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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren.

Lehren sie / das man bey der Confirmation11. oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329.

Lehren sie / das durch die Firmelung12. die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag.

Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem.

Das die Confirmatio ein solch13. Mahlzeichen dem menschen eintrucke /

Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren.

Lehren sie / das man bey der Confirmation11. oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329.

Lehren sie / das durch die Firmelung12. die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag.

Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem.

Das die Confirmatio ein solch13. Mahlzeichen dem menschen eintrucke /

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[0437] Schmir oder Chresam gehöret / selber nicht geheiliget hat / dieweil ers selber nicht gebraucht / noch damit vmbgangen. So ist freilich von nöten / das solche materia durch andechtige vnd heilige Gebet gesegnet vnd Benedeyet werde. Vnd solche handthirung kan sonst keinen Menschen / als nur allein einen Bischoff gebüren. Lehren sie / das man bey der Confirmation oder Firmelung / auch Gevattern vnd Paten haben müsse / wie bey der Tauffe / zwischen welchen als dann eine Geistliche Verwandtschafft gemachet wirdt / welche auch ordentliche Ehestifftung verhindere. Catechis: Rom: Pag: 329. 11. Lehren sie / das durch die Firmelung die Sünde geschenckt vnd vergeben werde. Catechis: Rom: 332. Pag. 12. Das die Confirmation diß eigentlich thun vnd außrichten könne / Nemlich die gnade geben vnd wircken / wie die heilige Tauffe. Catechis: Rom. ibidem. Das die Confirmatio ein solch Mahlzeichen dem menschen eintrucke / 13.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/437>, abgerufen am 24.11.2024.