dar, und will durch einige Proben dem De- putatus ad oculum seine Geschicklichkeit de- monstriren, welches verbeten wird. Außer dieser Nothdurft bringet er bei, wie der Pre- diger die Kirchspielskinder von ihm abgepre- diget, und ganz offenbar zu verstehen gege- ben, daß sie besser thäten, wenn sie was an- ders thäten, als einen allerhöchst privilegir- ten Gaukler sähen, und daß ein Gaukler ein Gaukler bleibe, wenn er auch ein königliches Patent hätte, und daß dergleichen Gaukler mit königlichen Patenten viel wären, obgleich sie nicht alle sprängen -- und daß -- Depu- tatus kann und mag diese Sache nicht angrei- fen, und begnüget sich zu bemerken, daß der Gaukler auch nicht den mindesten Verdacht abschatte, daß er die starke Mannsperson sey, daher er abgelassen wird. Es ist aller Müh' unerachtet nichts rein, nichts von der starken Mannsperson mit dem gezogenen Messer her- auszubringen, und behält Deputatus wider ihn dem preußschen, curschen und dem Welt- publico, seine Rechte vor. Ob (um wieder auf Inculpatin einzulenken) die fehlgeschlage- ne Hofnung, ihren Verwandten zu beerben, oder der Umstand, daß der verstorbene Ver- wandte ihren Besuch nicht mehr annehmen
können,
dar, und will durch einige Proben dem De- putatus ad oculum ſeine Geſchicklichkeit de- monſtriren, welches verbeten wird. Außer dieſer Nothdurft bringet er bei, wie der Pre- diger die Kirchſpielskinder von ihm abgepre- diget, und ganz offenbar zu verſtehen gege- ben, daß ſie beſſer thaͤten, wenn ſie was an- ders thaͤten, als einen allerhoͤchſt privilegir- ten Gaukler ſaͤhen, und daß ein Gaukler ein Gaukler bleibe, wenn er auch ein koͤnigliches Patent haͤtte, und daß dergleichen Gaukler mit koͤniglichen Patenten viel waͤren, obgleich ſie nicht alle ſpraͤngen — und daß — Depu- tatus kann und mag dieſe Sache nicht angrei- fen, und begnuͤget ſich zu bemerken, daß der Gaukler auch nicht den mindeſten Verdacht abſchatte, daß er die ſtarke Mannsperſon ſey, daher er abgelaſſen wird. Es iſt aller Muͤh’ unerachtet nichts rein, nichts von der ſtarken Mannsperſon mit dem gezogenen Meſſer her- auszubringen, und behaͤlt Deputatus wider ihn dem preußſchen, curſchen und dem Welt- publico, ſeine Rechte vor. Ob (um wieder auf Inculpatin einzulenken) die fehlgeſchlage- ne Hofnung, ihren Verwandten zu beerben, oder der Umſtand, daß der verſtorbene Ver- wandte ihren Beſuch nicht mehr annehmen
koͤnnen,
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dar, und will durch einige Proben dem De-
putatus ad oculum ſeine Geſchicklichkeit de-
monſtriren, welches verbeten wird. Außer
dieſer Nothdurft bringet er bei, wie der Pre-
diger die Kirchſpielskinder von ihm abgepre-
diget, und ganz offenbar zu verſtehen gege-
ben, daß ſie beſſer thaͤten, wenn ſie was an-
ders thaͤten, als einen allerhoͤchſt privilegir-
ten Gaukler ſaͤhen, und daß ein Gaukler ein
Gaukler bleibe, wenn er auch ein koͤnigliches
Patent haͤtte, und daß dergleichen Gaukler
mit koͤniglichen Patenten viel waͤren, obgleich
ſie nicht alle ſpraͤngen — und daß — Depu-
tatus kann und mag dieſe Sache nicht angrei-
fen, und begnuͤget ſich zu bemerken, daß der
Gaukler auch nicht den mindeſten Verdacht
abſchatte, daß er die ſtarke Mannsperſon ſey,
daher er abgelaſſen wird. Es iſt aller Muͤh’
unerachtet nichts rein, nichts von der ſtarken
Mannsperſon mit dem gezogenen Meſſer her-
auszubringen, und behaͤlt Deputatus wider
ihn dem preußſchen, curſchen und dem Welt-
publico, ſeine Rechte vor. Ob (um wieder
auf Inculpatin einzulenken) die fehlgeſchlage-
ne Hofnung, ihren Verwandten zu beerben,
oder der Umſtand, daß der verſtorbene Ver-
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 479. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/489>, abgerufen am 24.11.2024.
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