Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.vnd seligkeit an des Papsts hoheit gelegen sey / dann er sey ein allgemeiner Vater der Cstristlichen kirchen. Hosius de Lo: & author: Rom: Pontific. Das der Papst die form vnd weis /20. aller Sacramenten verendern möge. Archidiaconus. Das der Papst zu Rom im glauben21. nicht jrren könne. Iohan: de Turce Crem: Lib. 2. Cap. 110. Das der Papst zu Rom ein rechter22. stadthalter Christi / vnd Petri nach folger sey. Florent: Concil. Das der Papst von wegen der ordentlichen23. succession vnd hohen stands die gabe vnd gewalt habe / die heilige Schrifft außzulegen. Das der Papst Newe Artickel des24. glaubens schmiden / vnd die gewissen daran verbinden vnd verknüpffen möge / das sie auch ohne Gottes wort denselbigen müssen folgen. Das der Papst nach Göttlichem25. Recht / alle beyde Schwerdt habe / das Geistliche vnd Weltliche. Extravag: unam sanctam Bonifac. VIII. vnd seligkeit an des Papsts hoheit gelegen sey / dann er sey ein allgemeiner Vater der Cstristlichen kirchen. Hosius de Lo: & author: Rom: Pontific. Das der Papst die form vnd weis /20. aller Sacramenten verendern möge. Archidiaconus. Das der Papst zu Rom im glauben21. nicht jrren könne. Iohan: de Turce Crem: Lib. 2. Cap. 110. Das der Papst zu Rom ein rechter22. stadthalter Christi / vnd Petri nach folger sey. Florent: Concil. Das der Papst von wegen der ordentlichẽ23. succession vñ hohen stands die gabe vnd gewalt habe / die heilige Schrifft außzulegen. Das der Papst Newe Artickel des24. glaubens schmiden / vnd die gewissen daran verbinden vnd verknüpffen möge / das sie auch ohne Gottes wort denselbigen müssen folgen. Das der Papst nach Göttlichem25. Recht / alle beyde Schwerdt habe / das Geistliche vnd Weltliche. Extravag: unam sanctam Bonifac. VIII. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0523"/> vnd seligkeit an des Papsts hoheit gelegen sey / dann er sey ein allgemeiner Vater der Cstristlichen kirchen. Hosius de Lo: & author: Rom: Pontific.</p> <p>Das der Papst die form vnd weis /<note place="right">20.</note> aller Sacramenten verendern möge. Archidiaconus.</p> <p>Das der Papst zu Rom im glauben<note place="right">21.</note> nicht jrren könne. Iohan: de Turce Crem: Lib. 2. Cap. 110.</p> <p>Das der Papst zu Rom ein rechter<note place="right">22.</note> stadthalter Christi / vnd Petri nach folger sey. Florent: Concil.</p> <p>Das der Papst von wegen der ordentlichẽ<note place="right">23.</note> succession vñ hohen stands die gabe vnd gewalt habe / die heilige Schrifft außzulegen.</p> <p>Das der Papst Newe Artickel des<note place="right">24.</note> glaubens schmiden / vnd die gewissen daran verbinden vnd verknüpffen möge / das sie auch ohne Gottes wort denselbigen müssen folgen.</p> <p>Das der Papst nach Göttlichem<note place="right">25.</note> Recht / alle beyde Schwerdt habe / das Geistliche vnd Weltliche. Extravag: unam sanctam Bonifac. VIII.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0523]
vnd seligkeit an des Papsts hoheit gelegen sey / dann er sey ein allgemeiner Vater der Cstristlichen kirchen. Hosius de Lo: & author: Rom: Pontific.
Das der Papst die form vnd weis / aller Sacramenten verendern möge. Archidiaconus.
20. Das der Papst zu Rom im glauben nicht jrren könne. Iohan: de Turce Crem: Lib. 2. Cap. 110.
21. Das der Papst zu Rom ein rechter stadthalter Christi / vnd Petri nach folger sey. Florent: Concil.
22. Das der Papst von wegen der ordentlichẽ succession vñ hohen stands die gabe vnd gewalt habe / die heilige Schrifft außzulegen.
23. Das der Papst Newe Artickel des glaubens schmiden / vnd die gewissen daran verbinden vnd verknüpffen möge / das sie auch ohne Gottes wort denselbigen müssen folgen.
24. Das der Papst nach Göttlichem Recht / alle beyde Schwerdt habe / das Geistliche vnd Weltliche. Extravag: unam sanctam Bonifac. VIII.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/523>, abgerufen am 28.07.2024. |