Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.Otto Schwetzin / vnd Friederich von Bortfeldt zu Sohr Directores sein / vnd mit schwartzen Stäben bey hergehen. Darauff der Fürstl. Witwen zu Braunschweigk vnd Lüneburgk / Meiner gnedigsten Fürstin vnd Frawen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer. Ebtissin zu Gandersheimb Hoffmeisterin vnd Frawen-Zimmer. Der Hertzogin zu Lüneburgk / zur Haarburg Witwen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer. Denen folgen des Stiffts Adeliche Weiber / sampt den Adelichen Jungfrawen / so die Adelichen Weiber mit sich bringen / vnd verschrieben sein. Nach denen der Fürstlichen Herrn Räthe / Secretarien vnd anderer vornehmer Diener vnd Bürger Weiber / vnd denn dar negst der Churf. Fürstin vnd Gräffin / auch anderer Adelichen Weiber Cammer: Altfrawen vnd Mägde / drey vnd drey in einem Glied. Ferner sollen folgen des verstorbenen hochseligen Fürsten / Hertzogen Friederichen Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / des Herrn Bischoffen zu Osenbrügk vnd Vehrden / auch der Jungen vnd anderer frömbden Herrn Secretarien, vber die oberwehnte Praeceptorn, Procuratorn Cantzeley verwanten / Bauwverwalter vnnd andere vorneme alte Hoffdiener / auch drey vnd drey in eim Glied. Darauff denn Illustrißimi Heinrich Julij hochseliger Gedechtnis / Hertzogen Friederich Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / vnd Hertzogen Philippi Sigismundi / Bischoff zu Oßnabrügk vnd Vehrden / Reisige Marstals Otto Schwetzin / vnd Friederich von Bortfeldt zu Sohr Directores sein / vnd mit schwartzen Stäben bey hergehen. Darauff der Fürstl. Witwen zu Braunschweigk vnd Lüneburgk / Meiner gnedigsten Fürstin vnd Frawen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer. Ebtissin zu Gandersheimb Hoffmeisterin vnd Frawen-Zimmer. Der Hertzogin zu Lüneburgk / zur Haarburg Witwen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer. Denen folgen des Stiffts Adeliche Weiber / sampt den Adelichen Jungfrawen / so die Adelichen Weiber mit sich bringen / vnd verschrieben sein. Nach denen der Fürstlichen Herrn Räthe / Secretarien vnd anderer vornehmer Diener vnd Bürger Weiber / vnd deñ dar negst der Churf. Fürstin vnd Gräffin / auch anderer Adelichen Weiber Cammer: Altfrawen vnd Mägde / drey vnd drey in einem Glied. Ferner sollen folgen des verstorbenen hochseligen Fürsten / Hertzogen Friederichen Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / des Herrn Bischoffen zu Osenbrügk vnd Vehrden / auch der Jungen vnd anderer frömbden Herrn Secretarien, vber die oberwehnte Praeceptorn, Procuratorn Cantzeley verwanten / Bauwverwalter vnnd andere vorneme alte Hoffdiener / auch drey vnd drey in eim Glied. Darauff denn Illustrißimi Heinrich Julij hochseliger Gedechtnis / Hertzogen Friederich Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / vnd Hertzogen Philippi Sigismundi / Bischoff zu Oßnabrügk vnd Vehrden / Reisige Marstals <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0022"/> Otto Schwetzin / vnd Friederich von Bortfeldt zu Sohr <hi rendition="#i">Directores</hi> sein / vnd mit schwartzen Stäben bey hergehen.</p> <p>Darauff der Fürstl. Witwen zu Braunschweigk vnd Lüneburgk / Meiner gnedigsten Fürstin vnd Frawen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer.</p> <p>Ebtissin zu Gandersheimb Hoffmeisterin vnd Frawen-Zimmer.</p> <p>Der Hertzogin zu Lüneburgk / zur Haarburg Witwen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer.</p> <p>Denen folgen des Stiffts Adeliche Weiber / sampt den Adelichen Jungfrawen / so die Adelichen Weiber mit sich bringen / vnd verschrieben sein.</p> <p>Nach denen der Fürstlichen Herrn Räthe / <hi rendition="#i">Secretarien</hi> vnd anderer vornehmer Diener vnd Bürger Weiber / vnd deñ dar negst der Churf. Fürstin vnd Gräffin / auch anderer Adelichen Weiber Cammer: Altfrawen vnd Mägde / drey vnd drey in einem Glied.</p> <p>Ferner sollen folgen des verstorbenen hochseligen Fürsten / Hertzogen Friederichen Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / des Herrn Bischoffen zu Osenbrügk vnd Vehrden / auch der Jungen vnd anderer frömbden Herrn <hi rendition="#i">Secretarien</hi>, vber die oberwehnte <hi rendition="#i">Praeceptorn, Procuratorn</hi> Cantzeley verwanten / Bauwverwalter vnnd andere vorneme alte Hoffdiener / auch drey vnd drey in eim Glied.</p> <p>Darauff denn <hi rendition="#i">Illustrißimi</hi> Heinrich Julij hochseliger Gedechtnis / Hertzogen Friederich Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / vnd Hertzogen Philippi Sigismundi / Bischoff zu Oßnabrügk vnd Vehrden / Reisige Marstals </p> </div> </body> </text> </TEI> [0022]
Otto Schwetzin / vnd Friederich von Bortfeldt zu Sohr Directores sein / vnd mit schwartzen Stäben bey hergehen.
Darauff der Fürstl. Witwen zu Braunschweigk vnd Lüneburgk / Meiner gnedigsten Fürstin vnd Frawen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer.
Ebtissin zu Gandersheimb Hoffmeisterin vnd Frawen-Zimmer.
Der Hertzogin zu Lüneburgk / zur Haarburg Witwen Hoffmeisterin vnd Frawen Zimmer.
Denen folgen des Stiffts Adeliche Weiber / sampt den Adelichen Jungfrawen / so die Adelichen Weiber mit sich bringen / vnd verschrieben sein.
Nach denen der Fürstlichen Herrn Räthe / Secretarien vnd anderer vornehmer Diener vnd Bürger Weiber / vnd deñ dar negst der Churf. Fürstin vnd Gräffin / auch anderer Adelichen Weiber Cammer: Altfrawen vnd Mägde / drey vnd drey in einem Glied.
Ferner sollen folgen des verstorbenen hochseligen Fürsten / Hertzogen Friederichen Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / des Herrn Bischoffen zu Osenbrügk vnd Vehrden / auch der Jungen vnd anderer frömbden Herrn Secretarien, vber die oberwehnte Praeceptorn, Procuratorn Cantzeley verwanten / Bauwverwalter vnnd andere vorneme alte Hoffdiener / auch drey vnd drey in eim Glied.
Darauff denn Illustrißimi Heinrich Julij hochseliger Gedechtnis / Hertzogen Friederich Vlrichen zu Brauns. vnd Lüneburgk / vnd Hertzogen Philippi Sigismundi / Bischoff zu Oßnabrügk vnd Vehrden / Reisige Marstals
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Zitationshilfe: | Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/22>, abgerufen am 25.07.2024. |