ist es ihnen zu verargen? -- nothgedrungen, vermittelst der Augen mit getreuen Nachharn und desgleichen Allianzen zu ihrer Deckung einzugehen; und so unschuldig dieser Freund- schaftsanfang gemeiniglich ist, so schuldig können oft Schutzverträge dieser Art werden. Von Personen ihres Geschlechtes können sie keine Beihülfe erwarten, und ihre Freund- schaften unter sich sind von anderer und originaler Weise. Giebt es aber nicht eben so viele wahre Freundinnen, als es wahre Freunde giebt --? Von der bürgerlichen Ver- besserung der Weiber wird es abhangen, dass ihre Freundschaftsanlagen berichtiget und ver- bessert werden -- Wie unbillig sind wir, von Weibern -- denen wir die Würde Perso- nen zu seyn, versagen -- mehr zu fordern, als ihnen zu leisten möglich ist! -- -- Fast könnte man behaupten, dass die Gesetze, die für ihr Vermögen, wie für das Vermögen eines Unmündigen, sorgen, ihre Personen darüber vernachlässigen, oder sie wenigstens vergessen zu haben scheinen. Frauenzimmer, welche Mütter werden können, sind keine Kinder
ist es ihnen zu verargen? — nothgedrungen, vermittelst der Augen mit getreuen Nachharn und desgleichen Allianzen zu ihrer Deckung einzugehen; und so unschuldig dieser Freund- schaftsanfang gemeiniglich ist, so schuldig können oft Schutzverträge dieser Art werden. Von Personen ihres Geschlechtes können sie keine Beihülfe erwarten, und ihre Freund- schaften unter sich sind von anderer und originaler Weise. Giebt es aber nicht eben so viele wahre Freundinnen, als es wahre Freunde giebt —? Von der bürgerlichen Ver- besserung der Weiber wird es abhangen, daſs ihre Freundschaftsanlagen berichtiget und ver- bessert werden — Wie unbillig sind wir, von Weibern — denen wir die Würde Perso- nen zu seyn, versagen — mehr zu fordern, als ihnen zu leisten möglich ist! — — Fast könnte man behaupten, daſs die Gesetze, die für ihr Vermögen, wie für das Vermögen eines Unmündigen, sorgen, ihre Personen darüber vernachlässigen, oder sie wenigstens vergessen zu haben scheinen. Frauenzimmer, welche Mütter werden können, sind keine Kinder
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ist es ihnen zu verargen? — nothgedrungen,
vermittelst der Augen mit getreuen Nachharn
und desgleichen Allianzen zu ihrer Deckung
einzugehen; und so unschuldig dieser Freund-
schaftsanfang gemeiniglich ist, so schuldig
können oft Schutzverträge dieser Art werden.
Von Personen ihres Geschlechtes können sie
keine Beihülfe erwarten, und ihre Freund-
schaften unter sich sind von anderer und
originaler Weise. Giebt es aber nicht eben
so viele wahre Freundinnen, als es wahre
Freunde giebt —? Von der bürgerlichen Ver-
besserung der Weiber wird es abhangen, daſs
ihre Freundschaftsanlagen berichtiget und ver-
bessert werden — Wie unbillig sind wir,
von Weibern — denen wir die Würde Perso-
nen zu seyn, versagen — mehr zu fordern,
als ihnen zu leisten möglich ist! — — Fast
könnte man behaupten, daſs die Gesetze, die
für ihr Vermögen, wie für das Vermögen eines
Unmündigen, sorgen, ihre Personen darüber
vernachlässigen, oder sie wenigstens vergessen
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/384>, abgerufen am 25.11.2024.
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