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Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9).

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nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per-
sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und
Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik
hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in
der "Deutschen Juristenzeitung" veröffentlicht wurde.

Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver-
urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib-
lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver-
urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz
ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim
weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen.

Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne
gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab-
neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders
geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie-
dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen
zu betätigen.

Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen
Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei-
zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und
gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind
erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die
Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was
schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber
ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig

*) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit
und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: "Frauenstimmrecht in
Neu-Seeland", von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch-
druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2.
"Amerika und das Frauenstimmrecht" von B. Bor-
mann Wells. München 1910, ebendaselbst.
"Frauenstimmrecht in der Praxis" Herausgegeben vom
Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag
von Heinrich Minden.

nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per-
sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und
Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik
hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in
der „Deutschen Juristenzeitung“ veröffentlicht wurde.

Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver-
urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib-
lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver-
urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz
ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim
weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen.

Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne
gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab-
neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders
geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie-
dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen
zu betätigen.

Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen
Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei-
zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und
gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind
erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die
Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was
schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber
ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig

*) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit
und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: „Frauenstimmrecht in
Neu-Seeland“, von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch-
druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2.
Amerika und das Frauenstimmrecht“ von B. Bor-
mann Wells. München 1910, ebendaselbst.
Frauenstimmrecht in der Praxis“ Herausgegeben vom
Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag
von Heinrich Minden.
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[21/0020] nur nicht bewahrheitet, sondern die Kriminalität weiblicher Per- sonen ist trotz deren starker Zunahme in der Berufsarbeit und Betätigung im öffentlichen Leben gesunken, wie aus einer Statistik hervorgeht, die über 25 Jahre berichtet und die am Jahre 1909 in der „Deutschen Juristenzeitung“ veröffentlicht wurde. Während im Jahre 1884 unter insgesamt 345977 Ver- urteilten 281637 Personen dem männlichen und 64340 dem weib- lichen Geschlecht angehörten, fanden sich 1909 unter 544183 Ver- urteilten 458804 Männer und 85879 Frauen. Der Prozentsatz ist beim männlichen Geschlecht von 81,4 auf 84,2 gestiegen, beim weiblichen aber von 18,6 auf 15,8 heruntergegangen. Der stärkeren Abneigung der Frau im Vergleich zum Manne gegen kriminalistische Verbrechen entspricht ihre verstärkte Ab- neigung gegen alle kriegerischen Maßnahmen und läßt sie besonders geeignet erscheinen, zur Aufrechterhaltung eines dauernden Frie- dens beizutragen, falls man ihr die Möglichkeit gibt, ihren Willen zu betätigen. Es ist nicht die Aufgabe dieser Schrift, den pazifistischen Gegnern des Frauenstimmrechts das ABC desselben bei- zubringen oder gar die tausend Fragen zu erörtern, die für und gegen das Frauenstimmrecht sprechen. Unzählige Schriften *) sind erschienen, aus denen sich jeder, der es wünscht, objektiv über die Frage unterrichten kann; hier soll nicht wiederholt werden, was schon unzähligemal gesagt und niedergeschrieben worden ist. Aber ein Einwand bedarf der eingehenden Erörterung, weil er ständig *) Wer sich über den Stand des Frauenstimmrechts, seine Tätigkeit und Erfolge zu unterrichten wünscht, der lese: „Frauenstimmrecht in Neu-Seeland“, von R. A. Sheppard, München 1909. Kgl. Hof-Buch- druckerei Kastner & Callwey, Finkenstraße 2. „Amerika und das Frauenstimmrecht“ von B. Bor- mann Wells. München 1910, ebendaselbst. „Frauenstimmrecht in der Praxis“ Herausgegeben vom Weltbund für Frauenstimmrecht 1913. Dresden und Leipzig, Verlag von Heinrich Minden.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T08:47:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Frauenstimmrecht und Völkerverständigung. Leipzig, 1919 (= Nach dem Weltkrieg. Schriften zur Neuorientierung der auswärtigen Politik, Bd. 9), S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_voelkerverstaendigung_1919/20>, abgerufen am 22.11.2024.