wird, oder jene, wo das freiwillig übernom- mene Geschäft sich selbst belohnt? Aufgege- bene Arbeiten können zwar zu andern un- aufgegebenen erwecken, die über jene unend- lich erhaben sind; doch müssen die aufgege- benen nie von so einförmiger Art seyn, wie die weiblichen es sind, falls sie die einmal in Be- wegung gesetzte Seele zu edler Wirksamkeit hinaufstimmen sollen -- Wann wird Thätig- keit aus selbsteigener Wahl einmal aufhören der königliche Vorzug der Männer zu seyn! wann werden Weiber zu dem Menschenrechte gelangen, Geschäfte nicht fürs Brot, nicht auf den Kauf, sondern mit Lust und Liebe treiben zu können! o, wann! -- -- Wie sehr würde man die Er[k]lärung der siebenten Bitte durch die Verbesserung des weiblichen Verhältnisses zum Staate verkürzen! Man verbietet mit Recht nicht nur das Laster, son- dern auch den Schein desselben, weil Scham- losigkeit, wenn sie ins Publicum dringt, ein allgemeines Verderben des Staates bewirkt, und ein gewisses Zeichen seines nahen Sturzes ist. -- Doch bedenkt man nicht, dass eben
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wird, oder jene, wo das freiwillig übernom- mene Geschäft sich selbst belohnt? Aufgege- bene Arbeiten können zwar zu andern un- aufgegebenen erwecken, die über jene unend- lich erhaben sind; doch müssen die aufgege- benen nie von so einförmiger Art seyn, wie die weiblichen es sind, falls sie die einmal in Be- wegung gesetzte Seele zu edler Wirksamkeit hinaufstimmen sollen — Wann wird Thätig- keit aus selbsteigener Wahl einmal aufhören der königliche Vorzug der Männer zu seyn! wann werden Weiber zu dem Menschenrechte gelangen, Geschäfte nicht fürs Brot, nicht auf den Kauf, sondern mit Lust und Liebe treiben zu können! o, wann! — — Wie sehr würde man die Er[k]lärung der siebenten Bitte durch die Verbesserung des weiblichen Verhältnisses zum Staate verkürzen! Man verbietet mit Recht nicht nur das Laster, son- dern auch den Schein desselben, weil Scham- losigkeit, wenn sie ins Publicum dringt, ein allgemeines Verderben des Staates bewirkt, und ein gewisses Zeichen seines nahen Sturzes ist. — Doch bedenkt man nicht, daſs eben
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wird, oder jene, wo das freiwillig übernom-
mene Geschäft sich selbst belohnt? Aufgege-
bene Arbeiten können zwar zu andern un-
aufgegebenen erwecken, die über jene unend-
lich erhaben sind; doch müssen die aufgege-
benen nie von so einförmiger Art seyn, wie die
weiblichen es sind, falls sie die einmal in Be-
wegung gesetzte Seele zu edler Wirksamkeit
hinaufstimmen sollen — Wann wird Thätig-
keit aus selbsteigener Wahl einmal aufhören
der königliche Vorzug der Männer zu seyn!
wann werden Weiber zu dem Menschenrechte
gelangen, Geschäfte nicht fürs Brot, nicht
auf den Kauf, sondern mit Lust und Liebe
treiben zu können! o, wann! — — Wie
sehr würde man die Erklärung der siebenten
Bitte durch die Verbesserung des weiblichen
Verhältnisses zum Staate verkürzen! Man
verbietet mit Recht nicht nur das Laster, son-
dern auch den Schein desselben, weil Scham-
losigkeit, wenn sie ins Publicum dringt, ein
allgemeines Verderben des Staates bewirkt,
und ein gewisses Zeichen seines nahen Sturzes
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/175>, abgerufen am 23.11.2024.
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