Nichts ist unschicklicher und fällt schlechter in die Augen, als wenn die benach- barte Gegend des Landsitzes öde und verwildert ist, und überall Spuren der vernach- läßigten Cultur zeigt, wenn die Wege unverbessert und schmuzig da liegen, und au- ßer der Gefahr und der Unbequemlichkeit noch verdrüßliche und ekelhafte Bewegungen erwecken. Es giebt so manche schöne Landhäuser, die das Vergnügen, das sie ge- währen, nicht wenig durch die Beschwerlichkeit des Weges stören, auf welchem man sich zu ihnen durcharbeiten muß. Diese Sache ist doch wohl wegen ihres mannig- faltigen öffentlichen Einflusses keine Kleinigkeit; und wenn alle Besitzer der Landgü- ter in einer Provinz nur einige Jahre hindurch mit vereinigtem Eifer ihre Aufmerk- samkeit auf diesen Punkt, der zum Theil ihre eigene Ehre betrifft, richten wollten, so könnten viele Gegenden bald die Verbesserung erhalten, die bisher nur noch gewünscht ist. Will man auch nicht auf die Verschönerung sehen, die dadurch einem Lande zu- wächset, so sollte doch der ausgebreitete Nutzen eine Anstalt von dieser Art befördern.
Ein Weg in der Nachbarschaft eines Rittersitzes sollte sich doch wohl von der gemeinen Landstraße unterscheiden, und durch mehr Bequemlichkeit, Anmuth und Zierde einen vorläufigen anständigen Begriff von dem Charakter des nahen Wohn- hauses und von der Würde seines Besitzers erwecken. Er kann, um mehr Verschö- nerung anzunehmen, nach der Beschaffenheit der Gegend, bald hie, bald da, zur Gewinnung angenehmer Prospecte eine Krümmung machen; und die Veränderung der Auftritte vergütet den längern Umweg.
[Abbildung]
II. An-
und Landhaͤuſern.
Nichts iſt unſchicklicher und faͤllt ſchlechter in die Augen, als wenn die benach- barte Gegend des Landſitzes oͤde und verwildert iſt, und uͤberall Spuren der vernach- laͤßigten Cultur zeigt, wenn die Wege unverbeſſert und ſchmuzig da liegen, und au- ßer der Gefahr und der Unbequemlichkeit noch verdruͤßliche und ekelhafte Bewegungen erwecken. Es giebt ſo manche ſchoͤne Landhaͤuſer, die das Vergnuͤgen, das ſie ge- waͤhren, nicht wenig durch die Beſchwerlichkeit des Weges ſtoͤren, auf welchem man ſich zu ihnen durcharbeiten muß. Dieſe Sache iſt doch wohl wegen ihres mannig- faltigen oͤffentlichen Einfluſſes keine Kleinigkeit; und wenn alle Beſitzer der Landguͤ- ter in einer Provinz nur einige Jahre hindurch mit vereinigtem Eifer ihre Aufmerk- ſamkeit auf dieſen Punkt, der zum Theil ihre eigene Ehre betrifft, richten wollten, ſo koͤnnten viele Gegenden bald die Verbeſſerung erhalten, die bisher nur noch gewuͤnſcht iſt. Will man auch nicht auf die Verſchoͤnerung ſehen, die dadurch einem Lande zu- waͤchſet, ſo ſollte doch der ausgebreitete Nutzen eine Anſtalt von dieſer Art befoͤrdern.
Ein Weg in der Nachbarſchaft eines Ritterſitzes ſollte ſich doch wohl von der gemeinen Landſtraße unterſcheiden, und durch mehr Bequemlichkeit, Anmuth und Zierde einen vorlaͤufigen anſtaͤndigen Begriff von dem Charakter des nahen Wohn- hauſes und von der Wuͤrde ſeines Beſitzers erwecken. Er kann, um mehr Verſchoͤ- nerung anzunehmen, nach der Beſchaffenheit der Gegend, bald hie, bald da, zur Gewinnung angenehmer Proſpecte eine Kruͤmmung machen; und die Veraͤnderung der Auftritte verguͤtet den laͤngern Umweg.
[Abbildung]
II. An-
<TEI><text><body><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0019"n="15"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">und Landhaͤuſern.</hi></fw><lb/><p>Nichts iſt unſchicklicher und faͤllt ſchlechter in die Augen, als wenn die benach-<lb/>
barte Gegend des Landſitzes oͤde und verwildert iſt, und uͤberall Spuren der vernach-<lb/>
laͤßigten Cultur zeigt, wenn die Wege unverbeſſert und ſchmuzig da liegen, und au-<lb/>
ßer der Gefahr und der Unbequemlichkeit noch verdruͤßliche und ekelhafte Bewegungen<lb/>
erwecken. Es giebt ſo manche ſchoͤne Landhaͤuſer, die das Vergnuͤgen, das ſie ge-<lb/>
waͤhren, nicht wenig durch die Beſchwerlichkeit des Weges ſtoͤren, auf welchem man<lb/>ſich zu ihnen durcharbeiten muß. Dieſe Sache iſt doch wohl wegen ihres mannig-<lb/>
faltigen oͤffentlichen Einfluſſes keine Kleinigkeit; und wenn alle Beſitzer der Landguͤ-<lb/>
ter in einer Provinz nur einige Jahre hindurch mit vereinigtem Eifer ihre Aufmerk-<lb/>ſamkeit auf dieſen Punkt, der zum Theil ihre eigene Ehre betrifft, richten wollten, ſo<lb/>
koͤnnten viele Gegenden bald die Verbeſſerung erhalten, die bisher nur noch gewuͤnſcht<lb/>
iſt. Will man auch nicht auf die Verſchoͤnerung ſehen, die dadurch einem Lande zu-<lb/>
waͤchſet, ſo ſollte doch der ausgebreitete Nutzen eine Anſtalt von dieſer Art befoͤrdern.</p><lb/><p>Ein Weg in der Nachbarſchaft eines Ritterſitzes ſollte ſich doch wohl von der<lb/>
gemeinen Landſtraße unterſcheiden, und durch mehr Bequemlichkeit, Anmuth und<lb/>
Zierde einen vorlaͤufigen anſtaͤndigen Begriff von dem Charakter des nahen Wohn-<lb/>
hauſes und von der Wuͤrde ſeines Beſitzers erwecken. Er kann, um mehr Verſchoͤ-<lb/>
nerung anzunehmen, nach der Beſchaffenheit der Gegend, bald hie, bald da, zur<lb/>
Gewinnung angenehmer Proſpecte eine Kruͤmmung machen; und die Veraͤnderung<lb/>
der Auftritte verguͤtet den laͤngern Umweg.</p><lb/><figure/><lb/></div></div><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> An-</hi></fw><lb/></div></body></text></TEI>
[15/0019]
und Landhaͤuſern.
Nichts iſt unſchicklicher und faͤllt ſchlechter in die Augen, als wenn die benach-
barte Gegend des Landſitzes oͤde und verwildert iſt, und uͤberall Spuren der vernach-
laͤßigten Cultur zeigt, wenn die Wege unverbeſſert und ſchmuzig da liegen, und au-
ßer der Gefahr und der Unbequemlichkeit noch verdruͤßliche und ekelhafte Bewegungen
erwecken. Es giebt ſo manche ſchoͤne Landhaͤuſer, die das Vergnuͤgen, das ſie ge-
waͤhren, nicht wenig durch die Beſchwerlichkeit des Weges ſtoͤren, auf welchem man
ſich zu ihnen durcharbeiten muß. Dieſe Sache iſt doch wohl wegen ihres mannig-
faltigen oͤffentlichen Einfluſſes keine Kleinigkeit; und wenn alle Beſitzer der Landguͤ-
ter in einer Provinz nur einige Jahre hindurch mit vereinigtem Eifer ihre Aufmerk-
ſamkeit auf dieſen Punkt, der zum Theil ihre eigene Ehre betrifft, richten wollten, ſo
koͤnnten viele Gegenden bald die Verbeſſerung erhalten, die bisher nur noch gewuͤnſcht
iſt. Will man auch nicht auf die Verſchoͤnerung ſehen, die dadurch einem Lande zu-
waͤchſet, ſo ſollte doch der ausgebreitete Nutzen eine Anſtalt von dieſer Art befoͤrdern.
Ein Weg in der Nachbarſchaft eines Ritterſitzes ſollte ſich doch wohl von der
gemeinen Landſtraße unterſcheiden, und durch mehr Bequemlichkeit, Anmuth und
Zierde einen vorlaͤufigen anſtaͤndigen Begriff von dem Charakter des nahen Wohn-
hauſes und von der Wuͤrde ſeines Beſitzers erwecken. Er kann, um mehr Verſchoͤ-
nerung anzunehmen, nach der Beſchaffenheit der Gegend, bald hie, bald da, zur
Gewinnung angenehmer Proſpecte eine Kruͤmmung machen; und die Veraͤnderung
der Auftritte verguͤtet den laͤngern Umweg.
[Abbildung]
II. An-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 3. Leipzig, 1780, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst3_1780/19>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.