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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Eine helle klare beweisuug dieses vngeheuren greuls / das solchs nicht ertichtet / sondern also bey den Papisten im gebrauch sey / habe ich selbst vor einem Jahre im Closter Berge / vor Magdeburg in einer Papistischen Agenden, de velandis monialibus funden / mit verwundern vnd entsetzung gelesen / welchs ich sonsten lange zeit schwerlich habe glauben können. Denn also lauten jhre wort daselbst: Post, tribus diebus pro eis Missa dicatur, & oblationem offerant, & tempore oblationis, pacis, communionis, cuculla in capite sit, ob memoriam dominicae sepulturae: quia secundus Baptismus est, iuxta, quen dimittuntur ijs omnia peccata sicut in Baptismo. Tertio die post pacen tollat caputium. Das ist. Nachmals soll man drey tage für die Nonnen Meßhalt / vnd opffer thun / vnd zur zeit des opfferns / vnd wann man das pacem vmb tregt / vnd Conmunion helt / soll die Kappe stetz vber dem kopff bleiben / vmb des gedechtnis willen des begrebnis des Herrn / Sintemal es die andere Tauffe ist / in welcher den eingeweiheten Nonnen alle jre sünde vergeben werden /

Eine helle klare beweisuug dieses vngeheuren greuls / das solchs nicht ertichtet / sondern also bey den Papistẽ im gebrauch sey / habe ich selbst vor einem Jahre im Closter Berge / vor Magdeburg in einer Papistischen Agenden, de velandis monialibus fundẽ / mit verwundern vnd entsetzung gelesen / welchs ich sonsten lange zeit schwerlich habe glauben können. Denn also lauten jhre wort daselbst: Post, tribus diebus pro eis Missa dicatur, & oblationem offerant, & tempore oblationis, pacis, communionis, cuculla in capite sit, ob memoriam dominicae sepulturae: quia secũdus Baptismus est, iuxta, quẽ dimittuntur ijs omnia peccata sicut in Baptismo. Tertio die post pacẽ tollat caputium. Das ist. Nachmals soll man drey tage für die Nonnen Meßhalt / vnd opffer thun / vnd zur zeit des opfferns / vnd wann man das pacem vmb tregt / vnd Cõmunion helt / soll die Kappe stetz vber dem kopff bleiben / vmb des gedechtnis willẽ des begrebnis des Herrn / Sintemal es die andere Tauffe ist / in welcher den eingeweiheten Nonnẽ alle jre sünde vergebẽ werden /

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[0051] Eine helle klare beweisuug dieses vngeheuren greuls / das solchs nicht ertichtet / sondern also bey den Papistẽ im gebrauch sey / habe ich selbst vor einem Jahre im Closter Berge / vor Magdeburg in einer Papistischen Agenden, de velandis monialibus fundẽ / mit verwundern vnd entsetzung gelesen / welchs ich sonsten lange zeit schwerlich habe glauben können. Denn also lauten jhre wort daselbst: Post, tribus diebus pro eis Missa dicatur, & oblationem offerant, & tempore oblationis, pacis, communionis, cuculla in capite sit, ob memoriam dominicae sepulturae: quia secũdus Baptismus est, iuxta, quẽ dimittuntur ijs omnia peccata sicut in Baptismo. Tertio die post pacẽ tollat caputium. Das ist. Nachmals soll man drey tage für die Nonnen Meßhalt / vnd opffer thun / vnd zur zeit des opfferns / vnd wann man das pacem vmb tregt / vnd Cõmunion helt / soll die Kappe stetz vber dem kopff bleiben / vmb des gedechtnis willẽ des begrebnis des Herrn / Sintemal es die andere Tauffe ist / in welcher den eingeweiheten Nonnẽ alle jre sünde vergebẽ werden /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/51>, abgerufen am 02.05.2024.