Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

Bild:
<< vorherige Seite

Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren.

Lehren sie / das man bey der Confirmation11. oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329.

Lehren sie / das durch die Firmelung12. die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag.

Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem.

Das die Confirmatio ein solch13. Mahlzeichen dem menschen eintrucke /

Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren.

Lehren sie / das man bey der Confirmation11. oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329.

Lehren sie / das durch die Firmelung12. die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag.

Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem.

Das die Confirmatio ein solch13. Mahlzeichen dem menschen eintrucke /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0437"/>
Schmir oder            Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch            damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd            heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen            Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren.</p>
        <p>Lehren sie / das man bey der Confirmation<note place="right">11.</note> oder Firmelung /            auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine            Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung            verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329.</p>
        <p>Lehren sie / das durch die Firmelung<note place="right">12.</note> die Sünde geschenckt            vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag.</p>
        <p>Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben            vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem.</p>
        <p>Das die Confirmatio ein solch<note place="right">13.</note> Mahlzeichen dem menschen            eintrucke /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0437] Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren. Lehren sie / das man bey der Confirmation oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329. 11. Lehren sie / das durch die Firmelung die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag. 12. Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem. Das die Confirmatio ein solch Mahlzeichen dem menschen eintrucke / 13.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/437
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/437>, abgerufen am 02.10.2024.