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Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.

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lein sowol von den Gottliebenden Fürstlichen Eltern / als auch durch Gottseelige / wolgelehrte Praeceptores zu aller Pietet, Zucht Ehr vnd Gottesfurcht / freyen Künsten vnd Sprachen wolgebogen / vnd Christlichen erzogen / hat auch mercklich darin gegrünet / auffgewachsen / vnd zugenommen / dz er ein sehr gelerter Herr worden.

Anno 1566. ist dieses Feigenbäumlein / ob es wol noch zart vnd jung / durch GOttes gnedige Versehung / vnd einhellig suffragiun eines Hoch vnd Ehrwürdigen Thumcapitels zu Halberstad / vnser gnedigen gebietenden Herrschafft / zu einem Bischoff vnd Schutzbaum postulieret, vnnd vber 12. Jahr darnach / Anno 1578. zu völliger Regierung dieses löblichen Stiffts / per adeptam aetatis veniam, ex indultu Röm. Kay. May. introducirt vnnd eingeführet worden / Hat diese Bischöffliche Ehre vnnd Würde / Hoheit vnnd Herrligkeit gehabt in die 47. Jahr / ist in der Ordnung der 44. Bischoff / vnd hat / GOtt lob / wol regieret.

Anno 1585. haben S. F. G. mit deroselben Herrn Vaters vnd Fraw Mutter gutem vorwissen vnnd willen / zum erstenmahl geheyratet / mit deß Durchleuchtigsten / Hochgebornen Churfürstens Augusti, Hertzogen zu Sachsen / etc. Eheleiblicher Tochter vnnd Fräwlein / Fräwlein Dorothea, mit derselben nur 2. Jahr / friedlich vnd wol gelebt / vnnd ein Fräwlein / mit namen Dorothea, gezeuget / Welche hernacher dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Rudolpho Fürsten zu Anhalt / etc. vermehlet / nun aber seeliglich todts verfahren ist / Hierauff ist vnser seeliger Fürst 3. Jahr Witwer verblieben.

Anno 1589. nach seeligem ableben vor Hochermelten S. F. G. Herrn Vaters / ist dieser Feigenbaum zu einem allgemeinen löblichen Regiments Baum deß gantzen Landes zu Braunschweig constituirt vnd gesetzet worden / vnd in dieser Regierung gestanden vnd gewachsen 24. Jahr / 2. Monat / vnd 17. Tage.

Anno 1590. haben S. F. G. anderweit sich Ehelich eingelassen / mit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnnd

lein sowol von den Gottliebenden Fürstlichen Eltern / als auch durch Gottseelige / wolgelehrte Praeceptores zu aller Pietet, Zucht Ehr vnd Gottesfurcht / freyen Künsten vnd Sprachen wolgebogen / vnd Christlichen erzogen / hat auch mercklich darin gegrünet / auffgewachsen / vñ zugenom̃en / dz er ein sehr gelerter Herr wordẽ.

Anno 1566. ist dieses Feigenbäumlein / ob es wol noch zart vnd jung / durch GOttes gnedige Versehung / vnd einhellig suffragiũ eines Hoch vnd Ehrwürdigen Thumcapitels zu Halberstad / vnser gnedigen gebietenden Herrschafft / zu einem Bischoff vnd Schutzbaum postulieret, vnnd vber 12. Jahr darnach / Anno 1578. zu völliger Regierung dieses löblichen Stiffts / per adeptam aetatis veniam, ex indultu Röm. Kay. May. introducirt vnnd eingeführet worden / Hat diese Bischöffliche Ehre vnnd Würde / Hoheit vnnd Herrligkeit gehabt in die 47. Jahr / ist in der Ordnung der 44. Bischoff / vnd hat / GOtt lob / wol regieret.

Anno 1585. haben S. F. G. mit deroselben Herrn Vaters vnd Fraw Mutter gutem vorwissen vnnd willen / zum erstenmahl geheyratet / mit deß Durchleuchtigsten / Hochgebornen Churfürstens Augusti, Hertzogen zu Sachsen / etc. Eheleiblicher Tochter vnnd Fräwlein / Fräwlein Dorothea, mit derselben nur 2. Jahr / friedlich vnd wol gelebt / vnnd ein Fräwlein / mit namen Dorothea, gezeuget / Welche hernacher dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Rudolpho Fürsten zu Anhalt / etc. vermehlet / nun aber seeliglich todts verfahren ist / Hierauff ist vnser seeliger Fürst 3. Jahr Witwer verblieben.

Anno 1589. nach seeligem ableben vor Hochermelten S. F. G. Herrn Vaters / ist dieser Feigenbaum zu einem allgemeinen löblichen Regiments Baum deß gantzen Landes zu Braunschweig constituirt vnd gesetzet worden / vnd in dieser Regierung gestanden vnd gewachsen 24. Jahr / 2. Monat / vnd 17. Tage.

Anno 1590. haben S. F. G. anderweit sich Ehelich eingelassen / mit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnnd

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[0033] lein sowol von den Gottliebenden Fürstlichen Eltern / als auch durch Gottseelige / wolgelehrte Praeceptores zu aller Pietet, Zucht Ehr vnd Gottesfurcht / freyen Künsten vnd Sprachen wolgebogen / vnd Christlichen erzogen / hat auch mercklich darin gegrünet / auffgewachsen / vñ zugenom̃en / dz er ein sehr gelerter Herr wordẽ. Anno 1566. ist dieses Feigenbäumlein / ob es wol noch zart vnd jung / durch GOttes gnedige Versehung / vnd einhellig suffragiũ eines Hoch vnd Ehrwürdigen Thumcapitels zu Halberstad / vnser gnedigen gebietenden Herrschafft / zu einem Bischoff vnd Schutzbaum postulieret, vnnd vber 12. Jahr darnach / Anno 1578. zu völliger Regierung dieses löblichen Stiffts / per adeptam aetatis veniam, ex indultu Röm. Kay. May. introducirt vnnd eingeführet worden / Hat diese Bischöffliche Ehre vnnd Würde / Hoheit vnnd Herrligkeit gehabt in die 47. Jahr / ist in der Ordnung der 44. Bischoff / vnd hat / GOtt lob / wol regieret. Anno 1585. haben S. F. G. mit deroselben Herrn Vaters vnd Fraw Mutter gutem vorwissen vnnd willen / zum erstenmahl geheyratet / mit deß Durchleuchtigsten / Hochgebornen Churfürstens Augusti, Hertzogen zu Sachsen / etc. Eheleiblicher Tochter vnnd Fräwlein / Fräwlein Dorothea, mit derselben nur 2. Jahr / friedlich vnd wol gelebt / vnnd ein Fräwlein / mit namen Dorothea, gezeuget / Welche hernacher dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Rudolpho Fürsten zu Anhalt / etc. vermehlet / nun aber seeliglich todts verfahren ist / Hierauff ist vnser seeliger Fürst 3. Jahr Witwer verblieben. Anno 1589. nach seeligem ableben vor Hochermelten S. F. G. Herrn Vaters / ist dieser Feigenbaum zu einem allgemeinen löblichen Regiments Baum deß gantzen Landes zu Braunschweig constituirt vnd gesetzet worden / vnd in dieser Regierung gestanden vnd gewachsen 24. Jahr / 2. Monat / vnd 17. Tage. Anno 1590. haben S. F. G. anderweit sich Ehelich eingelassen / mit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnnd

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Zitationshilfe: Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/33>, abgerufen am 28.03.2024.