lich und rund darstellt. Du erkennst den verborgenen Keim, den ein dunk¬ les Verhängniß gebahr, und der, zur üppigen Pflanze emporgeschossen, fort und fort wuchert in tausend Ranken, bis eine Blüthe, zur Frucht reifend, allen Lebenssaft an sich zieht, und den Keim selbst tödtet. --
Nachdem ich die Papiere des Capu¬ ziners Medardus recht ämsig durchgele¬ sen, welches mir schwer genug wurde, da der Seelige eine sehr kleine, unle¬ serliche mönchische Handschrift geschrie¬ ben, war es mir auch, als könne das, was wir insgemein Traum und Ein¬ bildung nennen, wohl die symbolische Erkenntniß des geheimen Fadens seyn,
lich und rund darſtellt. Du erkennſt den verborgenen Keim, den ein dunk¬ les Verhaͤngniß gebahr, und der, zur uͤppigen Pflanze emporgeſchoſſen, fort und fort wuchert in tauſend Ranken, bis eine Bluͤthe, zur Frucht reifend, allen Lebensſaft an ſich zieht, und den Keim ſelbſt toͤdtet. —
Nachdem ich die Papiere des Capu¬ ziners Medardus recht aͤmſig durchgele¬ ſen, welches mir ſchwer genug wurde, da der Seelige eine ſehr kleine, unle¬ ſerliche moͤnchiſche Handſchrift geſchrie¬ ben, war es mir auch, als koͤnne das, was wir insgemein Traum und Ein¬ bildung nennen, wohl die ſymboliſche Erkenntniß des geheimen Fadens ſeyn,
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[VIII/0014]
lich und rund darſtellt. Du erkennſt
den verborgenen Keim, den ein dunk¬
les Verhaͤngniß gebahr, und der, zur
uͤppigen Pflanze emporgeſchoſſen, fort
und fort wuchert in tauſend Ranken,
bis eine Bluͤthe, zur Frucht reifend,
allen Lebensſaft an ſich zieht, und den
Keim ſelbſt toͤdtet. —
Nachdem ich die Papiere des Capu¬
ziners Medardus recht aͤmſig durchgele¬
ſen, welches mir ſchwer genug wurde,
da der Seelige eine ſehr kleine, unle¬
ſerliche moͤnchiſche Handſchrift geſchrie¬
ben, war es mir auch, als koͤnne das,
was wir insgemein Traum und Ein¬
bildung nennen, wohl die ſymboliſche
Erkenntniß des geheimen Fadens ſeyn,
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[Hoffmann, E. T. A.]: Die Elixiere des Teufels. Bd. 1. Berlin, 1815, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_elixiere01_1815/14>, abgerufen am 23.11.2024.
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