"so befehlen Wir euch jedoch diese Wilhel- "mine -- -- zuerst durch einen zu er- "nennenden Deputatum abhören zu las- "sen. Finden sich bey diesem Verhör Um- "stände, welche die curschen Angaben ent- "kräften, und als Milderungs- oder wohl "gar Aufhebungsumstände in den Rech- "ten geltend zu machen wären; so ist es "des Deputati Pflicht, die ihm hiemit "auferlegt wird, wegen ihrer Person eine "leidliche doch genaue Aufsicht anzuord- "nen, oder die etwa einzulegende rechts- "gültige Caution anzunehmen, und in "Rechtsform einzulenken.
Pred. Ich cavire mit Leib und Seel, mit Leib und Leben!
Deput. Das glaub' ich "im Fall sich aber "alles den eingesandten Schriften gemäß "verhält und angerügte Wilhelmine -- -- "nicht das mindeste von sich abzulehnen in "den Umständen ist, was als Rechtfertigung, "Entschuldigung, Vertheidigung vor den "Ding- und Rechtsstühlen zu gebrauchen "wäre; so muß Wilhelmine -- -- sogleich "dingfest gemacht werden. Zu dem Ende "habt ihr die nächste Garnison von L -- zu "ersuchen, euch hinlängliche Mannschaft
"zu
„ſo befehlen Wir euch jedoch dieſe Wilhel- „mine — — zuerſt durch einen zu er- „nennenden Deputatum abhoͤren zu laſ- „ſen. Finden ſich bey dieſem Verhoͤr Um- „ſtaͤnde, welche die curſchen Angaben ent- „kraͤften, und als Milderungs- oder wohl „gar Aufhebungsumſtaͤnde in den Rech- „ten geltend zu machen waͤren; ſo iſt es „des Deputati Pflicht, die ihm hiemit „auferlegt wird, wegen ihrer Perſon eine „leidliche doch genaue Aufſicht anzuord- „nen, oder die etwa einzulegende rechts- „guͤltige Caution anzunehmen, und in „Rechtsform einzulenken.
Pred. Ich cavire mit Leib und Seel, mit Leib und Leben!
Deput. Das glaub’ ich „im Fall ſich aber „alles den eingeſandten Schriften gemaͤß „verhaͤlt und angeruͤgte Wilhelmine — — „nicht das mindeſte von ſich abzulehnen in „den Umſtaͤnden iſt, was als Rechtfertigung, „Entſchuldigung, Vertheidigung vor den „Ding- und Rechtsſtuͤhlen zu gebrauchen „waͤre; ſo muß Wilhelmine — — ſogleich „dingfeſt gemacht werden. Zu dem Ende „habt ihr die naͤchſte Garniſon von L — zu „erſuchen, euch hinlaͤngliche Mannſchaft
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„ſo befehlen Wir euch jedoch dieſe Wilhel-
„mine — — zuerſt durch einen zu er-
„nennenden Deputatum abhoͤren zu laſ-
„ſen. Finden ſich bey dieſem Verhoͤr Um-
„ſtaͤnde, welche die curſchen Angaben ent-
„kraͤften, und als Milderungs- oder wohl
„gar Aufhebungsumſtaͤnde in den Rech-
„ten geltend zu machen waͤren; ſo iſt es
„des Deputati Pflicht, die ihm hiemit
„auferlegt wird, wegen ihrer Perſon eine
„leidliche doch genaue Aufſicht anzuord-
„nen, oder die etwa einzulegende rechts-
„guͤltige Caution anzunehmen, und in
„Rechtsform einzulenken.
Pred. Ich cavire mit Leib und Seel, mit Leib
und Leben!
Deput. Das glaub’ ich „im Fall ſich aber
„alles den eingeſandten Schriften gemaͤß
„verhaͤlt und angeruͤgte Wilhelmine — —
„nicht das mindeſte von ſich abzulehnen in
„den Umſtaͤnden iſt, was als Rechtfertigung,
„Entſchuldigung, Vertheidigung vor den
„Ding- und Rechtsſtuͤhlen zu gebrauchen
„waͤre; ſo muß Wilhelmine — — ſogleich
„dingfeſt gemacht werden. Zu dem Ende
„habt ihr die naͤchſte Garniſon von L — zu
„erſuchen, euch hinlaͤngliche Mannſchaft
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/503>, abgerufen am 25.11.2024.
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