Unterwegs- posten und Seitenrouten) naturgemässer neben einander ent- wickelt, insbesondere aber wäre das Strassenwesen rascher vorangeschritten und in besserem Stande gehalten worden: fragte es sich doch bei jedem Einzelfall, ob der einzelne Reichsstand Auslagen für die Strasse sich aufer- legen sollte, von welchen doch nur hauptsächlich die Pferde und Wagen des Taxis’schen Eindringlings den Vor- teil gehabt hätten.
4) Entwickelung der Landesposten.
Als die Erkenntnis von der Rentabilität und Produk-
Huber. 8
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für eine »Erfindung«, oder ein neues Buch oder eine neue
Manufaktur, zur Ermutigung des Unternehmungsgeistes, zu
erteilen, thatsächlich aber war das Regal ein kostenloses
Mittel der Habsburgischen Zentralisations- und Annexions-
Politik.
So wurde diese geheime Neben-Funktion — nicht etwa
das Patent Karls V., um dessen Interpretation man Jahr-
hunderte lang die Juristen herumstreiten liess — die eine
Stütze des neuen Regals (die andere materielle Stütze gab
der öffentliche Dienst für das Publikum ab). —
Zum Schlusse sei noch kurz die Schutzbehauptung be-
rührt, als ob nämlich eine einheitlich verwaltete Privatpost
wegen der politischen Zersplitterung Deutschlands eine Not-
wendigkeit gewesen sei. Ich halte dies für eine unbegründete
Phrase, die wohl mehr wegen des Seitenhiebs auf die »Re-
servatrechte« sich erhält. Auch in den Vereinigten Staaten
und (vor 1848) in der Schweiz kam man ohne ein Privat-
monopol aus. Ohne das Taxis’sche Lehen hätten sich, wie
die Einrichtung der württ. Postkurse von Schaffhausen bis
in die Pfalz und bis nach Nürnberg im Jahre 1709, oder
der Postvertrag zwischen Preussen und Taxis von 1722,
oder die damalige Organisierung der Breslauer Botenpost
beweist, die Reichs- und Territorialposten, (die Unterwegs-
posten und Seitenrouten) naturgemässer neben einander ent-
wickelt, insbesondere aber wäre das Strassenwesen
rascher vorangeschritten und in besserem Stande gehalten
worden: fragte es sich doch bei jedem Einzelfall, ob der
einzelne Reichsstand Auslagen für die Strasse sich aufer-
legen sollte, von welchen doch nur hauptsächlich die
Pferde und Wagen des Taxis’schen Eindringlings den Vor-
teil gehabt hätten.
4) Entwickelung der Landesposten.
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/129>, abgerufen am 07.07.2024.
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