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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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7. Sivert von Heimb. 8. Barteldt Bock von Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulff Brandt von Stockheimb. 11. Jobst von Weyhen. 12. Christoff Johan von der Asseburg / etc.

So bald die Fürstl. Leiche in den Platz gesetzet / sol dieselbe durch die vnten benandten Grafen vnd Herrn auffgehoben / vnnd sollen nachfolgende Gesenge im hingehen gesungen werden.

Si bona suscepimus.

Mitten wir im Leben sein.

Si credimus quod Iesus mortuus, &c.

Erbarm dich meiner OHERRE Gott.

Ecce quomodo moritur Justus.

Aus tieffer noth schrey ich zu dir.

Vater vnser im Himmelreich.

Credo quod redemtor meus vivit, pueri. Lauda anima mea dominum.

Nun folgen die Ordnung der Proceßion, darüber Georg von Pritzke / vnd Jasper von Alten Generales directores sein / vnd schwartze Stäbe in den Henden tragen sollen / etc.

Erstlich / zwölff vom Adel sollen drey vnd drey zusammen in einem Gliedt gehen / vnnd jeder einen schwartzen Stab mit dem Zeichen in den Henden tragen / etc.

7. Sivert von Heimb. 8. Barteldt Bock von Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulff Brandt von Stockheimb. 11. Jobst von Weyhen. 12. Christoff Johan von der Asseburg / etc.

So bald die Fürstl. Leiche in den Platz gesetzet / sol dieselbe durch die vnten benandten Grafen vnd Herrn auffgehoben / vnnd sollen nachfolgende Gesenge im hingehen gesungen werden.

Si bona suscepimus.

Mitten wir im Leben sein.

Si credimus quod Iesus mortuus, &c.

Erbarm dich meiner OHERRE Gott.

Ecce quomodo moritur Justus.

Aus tieffer noth schrey ich zu dir.

Vater vnser im Himmelreich.

Credo quod redemtor meus vivit, pueri. Lauda anima mea dominum.

Nun folgen die Ordnung der Proceßion, darüber Georg von Pritzke / vnd Jasper von Alten Generales directores sein / vnd schwartze Stäbe in den Henden tragen sollen / etc.

Erstlich / zwölff vom Adel sollen drey vnd drey zusammen in einem Gliedt gehen / vnnd jeder einen schwartzen Stab mit dem Zeichen in den Henden tragen / etc.

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[0007] 7. Sivert von Heimb. 8. Barteldt Bock von Northoltzen. 9. Hans vom Dahl der Elter. 10. Wulff Brandt von Stockheimb. 11. Jobst von Weyhen. 12. Christoff Johan von der Asseburg / etc. So bald die Fürstl. Leiche in den Platz gesetzet / sol dieselbe durch die vnten benandten Grafen vnd Herrn auffgehoben / vnnd sollen nachfolgende Gesenge im hingehen gesungen werden. Si bona suscepimus. Mitten wir im Leben sein. Si credimus quod Iesus mortuus, &c. Erbarm dich meiner OHERRE Gott. Ecce quomodo moritur Justus. Aus tieffer noth schrey ich zu dir. Vater vnser im Himmelreich. Credo quod redemtor meus vivit, pueri. Lauda anima mea dominum. Nun folgen die Ordnung der Proceßion, darüber Georg von Pritzke / vnd Jasper von Alten Generales directores sein / vnd schwartze Stäbe in den Henden tragen sollen / etc. Erstlich / zwölff vom Adel sollen drey vnd drey zusammen in einem Gliedt gehen / vnnd jeder einen schwartzen Stab mit dem Zeichen in den Henden tragen / etc.

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/7>, abgerufen am 29.03.2024.