und ehe jener glühende Funke in der Asche zum Feuer ausschlägt, den Weibern die Rich- ter- und Schöppenstühle zu verschliessen? Man behauptet in England: unbesoldete, dem Beklagten gleiche, von ihm anerkannte, nur auf eine kurze Zeit zum Wohl der Mitmen- schen und nicht schnöden Gewinnstes oder eitler Ehre halben berufene, einstimmige Rich- ter, oder Geschworne (Juries), wären eine Schutzwehr der bürgerlichen Freiheit, und eine unüberwindliche Festung, wenn gleich die Künstelei der politischen Maschine bis- weilen zu gesucht seyn sollte, wenn gleich in ihrem Räderwerke zu viel oder zu wenig Zu- sammensetzung Statt fände, wenn gleich in der Vertheilung der Gewalt, in der Repräsen- tation des Volkes, und in der Abtheilung der Stände Organisations-, Schwachheits- und Bosheitsfehler wären -- Jene Justiz-Verwal- tung allein würde schon, was schwächlich ist, beim Leben erhalten, und nichts erschöpfen lassen, was zum Vortheile und zum Glanze der Nation einen Beitrag liefern kann. In der That, auch im monarchischen Staate
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und ehe jener glühende Funke in der Asche zum Feuer ausschlägt, den Weibern die Rich- ter- und Schöppenstühle zu verschlieſsen? Man behauptet in England: unbesoldete, dem Beklagten gleiche, von ihm anerkannte, nur auf eine kurze Zeit zum Wohl der Mitmen- schen und nicht schnöden Gewinnstes oder eitler Ehre halben berufene, einstimmige Rich- ter, oder Geschworne (Juries), wären eine Schutzwehr der bürgerlichen Freiheit, und eine unüberwindliche Festung, wenn gleich die Künstelei der politischen Maschine bis- weilen zu gesucht seyn sollte, wenn gleich in ihrem Räderwerke zu viel oder zu wenig Zu- sammensetzung Statt fände, wenn gleich in der Vertheilung der Gewalt, in der Repräsen- tation des Volkes, und in der Abtheilung der Stände Organisations-, Schwachheits- und Bosheitsfehler wären — Jene Justiz-Verwal- tung allein würde schon, was schwächlich ist, beim Leben erhalten, und nichts erschöpfen lassen, was zum Vortheile und zum Glanze der Nation einen Beitrag liefern kann. In der That, auch im monarchischen Staate
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und ehe jener glühende Funke in der Asche
zum Feuer ausschlägt, den Weibern die Rich-
ter- und Schöppenstühle zu verschlieſsen?
Man behauptet in England: unbesoldete, dem
Beklagten gleiche, von ihm anerkannte, nur
auf eine kurze Zeit zum Wohl der Mitmen-
schen und nicht schnöden Gewinnstes oder
eitler Ehre halben berufene, einstimmige Rich-
ter, oder Geschworne (Juries), wären eine
Schutzwehr der bürgerlichen Freiheit, und
eine unüberwindliche Festung, wenn gleich
die Künstelei der politischen Maschine bis-
weilen zu gesucht seyn sollte, wenn gleich in
ihrem Räderwerke zu viel oder zu wenig Zu-
sammensetzung Statt fände, wenn gleich in
der Vertheilung der Gewalt, in der Repräsen-
tation des Volkes, und in der Abtheilung der
Stände Organisations-, Schwachheits- und
Bosheitsfehler wären — Jene Justiz-Verwal-
tung allein würde schon, was schwächlich ist,
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lassen, was zum Vortheile und zum Glanze
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/329>, abgerufen am 22.11.2024.
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